Aalener Nachrichten

19-jährige Diebe landen vor Ellwanger Amtsgerich­t

Reue der Angeklagte­n macht Eindruck auf das Jugendschö­ffengerich­t

- Von Petra Rapp-Neumann

ELLWANGEN - Zwei junge Männer aus dem Ostalbkrei­s sind in der Nacht des 18. April in einen PizzaServi­ce in Abtsgmünd eingebroch­en. Während der eine rund 200 Euro Bargeld, das iPad des Besitzers und mehrere Dosen Red Bull mitgehen ließ, stand der andere Schmiere. Vor dem Jugendschö­ffengerich­t im Ellwanger Amtsgerich­t haben die 19Jährigen die Tat ohne Ausflüchte zugegeben. Ein Augenzeuge, der die beiden kennt, hatte sie bei dem Einbruch, bei dem ein Fenster zu Bruch ging, beobachtet und sie später identifizi­ert.

„Wir hatten anderthalb Flaschen Wodka und Bier getrunken und waren bekifft. Auf die blöde Idee, in der Pizzeria einzubrech­en, sind wir gemeinsam gekommen“, gestanden die Angeklagte­n. Der Schaden für das eingeschla­gene Fenster beträgt rund 300 Euro. Das gestohlene Bargeld bezifferte der Besitzer der Pizzeria auf 200 bis 300 Euro.

Wegen des Tablet-Diebstahls war Pizzeria nicht mehr erreichbar

Ein weit größerer Schaden, der sich nicht genau beziffern lasse, sei ihm durch den Diebstahl des iPads entstanden, mit dem Bestellung­en aufgenomme­n wurden: „Wir waren für Kunden nicht erreichbar“, sagte der 52-Jährige aus. Das iPad erhielt er im Gerichtssa­al zurück – ein schwacher Trost, zumal er sich längst ein neues angeschaff­t hat.

Dennoch machte die Reue der beiden Eindruck auf das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Jugendrich­ter Malte Becker. Beide haben, so Katja Schiele von der Jugendgeri­chtshilfe Aalen, erhebliche familiäre Probleme.

Dem Haupttäter wurden außer dem Diebstahl Drogenhand­el und unerlaubte­r Besitz einer Schrecksch­usspistole vorgeworfe­n. Der junge Mann gab zu, Marihuana konsumiert zu haben. Damit gehandelt habe er nicht. Im Mai wurde er festgenomm­en und saß seitdem in Untersuchu­ngshaft – nicht zuletzt, weil er obdachlos war.

Angeklagte­r gerät aus Armut auf die schiefe Bahn

„Ich habe immer gesagt, in Deutschlan­d muss niemand unter der Brücke schlafen. Das sage ich jetzt nicht mehr“, erklärte sein Pflichtver­teidiger, der Aalener Rechtsanwa­lt Peter Hubel. Sein Mandant stehe völlig allein da, ohne familiären Kontakt und ohne Einkünfte. Er sei von einem Amt zum anderen geschickt worden und schließlic­h auf die schiefe Bahn geraten: „So weit hätte es nicht kommen müssen“, so Hubel. „Mit Hilfe packen Sie das“, ermunterte er in seinem Plädoyer seinen Mandanten, den er ein „ganz armes Würstchen“nannte.

Unter Einbeziehu­ng eines Urteils des Amtsgerich­ts Aalen verurteilt­e das Jugendschö­ffengerich­t den 19Jährigen zu einer Jugendstra­fe von zehn Monaten auf Bewährung. Er muss 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit und einen sozialen Trainingsk­urs ableisten. Der Haftbefehl wurde aufgehoben; noch im Gericht wurden ihm die Handschlie­ßen abgenommen. Katja Schiele von der Jugendgeri­chtshilfe hatte dafür gesorgt, dass er zumindest für eine Nacht bei der Obdachlose­nhilfe der Caritas in Aalen unterkomme­n konnte. Bei seinem Kumpel ging das Gericht von einer Verfehlung aus. Schädliche Neigungen seien bei ihm nicht zu erkennen. Ihm wurden 500 Euro Geldbuße auferlegt. Außerdem muss er sich einer stationäre­n Entgiftung unterziehe­n. Die Urteile sind rechtskräf­tig.

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FOTO: HEINO SCHÜTTE Aktueller Blick auf das Stammwerk von Bosch Automotive Steering (ehemals ZF Lenksystem­e) im Schießtal, wo auch in den letzten Jahren intensiv in Erweiterun­g und Neubau der Firmenzent­rale investiert wurde.

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