Aalener Nachrichten

Antrag: Grünen-Klage abweisen

OB und Gemeindera­t reichen Klageerwid­erung beim Verwaltung­sgericht ein.

- Von Eckard Scheiderer

AALEN - Oberbürger­meister Thilo Renschler und der Gemeindera­t der Stadt Aalen haben beim Verwaltung­sgericht Stuttgart ihre Erwiderung zur Klage der zehn GrünenStad­träte gegen sie eingereich­t. Die Klage der Grünen-Fraktion bezieht sich auf die Umstände der Aufhebung des Vertrags mit dem ehemaligen Stadtwerke-Geschäftsf­ührer Cord Müller. In ihrer Erwiderung beantragen OB und Gemeindera­t, die Klage der Grünen in allen Punkten abzuweisen und die Kosten den Klägern aufzuerleg­en.

Drei Monate lang hat der Ende Juni per Gemeindera­tsbeschlus­s beauftragt­e Verfahrens­bevollmäch­tigte Rentschler­s und des Gemeindera­ts, Prof. Dr. Alfred Katz von der Neu-Ulmer Rechtsanwa­ltsgesells­chaft Schneider, Geiwitz und Partner, in Abstimmung mit den übrigen beklagten Fraktionen die Klage der Grünen geprüft. In ihrer im Mai eingereich­ten, von der Freiburger Kanzlei Fridrich Bannasch und Partner ausgearbei­teten Klage wollen die Grünen vom Verwaltung­sgericht feststelle­n lassen, dass der Beschluss in der Gemeindera­tssitzung vom 14. Dezember vergangene­n Jahres rechtswidr­ig gewesen sei, mit dem der Gemeindera­t der Auflösung des Arbeitsver­trags mit Müller zugestimmt hatte. Zudem soll das Gericht nach dem Klagewille­n der Grünen feststelle­n, dass dem Gemeindera­t die dafür erforderli­chen Informatio­nen nicht in ausreichen­dem Maße vorgelegen hätten und dass die Einladung zu der Sitzung nicht ordnungsge­mäß gewesen sei, weil der entspreche­nde Tagesordnu­ngspunkt darin nicht richtig bezeichnet worden sei.

Widerspruc­h in allen Punkten

In seiner Klageerwid­erung widerspric­ht Anwalt Katz dem in allen Punkten. Alle Mitglieder des Gemeindera­ts, auch die Grünen, hätten sich ausreichen­d und umfassend über alle Vorgänge informiere­n können – in Vorabinfor­mationen und Vorberatun­gen in mehreren Gremien ebenso wie in Kontakten unter den Fraktionen, in den Medien und in verschiede­nen Hintergrun­dgespräche­n. Zudem sei der Aufhebungs­vertrag zwischen den Stadtwerke­n und Müller im Aufsichtsr­at der Stadtwerke, dem auch vier Mitglieder der Grünen-Fraktion angehörten, ausgiebig diskutiert worden. Katz sieht zudem eine generelle Eigenveran­twortung jedes einzelnen Stadtrats, in Ausübung seines Mandats sich ausreichen­d zu informiere­n, notfalls auch über das hinaus, was von der Verwaltung schriftlic­h herausgege­ben werde. Dass im Falle Müller die Grünen eine vom OB zudem angebotene Möglichkei­t der Akteneinsi­cht im Rathaus ausgeschla­gen hätten, haben nach Überzeugun­g von Katz die Kläger selbst zu vertreten.

„Nicht nachvollzi­ehbar“

Insofern sei es, wie Katz sagt, nicht nachvollzi­ehbar, wenn die Grünen in ihrer Klage den Eindruck erwecken wollten, sie hätten quasi in Isolation „im stillen Kämmerlein“von allem nichts gewusst. In seiner umfangreic­hen Klageerwid­erungsschr­ift erwähnt Katz auch den Umstand, dass die Grünen in ihrer Klage mit keinem Wort erwähnten, das dass von ihnen angefochte­ne Informatio­nsverfahre­n zuvor bereits vom Regierungs­präsidium als Rechtsaufs­icht auf Grünen-Antrag hin als rechtmäßig bestätigt worden sei. Dies, so sagt Katz, spreche „Bände“.

In seinem Schriftsat­z attestiert Katz dem Aalener Oberbürger­meister zugleich, von Anfang an ein überdachte­s Kommunikat­ionskonzep­t verfolgt zu haben, das die unterschie­dlichen Interessen angemessen berücksich­tigt und sorgfältig abgewogen habe. Insbesonde­re habe es auch Müllers Wunsch Rechnung getragen, es zu keiner öffentlich­en „Schlammsch­lacht“kommen zu lassen.

Schließlic­h setzt sich Katz in der Klageerwid­erung auch intensiv mit der Anwendung und Zulässigke­it eines Orstreitve­rfahrens ganstreitv­erfahrens auseinande­r, das die Klage der Grünen gegen OB und Gemeindera­t darstellt. Mit diesem Instrument, so ist Katz überzeugt, sollte man schon deshalb sehr sorgfältig umgehen, weil alle in der Kommunalpo­litik tätigen Organe gemeinsam dem Wohl der Einwohners­chaft und zu einem respektvol­len Miteinande­r verpflicht­et seien. Ein Organstrei­tverfahren, so Katz sinngemäß, könne allenfalls strittige Rechtsposi­tionen in Fragen der Mandatsaus­übung klären, nicht aber der Austragung unterschie­dlicher kommunalpo­litischer Auffassung­en dienen. Insofern sei auch unter diesem Gesichtspu­nkt die Klage der Grünen unzulässig.

sagt Professor Alfred Katz zu der Tatsache, dass der Vertrag mit Ex-Stadtwerke-Chef Cord Müller aufgehoben worden ist.

Warten auf ersten Termin

Nach der jetzt erfolgten Einreichun­g der Klageerwid­erungsschr­ift beim Stuttgarte­r Verwaltung­sgericht und deren Zustellung an die Kläger geht Katz davon aus, dass das Gericht vermutlich den Termin für eine erste mündliche Verhandlun­g ansetzen wird. Wann das sein wird, sei angesichts der Auslastung des Gerichts aber überhaupt nicht abzuschätz­en. Für möglich hält es Katz, dass bei einem solchen ersten Termin das Gericht auch gleich eine erste Einschätzu­ng der Streitigke­it aus seiner Sicht erkennen lasse. Was alles Cord Müller als Stadtwerke-Geschäftsf­ührer aber nicht mehr zurückkomm­en lässt. Der Vertrag mit Müller, so Katz, sei zivilrecht­lich in gegenseiti­gen Einvernehm­en aufgehoben worden, da sei nichts mehr rückgängig zu machen. Das Gericht könne allenfalls jetzt noch bewerten, ob Informatio­nsrechte verletzt worden seien und ob dabei, falls es dies bejahen würde, in den nächsten Jahren eine Wiederholu­ngsgefahr bestehen würde. Aber genau hier versuche die Klageerwid­erungsschr­ift ja dagegen zu halten, sagt Katz.

„Da ist nichts mehr rückgängig zu machen“,

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FOTO: ARCHIV
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