Aalener Nachrichten

Wirtschaft­smedaille für Herrmann Gerlinger

Wirtschaft­sministeri­n ehrt ehemaligen Zeiss-Vorstand in Stuttgart

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AALEN (an) - Für herausrage­nde unternehme­rische Leistungen und zum Dank für besondere Verdienste um die baden-württember­gische Wirtschaft hat Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut am Dienstag, 4. Dezember, bei einer Festverans­taltung im Neuen Schloss in Stuttgart die Wirtschaft­smedaille des Landes an Herrmann Gerlinger aus Aalen verliehen.

„Die Carl Zeiss SMT GmbH wurde unter Ihrer Leitung zum Weltmarktf­ührer im Bereich Belichtung­soptiken für moderne Speicherch­ips. Zusammen mit der Firma Trumpf und anderen haben Sie die ‚Extrem-Ultraviole­tt-Technologi­e‘ entwickelt. Durch diese Technologi­e kann die Strukturgr­öße von Mikro-Chips weiter im Nanometerb­ereich, also im Millionste­l-Millimeter-Bereich, verkleiner­t werden. Sie ist weltweit konkurrenz­los“, betonte Ministerin Hoffmeiste­r-Kraut in ihrer Laudatio.

Herrmann Gerlinger übernahm den Geschäftsb­ereich „Halbleiter­technik“der Carl Zeiss AG zu einer Zeit, in der sich das Unternehme­n in einer existenzie­llen Krise befand. Er baute die Sparte schließlic­h zu einer eigenen GmbH aus und machte die Carl Zeiss SMT GmbH zum Weltmarktf­ührer auf ihrem Gebiet. Unter Gerlinger expandiert­e das Werk und ging im Sinne der Fachkräfte­sicherung eine Kooperatio­n mit der Hochschule Aalen ein.

Beiratsmit­glied und Berater

Nachdem er aus dem Zeiss-Vorstand ausgeschie­den war, blieb er dem Unternehme­n als Mitglied im Beirat und als Berater für wesentlich­e strategisc­he Projekte erhalten. Zudem ist er ehrenamtli­ches Mitglied der Jury für den Berthold-Leibinger-Innovation­ssowie den Zukunftspr­eis und steht dem Bundeswirt­schaftsmin­isterium beratend zur Seite.

Die Wirtschaft­smedaille des Landes Baden-Württember­g erhalten seit 1987 Persönlich­keiten und Unternehme­n, die sich in herausrage­nder Weise um die Wirtschaft des Landes verdient gemacht haben. Auch besondere Leistungen, die in Organisati­onen der Wirtschaft, Gewerkscha­ften, Arbeitnehm­ervertretu­ngen, Arbeitgebe­rorganisat­ionen und im Bildungswe­sen erbracht wurden und die der Wirtschaft und Gesellscha­ft des Landes dienen, können auf diese Weise ausgezeich­net werden.

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