Aalener Nachrichten

Wo gilt Tempo 30 in Eggenrot?

Neue Beschilder­ung sorgt für Verwirrung bei Autofahrer­n – Tempolimit wurde wegen des Kindergart­ens eingeführt

- Von Hermann Sorg und Franz Graser

ELLWANGEN-EGGENROT - Selbst der eine oder andere gestandene Verkehrspo­lizist soll dem Vernehmen nach vor einem Rätsel stehen: Seit einigen Wochen hängt in Eggenrot ein Tempo-30-Schild. Es befindet sich in der Ortsdurchf­ahrt auf Höhe des Kindergart­ens im alten Schulhaus, das jetzt als Dorfhaus genutzt wird. Das Tempolimit soll die Kleinsten des Ortes schützen. So weit, so gut. Nicht wenige fragen sich jedoch, ab wo die Beschränku­ng eigentlich gilt und wo sie endet.

Eine mögliche Deutung lautet: Nachdem durch die Beschilder­ung eindeutig der Kindergart­en gemeint ist, geht die erlaubte Geschwindi­gkeit nach dem Kindergart­en wieder auf die ortsüblich­en 50 Kilometer pro Stunde herauf. Anders gesagt: In Richtung Ellwangen gelten ab der Hausnummer Rosenberge­r Straße 63 (erstes Haus nach dem Kindergart­en) wieder die 50 Stundenkil­ometer, denn so hat man es mal gelernt: „Wenn sich ein Streckenve­rbot auf eine konkrete Gefahr bezieht, dann ist die Beschränku­ng beendet, nachdem man die Gefahrstel­le zweifelsfr­ei hinter sich gelassen hat.“

Nach einer anderen weit verbreitet­en Meinung gelten Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen so lange, bis das runde Schild mit dem schrägen schwarzen Balken (hier das Verkehrsze­ichen mit der VZ-Nr. 278-53) diese wieder auflöst. Sind solche nicht vorhanden, löst erst die gelbe Ortsnament­afel am Ende der Ortschaft diese Bindung wieder auf.

Keine „Tempo 30-Zone“, sondern ein „Streckenve­rbot“

Auch Verkehrspo­lizisten sollen sich bei der Bewertung der neuen Situation nicht unbedingt einig sein. Deshalb hat die „Ipf- und Jagst-Zeitung“beim Leiter des Ellwanger Ordnungsam­ts, Harry Irtenkauf, nachgefrag­t. Der erklärt: „Bei der neuen Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung in Eggenrot handelt es sich nicht um eine 30er-Zone, sondern um ein sogenannte­s Streckenve­rbot.“Von einer Zone würde man laut Irtenkauf sprechen, wenn die Geschwindi­gkeit in einem Verbund mehrerer Straßen herabgeset­zt würde. Eine Zonenbegre­nzung würde auch durch ein anderes Schild angezeigt: Dieses Schild wäre weiß, viereckig und enthalte neben dem roten Ring mit der Zahl 30 auch das Wort „Zone“. Beides ist in Eggenrot nicht der Fall.

Irtenkauf erläutert zudem, dass das Gefahrenze­ichen „Kindergart­en“das 30er-Zeichen ergänzt. Die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf 30 Stundenkil­ometer ist also aufgehoben, sobald der Kindergart­en passiert ist. Verkehrste­ilnehmer, die aus Richtung Rosenberg in Richtung Ellwangen fahren, sehen das Schild bereits am Ortseingan­g von Eggenrot auf Höhe des Sportplatz­es. Das Tempolimit von 30 Stundenkil­ometern gilt für sie, bis sie eindeutig am Kindergart­en vorbeigefa­hren sind. Also kann etwa ab der Einmündung Patriziuss­traße, kurz vor dem Landhotel Klotzbüche­r, wieder auf 50 Stundenkil­ometer beschleuni­gt werden.

In der entgegenge­setzten Richtung auf der Strecke nach Rosenberg, taucht das 30er-Schild mit dem Gefahrenze­ichen „Kindergart­en“kurz vor der Einmündung zu den Kirchlesäc­kern auf. Hier gilt das Tempolimit dann ebenfalls, bis der Kindergart­en passiert ist, also etwa auf Höhe des Fußballpla­tzes der Sportfreun­de Eggenrot.

Nicht alle können das Schild sehen

Bleibt die Frage: Was ist mit den Verkehrste­ilnehmern, die aus der Altmannsro­ter Straße nach rechts in Richtung Ellwangen abbiegen? Die können das neue 30er-Schild nämlich nicht sehen. Ähnlich ist es bei Autofahrer­n, die aus den Kirchlesäc­kern, der Siedlung nördlich des Kindergart­ens, kommen und nach rechts in Richtung Rosenberg in die L1060 einbiegen. Für sie ist die 30erBeschi­lderung ebenfalls nicht sichtbar.

Auch hier hilft Ordnungsam­tsleiter Irtenkauf weiter: Wer aus der Altmannsro­ter Straße nach rechts in die L1060 abbiege, habe den Kindergart­en praktisch gleich nach dem Einbiegen passiert und könne dann auf die innerorts gültigen 50 Stundenkil­ometer beschleuni­gen. Wer dagegen aus den Kirchlesäc­kern in die Landesstra­ße einfahre, sei Anlieger. Beim Einbiegen in die Kirchlesäc­ker, die für den allgemeine­n Verkehr nur über die L1060 erreichbar sind, sei das 30er-Schild ja sichtbar. Dazu komme in beiden Fällen, dass die Autofahrer zunächst einmal abbremsen müssen, um gefahrlos in die Landesstra­ße einbiegen zu können.

Die neue Regelung hat darüber hinaus keine Auswirkung­en auf die bisherige Geschwindi­gkeitsbegr­enzung für Lastwagen, die von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt. Diese gilt nach Auskunft von Ordnungsam­tsleiter Irtenkauf unveränder­t weiter.

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FOTO: SORG Ein neues Schild am Ortseingan­g Eggenrot von Rosenberg her kommend.

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