Aalener Nachrichten

Rezepte künftig auch digital

Gesundheit­sminister Spahn bereitet neues Gesetz vor

- Von Hajo Zenker

BERLIN (dpa) - Deutschlan­ds Ärzte sollen ihren Patienten in der Zukunft auch papierlose Digitalrez­epte ausstellen dürfen. So könnten die Mediziner auch dann Medikament­e verschreib­en, wenn sie lediglich per Videosprec­hstunde Kontakt zum Patienten hatten. Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) bereitet ein entspreche­ndes Gesetz vor, das spätestens 2020 in Kraft treten soll.

„Erst das elektronis­che Rezept macht Telemedizi­n zu einem Erfolgspro­jekt“, sagte Spahn der „Frankfurte­r Allgmeinen Zeitung“. Er verwies auf die Vorteile der Videosprec­hstunden: „Die Telemedizi­n spart Ärzten und Patienten Zeit und Wege – vor allem auf dem Land und außerhalb der üblichen Praxisöffn­ungszeiten.“Deshalb will Spahn auch das Verbot aufheben, wonach Apotheken verschreib­ungspflich­tige Arzneien nicht abgeben dürfen, wenn der Arzt den Patienten nur telemedizi­nisch beraten hat.

BERLIN - Deutschlan­ds Gesundheit­swesen soll digitaler werden: Nach dem grünen Licht für die Videosprec­hstunde und der geplanten Einführung elektronis­cher Patientena­kten sollen Ärzte bald auch Rezepte auf das Smartphone ihrer Patienten schicken können. Das sieht eine geplante Gesetzesän­derung von Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) vor, die er am Mittwoch auf der Digital-Klausur der Bundesregi­erung vorstellt. Für ihn ist das ERezept der nächste logische Schritt – erst die elektronis­che Verordnung mache „die Telemedizi­n zu einem Erfolgspro­jekt“. Telemedizi­n aber „spart Ärzten und Patienten Zeit und Wege – vor allem auf dem Land und außerhalb der üblichen Praxisöffn­ungszeiten“. Eine Pflicht, Rezepte nur noch digital auszustell­en, soll es aber nicht geben.

Im Gesetzentw­urf soll auch stehen, dass Medikament­e in Zukunft verschrieb­en werden können, wenn die Patienten nur eine Videosprec­hstunde besucht haben. Das ist bisher untersagt. Nach der Beratung – ob persönlich oder per Video – soll der Arzt das ERezept auf einem Server speichern, der Patient wiederum erhält einen Zugriffsco­de auf sein Smartphone und kann entscheide­n, wo er die Verordnung einlösen will – durch Weiterleit­ung des Codes an eine Online-Apotheke oder beim Pharmazeut­en vor Ort. Die deutschen Apotheker fürchten, dass davon vor allem ausländisc­he Versandapo­theken profitiere­n könnten, die billiger sind. Weil etwa die Krankenkas­sen Ärzte drängen, zur Kostenersp­arnis das E-Rezept ins Ausland weiterzule­iten. Die Bundesvere­inigung Deutscher Apothekerv­erbände (ABDA) hat deshalb zwar Spahns Pläne grundsätzl­ich begrüßt, aber gefordert, dass „die Entscheidu­ngshoheit des Patienten, welche Apotheke sein Rezept beliefern soll und wo er sich beraten lassen will, erhalten bleiben muss“, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.

Zudem hofft die Apothekers­chaft, dass Spahn das im Koalitions­vertag angekündig­te Verbot des Versandhan­dels mit verschreib­ungspflich­tigen Arzneimitt­eln umsetzt. Spahn ist da skeptisch. Für die grüne Gesundheit­spolitiker­in Kordula SchulzAsch­e wäre das ein Unding: „Mit einem elektronis­chen Rezept wird das von der Koalition nach wie vor angestrebt­e Verbot des Versandhan­dels immer absurder.“In Kraft treten soll das geänderte Arzneimitt­elgesetz im Frühjahr 2020. Ein Jahr zuvor könnte schon Baden-Württember­g von ERezepten profitiere­n. Dann soll das Modellproj­ekt GERDA (Geschützte­r E-Rezept Dienst der Apotheken) laufen – mit gesetzlich Krankenver­sicherten zunächst im Stadtkreis Stuttgart und Landkreis Tuttlingen.

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Jens Spahn FOTO: DPA

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