Antrag: Grünen-Klage abweisen
OB und Gemeinderat reichen Klageerwiderung beim Verwaltungsgericht ein.
AALEN - Oberbürgermeister Thilo Renschler und der Gemeinderat der Stadt Aalen haben beim Verwaltungsgericht Stuttgart ihre Erwiderung zur Klage der zehn GrünenStadträte gegen sie eingereicht. Die Klage der Grünen-Fraktion bezieht sich auf die Umstände der Aufhebung des Vertrags mit dem ehemaligen Stadtwerke-Geschäftsführer Cord Müller. In ihrer Erwiderung beantragen OB und Gemeinderat, die Klage der Grünen in allen Punkten abzuweisen und die Kosten den Klägern aufzuerlegen.
Drei Monate lang hat der Ende Juni per Gemeinderatsbeschluss beauftragte Verfahrensbevollmächtigte Rentschlers und des Gemeinderats, Prof. Dr. Alfred Katz von der Neu-Ulmer Rechtsanwaltsgesellschaft Schneider, Geiwitz und Partner, in Abstimmung mit den übrigen beklagten Fraktionen die Klage der Grünen geprüft. In ihrer im Mai eingereichten, von der Freiburger Kanzlei Fridrich Bannasch und Partner ausgearbeiteten Klage wollen die Grünen vom Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass der Beschluss in der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember vergangenen Jahres rechtswidrig gewesen sei, mit dem der Gemeinderat der Auflösung des Arbeitsvertrags mit Müller zugestimmt hatte. Zudem soll das Gericht nach dem Klagewillen der Grünen feststellen, dass dem Gemeinderat die dafür erforderlichen Informationen nicht in ausreichendem Maße vorgelegen hätten und dass die Einladung zu der Sitzung nicht ordnungsgemäß gewesen sei, weil der entsprechende Tagesordnungspunkt darin nicht richtig bezeichnet worden sei.
Widerspruch in allen Punkten
In seiner Klageerwiderung widerspricht Anwalt Katz dem in allen Punkten. Alle Mitglieder des Gemeinderats, auch die Grünen, hätten sich ausreichend und umfassend über alle Vorgänge informieren können – in Vorabinformationen und Vorberatungen in mehreren Gremien ebenso wie in Kontakten unter den Fraktionen, in den Medien und in verschiedenen Hintergrundgesprächen. Zudem sei der Aufhebungsvertrag zwischen den Stadtwerken und Müller im Aufsichtsrat der Stadtwerke, dem auch vier Mitglieder der Grünen-Fraktion angehörten, ausgiebig diskutiert worden. Katz sieht zudem eine generelle Eigenverantwortung jedes einzelnen Stadtrats, in Ausübung seines Mandats sich ausreichend zu informieren, notfalls auch über das hinaus, was von der Verwaltung schriftlich herausgegeben werde. Dass im Falle Müller die Grünen eine vom OB zudem angebotene Möglichkeit der Akteneinsicht im Rathaus ausgeschlagen hätten, haben nach Überzeugung von Katz die Kläger selbst zu vertreten.
„Nicht nachvollziehbar“
Insofern sei es, wie Katz sagt, nicht nachvollziehbar, wenn die Grünen in ihrer Klage den Eindruck erwecken wollten, sie hätten quasi in Isolation „im stillen Kämmerlein“von allem nichts gewusst. In seiner umfangreichen Klageerwiderungsschrift erwähnt Katz auch den Umstand, dass die Grünen in ihrer Klage mit keinem Wort erwähnten, das dass von ihnen angefochtene Informationsverfahren zuvor bereits vom Regierungspräsidium als Rechtsaufsicht auf Grünen-Antrag hin als rechtmäßig bestätigt worden sei. Dies, so sagt Katz, spreche „Bände“.
In seinem Schriftsatz attestiert Katz dem Aalener Oberbürgermeister zugleich, von Anfang an ein überdachtes Kommunikationskonzept verfolgt zu haben, das die unterschiedlichen Interessen angemessen berücksichtigt und sorgfältig abgewogen habe. Insbesondere habe es auch Müllers Wunsch Rechnung getragen, es zu keiner öffentlichen „Schlammschlacht“kommen zu lassen.
Schließlich setzt sich Katz in der Klageerwiderung auch intensiv mit der Anwendung und Zulässigkeit eines Orstreitverfahrens ganstreitverfahrens auseinander, das die Klage der Grünen gegen OB und Gemeinderat darstellt. Mit diesem Instrument, so ist Katz überzeugt, sollte man schon deshalb sehr sorgfältig umgehen, weil alle in der Kommunalpolitik tätigen Organe gemeinsam dem Wohl der Einwohnerschaft und zu einem respektvollen Miteinander verpflichtet seien. Ein Organstreitverfahren, so Katz sinngemäß, könne allenfalls strittige Rechtspositionen in Fragen der Mandatsausübung klären, nicht aber der Austragung unterschiedlicher kommunalpolitischer Auffassungen dienen. Insofern sei auch unter diesem Gesichtspunkt die Klage der Grünen unzulässig.
sagt Professor Alfred Katz zu der Tatsache, dass der Vertrag mit Ex-Stadtwerke-Chef Cord Müller aufgehoben worden ist.
Warten auf ersten Termin
Nach der jetzt erfolgten Einreichung der Klageerwiderungsschrift beim Stuttgarter Verwaltungsgericht und deren Zustellung an die Kläger geht Katz davon aus, dass das Gericht vermutlich den Termin für eine erste mündliche Verhandlung ansetzen wird. Wann das sein wird, sei angesichts der Auslastung des Gerichts aber überhaupt nicht abzuschätzen. Für möglich hält es Katz, dass bei einem solchen ersten Termin das Gericht auch gleich eine erste Einschätzung der Streitigkeit aus seiner Sicht erkennen lasse. Was alles Cord Müller als Stadtwerke-Geschäftsführer aber nicht mehr zurückkommen lässt. Der Vertrag mit Müller, so Katz, sei zivilrechtlich in gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben worden, da sei nichts mehr rückgängig zu machen. Das Gericht könne allenfalls jetzt noch bewerten, ob Informationsrechte verletzt worden seien und ob dabei, falls es dies bejahen würde, in den nächsten Jahren eine Wiederholungsgefahr bestehen würde. Aber genau hier versuche die Klageerwiderungsschrift ja dagegen zu halten, sagt Katz.
„Da ist nichts mehr rückgängig zu machen“,