19-jährige Diebe landen vor Ellwanger Amtsgericht
Reue der Angeklagten macht Eindruck auf das Jugendschöffengericht
ELLWANGEN - Zwei junge Männer aus dem Ostalbkreis sind in der Nacht des 18. April in einen PizzaService in Abtsgmünd eingebrochen. Während der eine rund 200 Euro Bargeld, das iPad des Besitzers und mehrere Dosen Red Bull mitgehen ließ, stand der andere Schmiere. Vor dem Jugendschöffengericht im Ellwanger Amtsgericht haben die 19Jährigen die Tat ohne Ausflüchte zugegeben. Ein Augenzeuge, der die beiden kennt, hatte sie bei dem Einbruch, bei dem ein Fenster zu Bruch ging, beobachtet und sie später identifiziert.
„Wir hatten anderthalb Flaschen Wodka und Bier getrunken und waren bekifft. Auf die blöde Idee, in der Pizzeria einzubrechen, sind wir gemeinsam gekommen“, gestanden die Angeklagten. Der Schaden für das eingeschlagene Fenster beträgt rund 300 Euro. Das gestohlene Bargeld bezifferte der Besitzer der Pizzeria auf 200 bis 300 Euro.
Wegen des Tablet-Diebstahls war Pizzeria nicht mehr erreichbar
Ein weit größerer Schaden, der sich nicht genau beziffern lasse, sei ihm durch den Diebstahl des iPads entstanden, mit dem Bestellungen aufgenommen wurden: „Wir waren für Kunden nicht erreichbar“, sagte der 52-Jährige aus. Das iPad erhielt er im Gerichtssaal zurück – ein schwacher Trost, zumal er sich längst ein neues angeschafft hat.
Dennoch machte die Reue der beiden Eindruck auf das Schöffengericht unter Vorsitz von Jugendrichter Malte Becker. Beide haben, so Katja Schiele von der Jugendgerichtshilfe Aalen, erhebliche familiäre Probleme.
Dem Haupttäter wurden außer dem Diebstahl Drogenhandel und unerlaubter Besitz einer Schreckschusspistole vorgeworfen. Der junge Mann gab zu, Marihuana konsumiert zu haben. Damit gehandelt habe er nicht. Im Mai wurde er festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft – nicht zuletzt, weil er obdachlos war.
Angeklagter gerät aus Armut auf die schiefe Bahn
„Ich habe immer gesagt, in Deutschland muss niemand unter der Brücke schlafen. Das sage ich jetzt nicht mehr“, erklärte sein Pflichtverteidiger, der Aalener Rechtsanwalt Peter Hubel. Sein Mandant stehe völlig allein da, ohne familiären Kontakt und ohne Einkünfte. Er sei von einem Amt zum anderen geschickt worden und schließlich auf die schiefe Bahn geraten: „So weit hätte es nicht kommen müssen“, so Hubel. „Mit Hilfe packen Sie das“, ermunterte er in seinem Plädoyer seinen Mandanten, den er ein „ganz armes Würstchen“nannte.
Unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Aalen verurteilte das Jugendschöffengericht den 19Jährigen zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Er muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit und einen sozialen Trainingskurs ableisten. Der Haftbefehl wurde aufgehoben; noch im Gericht wurden ihm die Handschließen abgenommen. Katja Schiele von der Jugendgerichtshilfe hatte dafür gesorgt, dass er zumindest für eine Nacht bei der Obdachlosenhilfe der Caritas in Aalen unterkommen konnte. Bei seinem Kumpel ging das Gericht von einer Verfehlung aus. Schädliche Neigungen seien bei ihm nicht zu erkennen. Ihm wurden 500 Euro Geldbuße auferlegt. Außerdem muss er sich einer stationären Entgiftung unterziehen. Die Urteile sind rechtskräftig.