Bewährung für Faustschläge beim Röhlinger Oktoberfest
Angeklagter bekommt zehn Monate für vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen
ELLWANGEN - Ein letztes Mal mit einem blauen Auge davongekommen ist ein Mann aus dem Ostalbkreis, der der vorsätzlichen Körperverletzung in drei Fällen angeklagt war. Zwei Taten gestand der 31-Jährige im Ellwanger Amtsgericht. Die dritte Anklage wurde fallengelassen, Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker stellte das Verfahren vorläufig ein.
Die Anklage warf dem Mann vor, am 23. September 2017 auf dem Röhlinger Oktoberfest einem jungen Mann grundlos und ohne Vorwarnung einen derart heftigen Faustschlag ins Gesicht verpasst zu haben, dass dieser minutenlang bewusstlos war. Einem Freund des Opfers versetzte er ebenfalls einen Faustschlag, so dass dieser eine blutende Nase davontrug.
Der Mann stand nicht zum ersten Mal vor Gericht, so Strecker im Blick auf einschlägige Voreintragungen. Die beiden jungen Männer, die mit der Schlagkraft des Angeklagten Bekanntschaft machten, hatten zwei Mädchen helfen wollen, die der Angeklagte bedrängte. Die Security bereinigte die Situation.
Zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte über zwei Promille Alkohol im Blut: „Ich trinke gern mal ein Feierabendbier“, gab er zu. Er verharmlose sein Alkoholproblem, warf ihm Strecker vor, zumal sein Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt schon 2015 eingezogen worden war. Auch den Konsum von Marihuana gestand der Angeklagte, doch habe er längere Zeit nichts mehr genommen und Gespräche bei der Caritas wahrgenommen.
31-Jähriger will Schmerzensgeld bezahlen
Das wirkte sich ebenso positiv aus wie die Bereitschaft, den beiden Geschädigten ein Schmerzensgeld zu zahlen. Mit den Worten „Es tut mir leid“entschuldigte sich der Schläger bei einem der jungen Männer, der als Zeuge gehört wurde. Der 22-Jährige nahm die Entschuldigung an.
Strecker verurteilte den reuigen Sünder zu zehn Monaten auf Bewährung, einen Monat weniger als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Pflichtverteidiger Robert Bäumel hatte sieben Monate für seinen Mandanten beantragt. Außerdem muss der 31-Jährige im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs ein Schmerzensgeld von insgesamt 1300 Euro in Raten an die Geschädigten zahlen. Das Urteil des Ellwanger Amtsgerichts ist rechtskräftig.