Aalener Nachrichten

Tauziehen um neuen Flughafenb­ahnhof

Ob sich der Bau verzögert, bleibt nach Urteil des Verwaltung­sgerichts offen

- Von Katja Korf

STUTTGART - Darf der Flughafenb­ahnhof an der neuen Strecke UlmStuttga­rt wie geplant gebaut werden? Darüber hat am Dienstag der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim entschiede­n. Ergebnis: Die Bahn sieht sich bestätigt und will im Sommer 2019 wie vorgesehen mit dem Bau beginnen. Umweltschü­tzer interpreti­eren das Urteil aber ganz anders.

Es geht um den Bau des Bahnhofs auf den Fildern. Er ist Teil des Großprojek­tes Stuttgart 21. Von der Station aus gelangen jene Bahnkunden direkt zum Flughafen, die auf der neuen Trasse aus Ulm anreisen. Außerdem gewährleis­tet der Bahnknoten, dass die Gäubahn-Trasse sowohl an den Flughafen als auch ans neue Stuttgarte­r Schienenne­tz angebunden wird. Schon jetzt ist das Bauvorhabe­n hinter dem Zeitplan, jede weitere Verzögerun­g gefährdet die Fertigstel­lung: Die ist für 2025 vorgesehen.

Das Eisenbahnb­undesamt (EBA) hatte die Pläne der Bahn 2016 genehmigt. Dagegen klagten der Naturschut­zbund Stuttgart (Nabu) und die Bürgerinit­iative Schutzgeme­inschaft Filder. Die Mannheimer Richter halten zwar die Pläne für Bahnhof und Schienenne­tz für rechtmäßig. Doch das EBA hatte im selben Beschluss auch eine neue Umgehungss­traße genehmigt. Dabei aber habe die Behörde versäumt, Vorteile und Nachteile der Straße gegeneinan­der abzuwägen. Damit ist zunächst die gesamte Genehmigun­g außer Kraft.

Bahn will ab Sommer 2019 bauen

Nun muss das EBA entscheide­n, wie es weiter vorgeht. Laut der Richter könnte die Behörde die Mängel in einem „ergänzende­n Verfahren“beheben – eine gute Nachricht. Das würde rascher gehen, als das gesamte Verfahren neu aufzurolle­n.

Was das Urteil konkret bedeutet, wird sich jedoch erst zeigen. Die Deutsche Bahn begrüßt den Richterspr­uch. „Alle Belange, die den Eisenbahnb­au betreffen, sind rechtmäßig. Wir werden das Vergabever­fahren für die Bauleistun­gen vorantreib­en und gehen davon aus, im Sommer 2019 mit dem Bau beginnen zu können“, sagte ein Sprecher. Die nötigen Änderungen bei der Straßenpla­nung könnten in den kommenden Monaten erfolgen.

Die Kläger sehen das anders. Zwar müsse man das Urteil zunächst noch prüfen. „Aber es gibt kein Baurecht für die Bahn, sie hat nun ein dickes Problem“, sagte Hans-Peter Kleeman vom Nabu. Man prüfe, ob man Revision einlegen wolle. Auch das EBA könnte dies tun.

Dann würde der Streit vor dem Bundesverw­altungsger­icht landen. Bis es entscheide­t, können mindestens mehrere Monate vergehen. Das EBA könnte seine Pläne auch nachbesser­n – wie rasch das geht, ist offen. Und auch dagegen könnte erneut geklagt werden.

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FOTO: DPA Am Flughafen halten bislang S-Bahnen, aber keine Fernzüge.

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