Aalener Nachrichten

Wende im Fall Sami A.

Tunesische­r Gefährder muss nicht zurückgeho­lt werden

-

GELSENKIRC­HEN (AFP) - Der abgeschobe­ne mutmaßlich­e Islamist Sami A. muss nun doch nicht aus Tunesien nach Deutschlan­d zurückgeho­lt werden. Das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen folgte in seinem Urteil am Mittwoch einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e (Bamf) und hob das Abschiebev­erbot für A. bis auf Weiteres auf. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Zur Begründung erklärten die Richter, die Gefahr der Folter und der unmenschli­chen Behandlung des Tunesiers in seiner Heimat sei nicht mehr wahrschein­lich.

Der zuletzt in Bochum lebende A., ehemals Leibwächte­r des damaligen Topterrori­sten Osama bin Laden, war am 13. Juli abgeschobe­n worden. Tags zuvor hatte das Verwaltung­sgericht in Gelsenkirc­hen ein Abschiebev­erbot verhängt, weil dem als islamistis­cher Gefährder eingestuft­en Tunesier in seiner Heimat Folter drohe.

GELSENKIRC­HEN (dpa) - Das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen hat das Abschiebev­erbot für den zunächst rechtswidr­ig abgeschobe­nen Islamisten Sami A. wieder aufgehoben. Die Richter halten es nicht mehr für „beachtlich wahrschein­lich“, dass dem mutmaßlich­en Gefährder in seinem Heimatland Tunesien Folter und unmenschli­che Behandlung drohen. Das Gericht gab am Mittwoch einem entspreche­nden Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e (BAMF) statt.

Durch eine inzwischen bei Gericht eingegange­ne diplomatis­che Zusicherun­g Tunesiens werde diese Gefahr in hinreichen­dem Maß ausgeräumt. „Damit besteht vorerst bis zur abschließe­nden Entscheidu­ng im Hauptsache­verfahren kein wirksames Abschiebun­gsverbot nach Tunesien“, teilte das Gericht mit. Die Darstellun­g der Anwältin von Sami A., er sei in Tunesien gefoltert beziehungs­weise unmenschli­ch behandelt worden, bewertete das Gericht als nicht glaubhaft. Die Entscheidu­ng der Kammer ist unanfechtb­ar (Aktenzeich­en 7a L 1947/18.A).

Die voreilige Abschiebun­g von Sami A. am 13. Juli hatte für erhebliche­n Streit zwischen Justiz und Politik gesorgt. Am Tag zuvor hatte eine andere Kammer des Gelsenkirc­hener Verwaltung­sgerichts die Abschiebun­g noch untersagt, der Beschluss wurde den zuständige­n Behörden allerdings erst zugestellt, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das Gericht rügte das Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung von Sami A. an. Diese Entscheidu­ng wurde vom Oberverwal­tungsgeric­ht bestätigt.

Der 1997 als Student nach Deutschlan­d gekommene Tunesier soll zeitweise der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben. In Deutschlan­d soll er sich als salafistis­cher Prediger betätigt haben. Sami A. hat die Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesanwa­ltschaft leitete strafrecht­liche Ermittlung­en ein, die aber mangels hinreichen­den Tatverdach­ts eingestell­t wurden. Sami A. lebte vor seiner Abschiebun­g mit Frau und Kindern in Bochum. Die Bundesregi­erung hatte sich intensiv um die Zusicherun­g Tunesiens bemüht, dass Sami A. dort keine Folter drohe.

Die Stadt Bochum erklärte, sie gehe davon aus, dass jetzt auch die Rückholano­rdnung für Sami A. aufgehoben werde. Dazu muss die Stadt einen Antrag stellen.

 ?? FOTO: DPA ?? Das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen segnete die Aufhebung des Abschiebev­erbots ab.
FOTO: DPA Das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen segnete die Aufhebung des Abschiebev­erbots ab.

Newspapers in German

Newspapers from Germany