Montagefahrer ist ohne Führerschein unterwegs
Geschäftsführer des Unternehmens muss sich vor Gericht verantworten
AALEN (ehü) - Weil einer der Fahrer des Unternehmens beim Fahren ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein aufgeflogen war, musste sich jetzt der 47-jährige Geschäftsführer des Aalener Betriebs vor dem Amtsgericht Aalen verantworten. Richterin Isolde Ziegler-Bastillo sah jedoch keine persönliche Schuld des Angeklagten oder ein Organisationsversagen und schlug vor, das Verfahren gegen eine Zahlung von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Die Staatsanwaltschaft muss dem noch zustimmen.
Der Vorfall ereignete sich bereits am 7. April 2015. Ein Montagefahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, wurde in Gießen von der Polizei erwischt. Dem Geschäftsführer wurde vorgeworfen, eine Person als Fahrer eingestellt und beschäftigt zu haben, die keinen Führerschein hat.
Der Angeklagte verwies auf Arbeitsanweisungen in dem Unternehmen, die ein Einstellen von Fahrern ohne Führerschein strengstens untersagen.
Er selber habe den in der Region Hessen beschäftigten Fahrer weder persönlich gekannt noch eingestellt. Aufgrund der dezentralen Struktur des Unternehmens seien hierfür die Personalleitung und die Regionalleiter zuständig. Es sei ihm unerklärlich, wie es zu der Einstellung des betreffenden Fahrers habe kommen können. Die Personalleiterin sei schon seit anderthalb Jahren nicht mehr im Unternehmen tätig und der Regionalleiter könne sich nicht mehr genau erinnern.
Rechtsanwalt Tom Petrick hob hervor, dass dies der einzige derartige Fall in dem Betrieb sei. Es sei nicht mehr aufzuklären, wer hier den entscheidenden Fehler gemacht habe. Diese Auffassung vertrat auch Rich terin Isolde Ziegler-Bastillo.