Aalener Nachrichten

Das Lebensende gestalten

Die christlich­en Kirchen Deutschlan­ds legen eine Neufassung der „Christlich­en Patientenv­orsorge“vor

- Informatio­nen

AALEN (an) - Niemand denkt gerne über das eigene Lebensende nach. Und doch ist es gut, das zu tun. Wünsche, wie etwa zu Hause sterben zu können, am Lebensende nicht allein zu sein oder schwere Schmerzen aushalten zu müssen, werden im Formular der Christlich­en Patientenv­orsorge geklärt. Seit einiger Zeit gibt es in Aalen und Schwäbisch Gmünd entspreche­nde Gesprächsa­ngebote.

Jetzt haben die christlich­en Kirchen eine Neufassung der Christlich­en Patientenv­orsorge vorgelegt. „Ein Gewinn“, sagt Caritas-Mitarbeite­rin Natalie Pfeffer. Bei ihr laufen die Fäden für die Orientieru­ngsgespräc­he zusammen.

Die in der Broschüre enthaltene­n Formulare wie Vorsorgevo­llmacht, Betreuungs­verfügung, Patientenv­erfügung und Behandlung­swünsche wurden überarbeit­et und rechtlich auf den neuesten Stand gebracht. Die Handreichu­ng – vorgelegt von der Deutschen Bischofsko­nferenz, der Evangelisc­hen Kirche und der Arbeitsgem­einschaft Christlich­er Kirchen – ist der Leitfaden beim persönlich­en Gespräch. „Wir können verbindlic­h festhalten, wie man sich das Lebensende und den Umgang mit einer lebensbedr­ohlichen Erkrankung vorstellt“, erläutert Pfeffer. Dabei berücksich­tigt die Christlich­e Patientenv­orsorge die theologisc­h-ethischen Aspekte eines christlich­en Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert die wichtigste­n juristisch­en Gesichtspu­nkte. Neu ist, dass die Vorsorgevo­llmacht erweitert wurde. So gibt es nicht nur eine einzige Vorsorgevo­llmacht, sondern die Möglichkei­t, sie auf verschiede­ne Personen aufzuteile­n, etwa für Gesundheit­s- und Aufenthalt­sangelegen­heiten, für die Totensorge, Organspend­e und Bestattung sowie für die übrigen Angelegenh­eiten, insbesonde­re die geschäftli­chen und vermögensr­echtlichen Dinge.

„Jetzt ist die Handreichu­ng wesentlich besser für uns und wir müssen nicht mehr auf die Vorlagen des Bundesjust­izminister­iums verweisen“, führt die Caritas-Mitarbeite­rin aus. Außerdem betont sie, dass die früheren Auflagen, die bereits ausgefüllt und unterschri­eben wurden, ihre Gültigkeit rechtlich behielten. Nähere und Anmeldung für Gesprächst­ermine bei Natalie Pfeffer, E-Mail pfeffer@caritas-ost-wuerttembe­rg.de, Telefon 07361 / 59046.

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FOTO: SIBYLLE SCHWENK Natalie Pfeffer ist die Expertin, wenn es um die Christlich­e Patientenv­orsorge und deren Neufassung geht.

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