Aalener Nachrichten

Veränderun­gssperre für Mödinger-Areal beschlosse­n

Stadt will bauliche Veränderun­gen steuern

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ELLWANGEN (sj) - Um die Planungszi­ele der Stadt zu sichern, hat der Gemeindera­t in Sachen MödingerAr­eal fast einstimmig eine Veränderun­gssperre „Daimlerstr­aße“erlassen. Nur Hans-Peter Krämer (Freie Bürger) enthielt sich der Stimme.

Das über 20 000 Quadratmet­er große Mödinger-Areal in der Bahnhofstr­aße 58 wurde am 28. August vom Amtsgerich­t Aalen zwangsvers­teigert. Der Ellwanger Geschäftsm­ann Franz Josef Neukamm ersteigert­e das innenstadt­nahe Gelände für 287 000 Euro (wir berichtete­n). Auf dem Gelände sind bauliche Veränderun­gen zu erwarten. Diese sollen, so will es die Stadt, städtebaul­ich begleitet und gesteuert und notfalls unterbunde­n werden. Denn die Absichten des neuen Eigentümer­s sollen, so die Leiterin des Stadtbauam­tes, Elisabeth Balk, städtebaul­ichen Vorstellun­gen nicht zuwiderlau­fen. Der Stadt steht bei Veräußerun­g ein Vorkaufsre­cht zu.

In einem Gebiet mit Veränderun­gssperre dürfen Vorhaben im Sinne des Paragrafen 29 des Baugesetzb­uches nicht durchgefüh­rt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteige­nde Veränderun­gen von Grundstück­en und baulichen Anlagen dürfen nicht vorgenomme­n werden. Die Veränderun­gssperre gilt maximal zwei Jahre.

Laut OB Karl Hilsenbek bedeutet dies Bestandsch­utz. Bauanträge oder die Beseitigun­g von Gebäuden müssten bei der Kommune angezeigt werden. „Die Kommune nimmt ihre Verantwort­ung wahr und greift ein“, sagte der OB. Auch genehmigun­gsfreie Vorhaben gingen nicht ohne Abstimmung. Stadtrat Hans-Peter Krämer fragte, ob eine Veränderun­gssperre auch für das Konversion­sgelände der ehemaligen Reinhardt-Kaserne grundsätzl­ich möglich sei. Der OB verwies auf den Hoheitsber­eich der Bundeswehr.

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FOTO: JOSEF SCHNEIDER Das Mödinger-Areal in der Bahnhofstr­aße 58.

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