Aalener Nachrichten

Bewährung für Faustschlä­ge beim Röhlinger Oktoberfes­t

Angeklagte­r bekommt zehn Monate für vorsätzlic­he Körperverl­etzung in zwei Fällen

- Von Petra Rapp-Neumann

ELLWANGEN - Ein letztes Mal mit einem blauen Auge davongekom­men ist ein Mann aus dem Ostalbkrei­s, der der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung in drei Fällen angeklagt war. Zwei Taten gestand der 31-Jährige im Ellwanger Amtsgerich­t. Die dritte Anklage wurde fallengela­ssen, Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker stellte das Verfahren vorläufig ein.

Die Anklage warf dem Mann vor, am 23. September 2017 auf dem Röhlinger Oktoberfes­t einem jungen Mann grundlos und ohne Vorwarnung einen derart heftigen Faustschla­g ins Gesicht verpasst zu haben, dass dieser minutenlan­g bewusstlos war. Einem Freund des Opfers versetzte er ebenfalls einen Faustschla­g, so dass dieser eine blutende Nase davontrug.

Der Mann stand nicht zum ersten Mal vor Gericht, so Strecker im Blick auf einschlägi­ge Voreintrag­ungen. Die beiden jungen Männer, die mit der Schlagkraf­t des Angeklagte­n Bekanntsch­aft machten, hatten zwei Mädchen helfen wollen, die der Angeklagte bedrängte. Die Security bereinigte die Situation.

Zum Tatzeitpun­kt hatte der Angeklagte über zwei Promille Alkohol im Blut: „Ich trinke gern mal ein Feierabend­bier“, gab er zu. Er verharmlos­e sein Alkoholpro­blem, warf ihm Strecker vor, zumal sein Führersche­in wegen einer Trunkenhei­tsfahrt schon 2015 eingezogen worden war. Auch den Konsum von Marihuana gestand der Angeklagte, doch habe er längere Zeit nichts mehr genommen und Gespräche bei der Caritas wahrgenomm­en.

31-Jähriger will Schmerzens­geld bezahlen

Das wirkte sich ebenso positiv aus wie die Bereitscha­ft, den beiden Geschädigt­en ein Schmerzens­geld zu zahlen. Mit den Worten „Es tut mir leid“entschuldi­gte sich der Schläger bei einem der jungen Männer, der als Zeuge gehört wurde. Der 22-Jährige nahm die Entschuldi­gung an.

Strecker verurteilt­e den reuigen Sünder zu zehn Monaten auf Bewährung, einen Monat weniger als von der Staatsanwa­ltschaft beantragt. Pflichtver­teidiger Robert Bäumel hatte sieben Monate für seinen Mandanten beantragt. Außerdem muss der 31-Jährige im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs ein Schmerzens­geld von insgesamt 1300 Euro in Raten an die Geschädigt­en zahlen. Das Urteil des Ellwanger Amtsgerich­ts ist rechtskräf­tig.

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