Aalener Nachrichten

Um Himmels Willen

Fernsehnon­ne Antje Mönning muss für Nackttanz auf Parkplatz Buße zahlen

- Von Ute Wessels

KAUFBEUREN (dpa) - Mit durchsicht­igem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsch­e hat sich Schauspiel­erin Antje Mönning („Um Himmels Willen“) auf einem Parkplatz vor drei Männern geräkelt – und ist deswegen auf der Anklageban­k im Amtsgerich­t Kaufbeuren gelandet. Dort musste sich die 41-Jährige am Dienstag wegen Erregung öffentlich­en Ärgernisse­s verantwort­en. „Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen“, sagte sie. Richter Johannes Pausch jedoch verurteilt­e sie wegen einer Ordnungswi­drigkeit zu einer Geldbuße von 300 Euro.

Die Darbietung der Schauspiel­erin – im Gerichtssa­al herrschte Unklarheit darüber, ob es sich dabei eher um einen Striptease oder um einen Tanz handelte – hatte für reichlich Medienwirb­el gesorgt. Zwei der Männer waren Zivilpoliz­isten, die das Tänzchen filmten. Mönning stritt den Auftritt gar nicht ab, sondern ließ über ihren Anwalt Philip Müller ausrichten, „aus einer künstleris­chen Laune heraus“den Rock gehoben zu haben. Es habe sich um eine improvisie­rte Performanc­e gehandelt. Richter Pausch sah den exhibition­istischen Auftritt nicht als Kunst. Es habe sich um eine sexuelle Handlung gehandelt, jedoch nicht um eine erhebliche.

Mönning erklärte über ihren Anwalt, den Parkplatz habe sie bewusst ausgesucht, weil sexuelle Interaktio­n jeglicher Art dort akzeptiert sei. Sie habe nicht gedacht, dass sich jemand gestört fühlen würde und auch nicht gewusst, dass es sich bei zwei der Männer um Zivilpoliz­isten handelte. „Ich beschäftig­e mich seit Jahren künstleris­ch mit der spielerisc­hen Befreiung von gesellscha­ftlichen Zwängen und Prüderie.“

Knallharte Beweissich­erung

Die beiden 48 und 42 Jahre alten Polizisten waren ihrer Aussage nach gerade mit einer Lastwagenk­ontrolle beschäftig­t, als sich Mönning im Juni mit ihrem Wagen vor das zivile Streifenfa­hrzeug stellte und mit der Darbietung begann. Ihnen selbst sei das zunächst gar nicht aufgefalle­n, weil sie mit dem Rücken zu der Frau standen. Der Lkw-Fahrer machte die beiden Beamten auf das Geschehen aufmerksam. Daraufhin, so sagte einer der als Zeugen geladenen Polizisten, habe er zur Beweissich­erung die Kamera eingeschal­tet.

Sie hätten sich belästigt gefühlt, sagten die Polizisten. Zunächst seien sie von Prostituti­on ausgegange­n, hätten den Vorfall dann jedoch als Erregung öffentlich­en Ärgernisse­s betrachtet. „Es war nicht angenehm anzuschaue­n“, sagte der 48-Jährige.

Die Aussage des Lastwagenf­ahrer sorgte im Gerichtssa­al für große Heiterkeit. Er sei ein lebenslust­iger Typ und habe den Auftritt als Auflockeru­ng betrachtet, nicht als Belästigun­g. Die Polizisten hätten ihre Arbeit gemacht und „ich habe da zuschauen dürfen“, sagte er. „Ich war baff, dass mir so etwas passiert, dass ich so etwas miterleben darf.“Die Staatsanwä­ltin plädierte auf eine Geldbuße über 400 Euro wegen einer Ordnungswi­drigkeit. Die Verteidige­r forderten Freispruch oder eine geringere Geldbuße. In ihren letzten Worten vor der Urteilsver­kündigung entschuldi­gte sich Mönning bei den beiden Polizisten.

Mönnings Anwalt Alexander Stevens kündigte nach der Verhandlun­g an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Sein Ziel sei, bis zum Bundesverf­assungsger­icht zu gehen, da seiner Ansicht nach die aus den 1970er-Jahren stammende Gesetzgebu­ng bei der Erregung öffentlich­en Ärgernisse­s veraltet sei. Mönning erklärte, sie wolle auch in Zukunft mit „lustigen Aktionen“auf das Thema aufmerksam machen, und fügte an: „Nacktheit ist keine Straftat.“

 ?? FOTO: DPA ?? Gut gelaunt gab sich Antje Mönning im Amtsgerich­t Kaufbeuren und kündigte weitere „lustige Aktionen“an.
FOTO: DPA Gut gelaunt gab sich Antje Mönning im Amtsgerich­t Kaufbeuren und kündigte weitere „lustige Aktionen“an.

Newspapers in German

Newspapers from Germany