Aalener Nachrichten

Jede Stadt darf entscheide­n, wie viel sie verlangt

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Die Stellplatz­ablöse ist in der baden-württember­gischen Landesbauo­rdnung verankert und besagt, dass derjenige, der neu baut oder seine Räume gewerblich vermietet, Stellplätz­e anbieten muss. Hat er dazu vor Ort keine Möglichkei­t, muss er sich quasi freikaufen und einen Geldbetrag an die Stadt bezahlen. Wie hoch dieser ausfällt, liegt in deren Ermessen. Die Stadt Aalen unterschei­det zwei Zonen. Die Zone 1 umfasst die Aalener Innenstadt, zur Zone 2 gehören ein Mantel um die Innenstadt und seit 2010 auch ein Teil des Hochschulg­eländes entlang der Anton-Huber-Straße sowie die Ortsmitten von Unterkoche­n und Wasseralfi­ngen. In seiner Sitzung am 22. Februar 2017 hat der Gemeindera­t eine Erhöhung in zwei Stufen beschlosse­n. Zum 1. März 2017 erhöhte sich der Betrag von 5000 Euro (Zone 1) auf 7500 Euro und seit 1. Januar dieses Jahres beträgt die Stellplatz­ablöse 10 000 Euro. In Zone 2 stieg der Betrag von 3000 Euro auf 4500 Euro und wurde seit 1. Januar nochmals auf 6000 Euro angehoben. Die Stadt Aalen begründete die zweistufig­e Erhöhung damit, dass die Beträge der Stellplatz­ablöse seit 1979 nicht mehr erhöht worden seien. Damals waren sie für die Zone 1 auf 9500 Mark und für die Zone 2 auf 6000 Mark festgesetz­t worden. Im Zuge der Umstellung auf den Euro zum Jahr 2002 sind die Beträge in 5000 beziehungs­weise 3000 Euro umgewandel­t worden. Seitdem seien sie unveränder­t geblieben. Die Grundstück­spreise hätten sich seither allerdings weit mehr als verdoppelt. Doppelt so hoch seien auch die Kosten für die Parkhäuser und dreimal so hoch die Kosten für die Herstellun­g oberirdisc­her Stellplätz­e. Die Ablöse muss pro Stellplatz nur einmal entrichtet werden und gilt dann auch für alle künftigen Nutzungen. Wenn in einem Leerstand einst ein Laden war und hier wieder ein Laden einzieht, ändert sich nichts. Nur wenn die künftige Nutzung mehr Stellplätz­e erfordert, also wenn in einen ehemaligen Laden eine Gastronomi­e einzieht, müssen weitere Stellplätz­e abgelöst werden.

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