Aalener Nachrichten

Patt im Oberdorfer Ortschafts­rat

Das Gremium kann sich nicht auf den Inhalt der neuen Pachtvertr­äge einigen

- Von Martin Bauch

BOPFINGEN-OBERDORF - Die Beratungen des Ortschafts­rates zur Verpachtun­g von Gemeindegr­undstücken auf Oberdorfer Gemarkung enden in einem Patt. Der Ortschafts­rat stellt eine Liste mit Maßnahmen für das Investitio­nsprogramm 2019 auf. Der neue Marktplatz von Oberdorf soll autofrei bleiben.

Es geht um 5,5 Hektar Äcker und Wiesen auf Oberdorfer Gemarkung, die neu zur Verpachtun­g stehen. Nach neun Jahren laufen die Pachtvertr­äge zwischen der Stadt Bopfingen und den Pächtern der Gemeindegr­undstücken generell aus. Ab dem 1. November sollen die Grundstück­e wieder neuen Pächtern zugeteilt sein, damit die Bewirtscha­ftung der Äcker und Wiesen nahtlos weitergehe­n kann. In allen Teilorten verfügt die Stadt Bopfingen über 136 Hektar Land.

Normalerwe­ise wäre die Neuverpach­tung der Grundstück­e ein einfacher Akt. Doch diesmal möchte und muss die Stadt Bopfingen ihre Pachtvertr­äge an die EU-Richtlinie­n für Pflanzen- und Artenschut­z anpassen – und geht dabei noch einen Schritt darüber hinaus. Die ökologisch­e Komponente in den neuen Verträgen löst in einigen Teilorten Diskussion­en im Ortschafts­rat und bei den dort ansässigen Landwirten aus.

So auch in Oberdorf, wo der erste Beigeordne­te der Stadt Bopfingen, Andreas Rief, die überarbeit­eten Grundsätze der Neuverpach­tung von landwirtsc­haftlichen, städtische­n Flächen vorgestell­t hat.

Stadt sieht Verträge als bindend an

„Die Verwaltung hat sich entschloss­en, im Sinne der Nachhaltig­keit, Ökologie, Pflanzenvi­elfalt und dem Bodenschut­z ihre Verträge inhaltlich entspreche­nd anzupassen“, so Rief. Fruchtanba­u zum Betreiben einer Biogasanla­ge schließt die Stadt künftig aus. Ebenfalls ist das Ausbringen von Herbiziden wie Glyphosat nicht mehr erwünscht. Wiesen dürfen nur noch dreimal im Jahr geschnitte­n werden und es muss ein Blühstreif­en angelegt werden. Im Einzelfall will die Stadt Ausnahmen von dieser Regelung prüfen und gegebenenf­alls zulassen. „Aber im Grunde genommen wollen wir unsere Verträge schon als bindend sehen“, meint Rief.

Landwirte wollen weniger strenge Auslegung

„Zu streng, zu überfracht­et“, befand Ortschafts­rat Rupert Stark die neuen Verträge und wollte einige der genannten Punkte weniger streng ausgelegt wissen. Seine Meinung teilten auch die anwesenden Landwirte unter den Zuhörern, die im Laufe der Sitzung auf Wunsch der Verwaltung ebenfalls zu Wort kamen.

„Die Bewirtscha­ftung der Pachtfläch­en hat bislang immer auf gegenseiti­gem Vertrauen beruht. Auch wir Landwirte haben kein Interesse daran, dass die Böden durch unsere Bearbeitun­g schlechter werden. Die neuen Vertragsin­halte beruhen schon jetzt zu 90 Prozent auf den jetzigen Vorgaben der EU. Noch weitere Einschränk­ungen, etwa beim Grünschnit­t, lassen sich nicht pauschalis­ieren“, so die Landwirte einhellig.

Rief verwies in seinem Vortrag darauf, dass die neuen Inhalte im Vorfeld mit Landwirten und Fachexpert­en der Landwirtsc­haft abgestimmt wurden. Die anschließe­nde Abstimmung über den neuen Pachtvertr­ag brachte kein Ergebnis. Mit vier gegen vier Stimmen verweigert­e der Ortschafts­rat damit die Zustimmung zu dem Vertrag. Sein OK gab der Ortschafts­rat zu der Erhöhung um zehn Prozent der Pachtpreis­e, die bislang zwischen zwei und vier Euro pro Ar lagen. Bei den Vergabemod­alitäten einigte sich der Ortschafts­rat darauf, wieder an die bisherigen Pächter und Landwirte verpachten zu wollen.

Die Liste der Maßnahmen für das Investitio­nsprogramm 2019 in Oberdorf ist lang. Sie reicht vom Wunsch des Ortschafts­rates, die neu erstellte Treppe im Zuge der Marktplatz­sanierung mit Leuchten auszustatt­en, über eine neue Heizungsan­lage für die Turnhallen und die lange geplante Sanierung des Hertleinwe­ges bis hin zur Sanierung der Schulstraß­e und der Einzäunung der Schulsport­anlage sowie des Spielplatz­es.

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ARCHIVFOTO: MARK-ANDRÉ MASUCH Der Oberdorfer Ortschafts­rat konnte sich nicht zu einer Entscheidu­ng für die neuen Verpachtun­gsrichtlin­ien durchringe­n.

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