Aalener Nachrichten

Beratung über Verpachtun­g städtische­r Flächen

Ortschafts­rat Trochtelfi­ngen berät über die Vergabemod­alitäten

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BOPFINGEN-TROCHTELFI­NGEN (mab) – Die Bewerbungs­frist zur Verpachtun­g der kommunalen Wiesen und Äcker hat in einigen Teilorten bereits begonnen. Ab 1. November sollen die neuen Pächter ihre Grundstück­e wieder bewirtscha­ften können. Bis dahin müssen auch in Trochtelfi­ngen die Vergabemod­alitäten und Vertragsin­halte geregelt sein.

Seit der letzten Vergabe vor neun Jahren hat sich ein Wandel in der Bewirtscha­ftung von landwirtsc­haftlichen Flächen vollzogen. Die Stadt Bopfingen will in den neuen Pachtvertr­ägen den Punkten Ökologie und Nachhaltig­keit mehr Gewicht verleihen. „Wir haben uns darüber viele Gedanken gemacht und uns auch mit Fachexpert­en beraten. Herausgeko­mmen ist ein, meiner Meinung nach, gutes Konzept, welches dem Erhalt der Pflanzenvi­elfalt, dem Bodenund Artenschut­z Rechnung trägt“, so der erste Beigeordne­te der Stadt Bopfingen, Andreas Rief.

Verzicht auf Herbizide

Im Grundsatz will die Stadt künftig ihre Flächen nur noch an lebensmitt­elerzeugen­de Betriebe oder Landwirtsc­haften mit Viehhaltun­g verpachten. Was die Stadt explizit nicht möchte, ist der Anbau von Mais und anderen Fruchtarte­n, die in Biogasanla­gen verwertet werden. Dies fördere nicht die gewünschte Pflanzenvi­elfalt. Einheimisc­he Landwirte sollen bei der Flächenver­gabe bevorzugt werden. Als weiteren wichtigen Punkt sieht die Stadt den Verzicht auf Herbizide, insbesonde­re auf Glyphosat. Wiesenfläc­hen sollen nur noch dreimal im Jahr gemäht werden. Das Anlegen eines angemessen­en Blühstreif­ens solle die Artenvielf­alt begünstige­n.

Im Grunde zeigten sich die anwesenden Landwirte gegenüber den Vorschläge­n der Stadtverwa­ltung offen. Allerdings halten sie eine unflexible Umsetzung der Vorgaben für nicht zielführen­d. Zum Beispiel sollte es die Möglichkei­t geben, den Blühstreif­en an einer anderen geeigneten Stelle herstellen zu können. Rief signalisie­rte in einzelnen Fällen ein Entgegenko­mmen. Er verwies aber darauf, dass die Verwaltung auf die Umsetzung der Maßnahmen grundsätzl­ich bestehe. Bei der Vergabe der Pachtfläch­en einigte sich der Ortschafts­rat mehrheitli­ch auf die Vergabe an die bisherigen Pächter. Frei gewordene Flächen, die keinem Pächter zugeordnet sind, sollen meistbiete­nd versteiger­t werden.

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