Beratung über Verpachtung städtischer Flächen
Ortschaftsrat Trochtelfingen berät über die Vergabemodalitäten
BOPFINGEN-TROCHTELFINGEN (mab) – Die Bewerbungsfrist zur Verpachtung der kommunalen Wiesen und Äcker hat in einigen Teilorten bereits begonnen. Ab 1. November sollen die neuen Pächter ihre Grundstücke wieder bewirtschaften können. Bis dahin müssen auch in Trochtelfingen die Vergabemodalitäten und Vertragsinhalte geregelt sein.
Seit der letzten Vergabe vor neun Jahren hat sich ein Wandel in der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen vollzogen. Die Stadt Bopfingen will in den neuen Pachtverträgen den Punkten Ökologie und Nachhaltigkeit mehr Gewicht verleihen. „Wir haben uns darüber viele Gedanken gemacht und uns auch mit Fachexperten beraten. Herausgekommen ist ein, meiner Meinung nach, gutes Konzept, welches dem Erhalt der Pflanzenvielfalt, dem Bodenund Artenschutz Rechnung trägt“, so der erste Beigeordnete der Stadt Bopfingen, Andreas Rief.
Verzicht auf Herbizide
Im Grundsatz will die Stadt künftig ihre Flächen nur noch an lebensmittelerzeugende Betriebe oder Landwirtschaften mit Viehhaltung verpachten. Was die Stadt explizit nicht möchte, ist der Anbau von Mais und anderen Fruchtarten, die in Biogasanlagen verwertet werden. Dies fördere nicht die gewünschte Pflanzenvielfalt. Einheimische Landwirte sollen bei der Flächenvergabe bevorzugt werden. Als weiteren wichtigen Punkt sieht die Stadt den Verzicht auf Herbizide, insbesondere auf Glyphosat. Wiesenflächen sollen nur noch dreimal im Jahr gemäht werden. Das Anlegen eines angemessenen Blühstreifens solle die Artenvielfalt begünstigen.
Im Grunde zeigten sich die anwesenden Landwirte gegenüber den Vorschlägen der Stadtverwaltung offen. Allerdings halten sie eine unflexible Umsetzung der Vorgaben für nicht zielführend. Zum Beispiel sollte es die Möglichkeit geben, den Blühstreifen an einer anderen geeigneten Stelle herstellen zu können. Rief signalisierte in einzelnen Fällen ein Entgegenkommen. Er verwies aber darauf, dass die Verwaltung auf die Umsetzung der Maßnahmen grundsätzlich bestehe. Bei der Vergabe der Pachtflächen einigte sich der Ortschaftsrat mehrheitlich auf die Vergabe an die bisherigen Pächter. Frei gewordene Flächen, die keinem Pächter zugeordnet sind, sollen meistbietend versteigert werden.