Angeklagter gesteht Messerattacke auf seine Ehefrau
Der 47-jährige Syrer soll die Mutter seiner Kinder in einer Asylunterkunft schwer verletzt haben – aus Eifersucht
RAVENSBURG - Mit einer knapp siebenstündigen Sitzung ist am Dienstag der Prozess gegen einen 47-jährigen Mann aus Syrien eröffnet worden. Ihm wird vorgeworfen, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau im vergangenen September in einer Asylunterkunft in Berg (Landkreis Ravensburg) mit einem Hammer und einem Messer in Tötungsabsicht schwer verletzt zu haben. Das Motiv: Die Mutter seiner Kinder hatte sich einem anderen Mann zugewandt.
In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ist davon die Rede, der im Herbst 2017 nach Deutschland eingereiste Mann habe seiner Frau „das Lebensrecht“absprechen wollen, als er sie „heimtückisch“und im Beisein der beiden gemeinsamen Töchter am Abend des 19. September 2018 in ihrer Wohnung zu ermorden versucht hatte. Zuvor sei er über den Balkon in den ersten Stock geklettert und habe sich über die Balkontür Zutritt zum Wohnzimmer verschafft.
Sie hätten eine gute Ehe geführt, 23 Jahre lang, sagte der im Grunde geständige Angeklagte aus. Er habe seiner schwangeren Frau und den Kindern Ende 2015 die Reise nach Deutschland finanziert, sei im Herbst 2017 im Zuge einer Familienzusammenführung nachgekommen. Aber bald habe er gemerkt, dass „etwas nicht stimmt“. „Also eine außereheliche Beziehung“, fasste der Vorsitzende Richter Maier die schwer nachzuvollziehenden Ausführungen des Angeklagten zusammen.
Von stetigen Eifersuchtsszenen, Schlägen und Bedrohungen berichtete die sichtlich mitgenommene Frau im Zeugenstand. Der ihr aus Damaskus bekannte Mann, der heute ihr neuer Ehemann ist, habe ihr als Freund zuverlässig zur Seite gestanden. Auch, als sie im Frühjahr 2018 aufgrund psychischer Probleme behandelt worden sei. „Schließlich hat sie mich gefragt, ob ich sie heiraten werde“, sagte ihr neuer Partner vor Gericht. Davor allerdings habe sie sich scheiden lassen. Nach islamischem Recht – bei dem es ausreiche, mehrmals vor Zeugen zu sagen „Ich lasse mich scheiden“.
„Ich wollte, dass die Frau stirbt“
Von der Scheidung will der Angeklagte indes überhaupt nichts gewusst haben. „Ich habe mich nicht scheiden lassen. Ich liebe sie immer noch“, ließ er mehrfach über die arabische Dolmetscherin ausrichten. Er habe am Tatabend den Nebenbuhler bei ihr vermutet, wollte ihm „Angst einjagen“. Deshalb habe er sich mit einem zuvor neben dem Haus vergrabenen Hammer und dem Küchenmesser bewaffnet – und sei über den Balkon eingestiegen. Als seine Frau überrascht und schockiert geschrien habe, habe er zugestochen. Er sei erst wieder zu sich gekommen, als die gemeinsame, elfjährige Tochter sich an sein Bein geklammert und furchtbar geschrien habe. „Ich wollte, dass die Frau stirbt, weil sie etwas Falsches gemacht hat“, soll der Angeklagte bei der Polizei bereits gesagt haben.
Der bei ihm lebende 16-jährige Sohn ließ über seinen Vormund ausrichten, er mache von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Auf die Aussage der elfjährigen Tochter wird die Schwurgerichtskammer verzichten. Stattdessen soll jene Richterin gehört werden, die das Mädchen bereits zum Tatabend befragt hat.
Die Verhandlung wird am 26. Februar fortgesetzt.