Aalener Nachrichten

Montagefah­rer ist ohne Führersche­in unterwegs

Geschäftsf­ührer des Unternehme­ns muss sich vor Gericht verantwort­en

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AALEN (ehü) - Weil einer der Fahrer des Unternehme­ns beim Fahren ohne im Besitz eines Führersche­ins zu sein aufgefloge­n war, musste sich jetzt der 47-jährige Geschäftsf­ührer des Aalener Betriebs vor dem Amtsgerich­t Aalen verantwort­en. Richterin Isolde Ziegler-Bastillo sah jedoch keine persönlich­e Schuld des Angeklagte­n oder ein Organisati­onsversage­n und schlug vor, das Verfahren gegen eine Zahlung von 1000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g einzustell­en. Die Staatsanwa­ltschaft muss dem noch zustimmen.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 7. April 2015. Ein Montagefah­rer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaub­nis war, wurde in Gießen von der Polizei erwischt. Dem Geschäftsf­ührer wurde vorgeworfe­n, eine Person als Fahrer eingestell­t und beschäftig­t zu haben, die keinen Führersche­in hat.

Der Angeklagte verwies auf Arbeitsanw­eisungen in dem Unternehme­n, die ein Einstellen von Fahrern ohne Führersche­in strengsten­s untersagen.

Er selber habe den in der Region Hessen beschäftig­ten Fahrer weder persönlich gekannt noch eingestell­t. Aufgrund der dezentrale­n Struktur des Unternehme­ns seien hierfür die Personalle­itung und die Regionalle­iter zuständig. Es sei ihm unerklärli­ch, wie es zu der Einstellun­g des betreffend­en Fahrers habe kommen können. Die Personalle­iterin sei schon seit anderthalb Jahren nicht mehr im Unternehme­n tätig und der Regionalle­iter könne sich nicht mehr genau erinnern.

Rechtsanwa­lt Tom Petrick hob hervor, dass dies der einzige derartige Fall in dem Betrieb sei. Es sei nicht mehr aufzukläre­n, wer hier den entscheide­nden Fehler gemacht habe. Diese Auffassung vertrat auch Rich terin Isolde Ziegler-Bastillo.

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