Wo gilt Tempo 30 in Eggenrot?
Neue Beschilderung sorgt für Verwirrung bei Autofahrern – Tempolimit wurde wegen des Kindergartens eingeführt
ELLWANGEN-EGGENROT - Selbst der eine oder andere gestandene Verkehrspolizist soll dem Vernehmen nach vor einem Rätsel stehen: Seit einigen Wochen hängt in Eggenrot ein Tempo-30-Schild. Es befindet sich in der Ortsdurchfahrt auf Höhe des Kindergartens im alten Schulhaus, das jetzt als Dorfhaus genutzt wird. Das Tempolimit soll die Kleinsten des Ortes schützen. So weit, so gut. Nicht wenige fragen sich jedoch, ab wo die Beschränkung eigentlich gilt und wo sie endet.
Eine mögliche Deutung lautet: Nachdem durch die Beschilderung eindeutig der Kindergarten gemeint ist, geht die erlaubte Geschwindigkeit nach dem Kindergarten wieder auf die ortsüblichen 50 Kilometer pro Stunde herauf. Anders gesagt: In Richtung Ellwangen gelten ab der Hausnummer Rosenberger Straße 63 (erstes Haus nach dem Kindergarten) wieder die 50 Stundenkilometer, denn so hat man es mal gelernt: „Wenn sich ein Streckenverbot auf eine konkrete Gefahr bezieht, dann ist die Beschränkung beendet, nachdem man die Gefahrstelle zweifelsfrei hinter sich gelassen hat.“
Nach einer anderen weit verbreiteten Meinung gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen so lange, bis das runde Schild mit dem schrägen schwarzen Balken (hier das Verkehrszeichen mit der VZ-Nr. 278-53) diese wieder auflöst. Sind solche nicht vorhanden, löst erst die gelbe Ortsnamentafel am Ende der Ortschaft diese Bindung wieder auf.
Keine „Tempo 30-Zone“, sondern ein „Streckenverbot“
Auch Verkehrspolizisten sollen sich bei der Bewertung der neuen Situation nicht unbedingt einig sein. Deshalb hat die „Ipf- und Jagst-Zeitung“beim Leiter des Ellwanger Ordnungsamts, Harry Irtenkauf, nachgefragt. Der erklärt: „Bei der neuen Geschwindigkeitsbeschränkung in Eggenrot handelt es sich nicht um eine 30er-Zone, sondern um ein sogenanntes Streckenverbot.“Von einer Zone würde man laut Irtenkauf sprechen, wenn die Geschwindigkeit in einem Verbund mehrerer Straßen herabgesetzt würde. Eine Zonenbegrenzung würde auch durch ein anderes Schild angezeigt: Dieses Schild wäre weiß, viereckig und enthalte neben dem roten Ring mit der Zahl 30 auch das Wort „Zone“. Beides ist in Eggenrot nicht der Fall.
Irtenkauf erläutert zudem, dass das Gefahrenzeichen „Kindergarten“das 30er-Zeichen ergänzt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer ist also aufgehoben, sobald der Kindergarten passiert ist. Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Rosenberg in Richtung Ellwangen fahren, sehen das Schild bereits am Ortseingang von Eggenrot auf Höhe des Sportplatzes. Das Tempolimit von 30 Stundenkilometern gilt für sie, bis sie eindeutig am Kindergarten vorbeigefahren sind. Also kann etwa ab der Einmündung Patriziusstraße, kurz vor dem Landhotel Klotzbücher, wieder auf 50 Stundenkilometer beschleunigt werden.
In der entgegengesetzten Richtung auf der Strecke nach Rosenberg, taucht das 30er-Schild mit dem Gefahrenzeichen „Kindergarten“kurz vor der Einmündung zu den Kirchlesäckern auf. Hier gilt das Tempolimit dann ebenfalls, bis der Kindergarten passiert ist, also etwa auf Höhe des Fußballplatzes der Sportfreunde Eggenrot.
Nicht alle können das Schild sehen
Bleibt die Frage: Was ist mit den Verkehrsteilnehmern, die aus der Altmannsroter Straße nach rechts in Richtung Ellwangen abbiegen? Die können das neue 30er-Schild nämlich nicht sehen. Ähnlich ist es bei Autofahrern, die aus den Kirchlesäckern, der Siedlung nördlich des Kindergartens, kommen und nach rechts in Richtung Rosenberg in die L1060 einbiegen. Für sie ist die 30erBeschilderung ebenfalls nicht sichtbar.
Auch hier hilft Ordnungsamtsleiter Irtenkauf weiter: Wer aus der Altmannsroter Straße nach rechts in die L1060 abbiege, habe den Kindergarten praktisch gleich nach dem Einbiegen passiert und könne dann auf die innerorts gültigen 50 Stundenkilometer beschleunigen. Wer dagegen aus den Kirchlesäckern in die Landesstraße einfahre, sei Anlieger. Beim Einbiegen in die Kirchlesäcker, die für den allgemeinen Verkehr nur über die L1060 erreichbar sind, sei das 30er-Schild ja sichtbar. Dazu komme in beiden Fällen, dass die Autofahrer zunächst einmal abbremsen müssen, um gefahrlos in die Landesstraße einbiegen zu können.
Die neue Regelung hat darüber hinaus keine Auswirkungen auf die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung für Lastwagen, die von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt. Diese gilt nach Auskunft von Ordnungsamtsleiter Irtenkauf unverändert weiter.