Gutachter sieht keine verminderte Schuldfähigkeit
Am zweiten Tag des Steinheimer Mordprozesses sind 16 Zeugen und zwei Sachverständige gehört worden
ELLWANGEN/STEINHEIM - Fast zehn Stunden hat am Dienstag die Verhandlung gegen einen 46-jährigen Arbeiter aus Heidenheim vor der Schwurgerichtskammer des Ellwanger Landgerichts gedauert. 16 Zeugen und zwei Sachverständige sind dazu gehört worden.
Der 46-jährige Arbeiter soll am 19. September vergangenen Jahres seinen 53 Jahre alten Nachbarn auf einem Parkplatz in Steinheim am Albuch bei Heidenheim mit 15 Messerstichen getötet haben (wir berichteten). Der Angeklagte hatte seinem Opfer aufgelauert, als es nach der Spätschicht mit seinem Auto heimfahren wollte. Er habe den 53-Jährigen zur Rede stellen wollen. Denn am Tag vor der Tat habe sein unmittelbarer Vorgesetzter, so der Angeklagte, ihm am Arbeitsplatz den Handschlag verweigert. Der Angeklagte führte an, er habe gehört, sein Schichtleiter habe Kollegen im Gespräch erzählt, dass er schwul sei. „Die haben gelacht“, so der Angeklagte, der annahm, sein Nachbar habe dieses Gerücht über ihn in die Welt gesetzt.
„Ich gebe eigentlich jedem die Hand“, sagte der Schichtleiter als Zeuge. An diesem Tag jedoch habe er den Angeklagten mit einer anderen Person verwechselt und sich deshalb später bei ihm dafür entschuldigt.
Bereits in der Kindheit Gewalt erlebt
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Gerhard Ilg, warum er in alkoholisiertem Zustand seinen Nachbarn „gestochen“habe, antwortete der Angeklagte über eine Dolmetscherin für die russische Sprache sinngemäß, wenn ihn jemand angefasst habe, habe er immer zurückgeschlagen. Das sei ihm so in seiner Kindheit, in der er Gewalt erlebt habe, beigebracht worden. Der Angeklagte will zur Tatzeit vom Opfer gepackt und mit den Worten beleidigt worden sein: „Verschwinde, du russisches Schwein!“
Der Angeklagte wuchs in Kirgisien auf, war dort zwei Jahre lang in einem Boxverein und ging als Soldat zur damaligen sowjetischen Armee. „Ich habe nur meine eigene Familie verteidigt“, fuhr der Angeklagte fort: „Ich bin doch kein Mörder.“
Zur Sprache kam dabei, dass der 53-jährige Nachbar und dessen 84jähriger Vater wiederholt in das Schlafzimmer des Angeklagten und seiner Frau sowie in das im Erdgeschoss befindliche Schlafzimmer seiner Tochter geschaut hätten. „Man muss doch nicht in fremde Fenster schauen“, sagte der Angeklagte emotional aufgebracht. Die Bezeichnung „schwul“sei für ihn das Schlimmste: „Der liebe Gott hat Mann und Frau geschaffen.“
Unter den Zeugen, die am Dienstag vernommen wurden, waren die Ehefrau, eine Tochter und der Schwiegersohn des bislang nicht vorbestraften Angeklagten. Der Schwiegersohn berichtete von auffälligen Sprachbarrieren seines Schwiegervaters. Sein Alkoholkonsum sei dagegen unauffällig gewesen, was auch Ehefrau und Tochter des Angeklagten bestätigten. Von einem Alkoholmissbrauch war ihnen nichts bekannt. „Papa ist eher der Geduldige, eher der Ruhige“, schilderte die 24-jährige Tochter. Ihr Vater habe zwar Bekannte gehabt, aber: „Geschäft war alles für ihn.“
Zwanghafte Wesenszüge in paranoider Ausprägung
Die 41-jährige Ehefrau sagte aus, ihr Mann habe sich nach der Tat telefonisch bei ihr gemeldet und nur gesagt: „Ich liebe dich. Verzeih!“Schon zuvor hätte sich die Familie Sorgen gemacht, wo der Ehemann und Vater sei. Auf Nachfrage des Gerichts sagte die Frau, eifersüchtig sei ihr Mann nicht gewesen, sie habe aber auch keine außereheliche Affäre gehabt. Die Polizei hatte den Angeklagten gegen 23.35 Uhr nach einem Unfall an einer Baustellenabschrankung auf der B19 bei Unterkochen am Kocherufer zitternd und nass gefunden. Von Suizidabsichten war die Rede.
Die Gerichtsärztin Kirsten Stein aus Eppelheim ging auf die 15 Messerstiche ein, von denen die Hälfte tödlich gewesen seien.
Der psychiatrische Sachverständige Fabian Lang aus Offingen, der den Angeklagten exploriert hat, berichtete von zwanghaften Wesenszügen in paranoider Ausprägung, von einem Misstrauen gegenüber anderen Menschen und von einer Empfindlichkeit gegenüber Zurücksetzungen. Er sah jedoch keine Anhaltspunkte für eine verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit. Es sei keine Affekttat gewesen, sondern ein zielgerichtetes Verhalten. „Die Motivation, die er geschildert hat, passt zu seiner Wesensart“, so der Sachverständige. Die wird am heutigen Mittwoch um 9 Uhr mit weiteren Zeugenvernehmungen und den Plädoyers fortgesetzt. Mit dem Urteil ist ebenfalls zu rechnen.