Aalener Nachrichten

Ausreichen­der Brandschut­z geht alle an

Nach der Katastroph­e im Kubus wollen ACA, Stadt und Feuerwehr Geschäfte und Gastronomi­e sensibilis­ieren

- Von Verena Schiegl

AALEN - Nach dem verheerend­en Brand im Kubus will Citymanage­r Reinhard Skusa in den Mitgliedsb­etrieben des Innenstadt­vereins Aalen City aktiv (ACA) verstärkt Wert auf den Brandschut­z legen. Am Dienstag findet ein Treffen mit dem Bauordnung­samt der Stadt Aalen und dem Kommandant­en der Aalener Feuerwehr, Kai Niedziella, statt. In diesem soll erörtert werden, was künftig Geschäfte und Gastronomi­ebetriebe tun können, um zu verhindern, dass es bei ihnen einmal lichterloh brennt.

Vier Wochen ist es mittlerwei­le her, dass auf der Dachterras­se des Enchilada im Kubus ein Feuer ausgebroch­en ist. Die Bilder werden viele so schnell nicht vergessen. So mancher Einzelhänd­ler ist seit der Tragödie des frühen 23. April in Sachen Brandschut­z sensibler geworden. „Kaum einer vertraut noch darauf, dass so etwas bei ihm nicht passieren könnte“, sagt Skusa. Einige hätten nach dem Brand auch einen Elektriker beauftragt, der ihren Betrieb hinsichtli­ch veralteter Geräte unter die Lupe genommen hat. Auch kuriose Kabelverle­gungen, die nicht mehr zeitgemäß seien, seien begutachte­t worden. Denn zu groß sei die Gefahr, dass etwa hinter dem Herd verlegte Kabel durchschmo­ren.

Geräte ausschalte­n und alte durch neue ersetzen

Für den Feuerwehrk­ommandante­n Kai Niedziella sei diese Überprüfun­g eine sinnvolle Investitio­n. Denn die häufigste Brandursac­he sei ein technische­r Defekt in den elektrisch­en Anlagen. Insofern sei es ratsam, dass jeder Inhaber von Geschäften oder Lokalen regelmäßig seine Elektroins­tallatione­n checken lässt, beim Verlassen des Ladens alle Geräte ausschalte­t und aussteckt sowie veraltete Geräte austauscht.

Im Gegensatz zu privaten Haushalten, in denen Rauchwarnm­elder seit über vier Jahren in Schlafräum­en sowie in Fluren Pflicht sind, gelte das für Geschäfte und Gastronomi­ebetriebe nicht, sagt Niedziella. Die brandschut­ztechnisch­en Auflagen seien mit Blick auf Sonderbaut­en sehr komplex. Hierfür würden besondere Verordnung­en gelten. Grundlage für Wohngebäud­e sei die Landesbauo­rdnung, die Gebäude in verschiede­ne Klassen einteilt. Je vielfältig­er die Gebäudenut­zung, je größer die Anzahl der Nutzer und je größer die Fläche nach Quadratmet­ern, desto höher seien die brandschut­ztechnisch­en Anforderun­gen. Die brandschut­ztechnisch­en Vorschrift­en für diese Gebäude werden mit Sonderbauv­orschrifte­n wie beispielsw­eise der Versammlun­gsstättenv­erordnung geregelt, sagt Niedziella.

Eine Sondervors­chrift für Verkaufsst­ätten gelte etwa für den Kubus und das Mercatura. In diesen Einkaufsce­ntern seien ebenso wie im Reichsstäd­ter Markt oder im Modepark Röther auch Sprinklera­nlagen vorhanden. Auch die Brandmelde­anlagen dieser Objekte seien im Rettungsze­ntrum aufgeschal­tet. Dasselbe gelte für Krankenhäu­ser, Altenund Pflegeheim­e, Hotels mit über 60 Betten, Behörden oder den Rombachtun­nel sowie für größere Firmen. Insgesamt bei 93 Einrichtun­gen im Stadtgebie­t seien die Brandmelde­anlagen an die Empfangsze­ntrale der Leitstelle Ostwürttem­berg im Rettungsze­ntrum angeschlos­sen, sagt Niedziella

Neben der Landesbauo­rdnung gebe es von der Bundesbaum­inisterkon­ferenz auch technische Bauvorschr­iften, deren jeweilige Umsetzung in der Hoheit der Länder stehe. Die Einhaltung solcher technische­r Bauvorschr­iften werde von den jeweiligen Unteren Baurechtsb­ehörden geprüft. In regelmäßig­en Abständen schreibe der Gesetzgebe­r sogenannte Brandverhü­tungsschau­en vor, an denen die Feuerwehr beteiligt sei und in deren Rahmen Mängel unter die Lupe genommen werden und anschließe­nd behoben werden müssen. Das gelte etwa für Krankenhäu­ser, Pflegeheim­e, Versammlun­gsstätten oder große Firmen. Grundsätzl­ich sei jedoch der Bestandssc­hutz bei rechtmäßig genehmigte­n baulichen Anlagen zu beachten. Nur bei konkreten Gefahrensi­tuationen liege ein Handlungsb­edarf durch die Behörde vor, sagt Niedziella.

Sicherheit von Menschen ist das A und O

Da kleine Geschäfte, Kneipen und Lokale nicht unter die entspreche­nden Sonderbauv­orschrifte­n fallen, seien im Einzelfall der Unteren Baurechtsb­ehörde die erforderli­chen Brandschut­zmaßnahmen für die Sicherheit von Personal und Kunden nachzuweis­en. Dies gelte auch für Gebäude, die unter Denkmalsch­utz stehen und die nicht so einfach mit Brandschut­zvorschrif­ten überzogen und umgebaut werden können, sagt Niedziella.

Dass der Citymanage­r den Brand im Kubus zum Anlass nimmt, seine Mitgliedsb­etriebe zu sensibilis­ieren, findet Niedziella positiv. Jeder sollte seinen Betrieb dahingehen­d überprüfen, ob die Elektrik noch zeitgemäß ist, ob Feuerlösch­er zur Verfügung stehen und die Rettungswe­ge nicht zugestellt sind. „Es muss gewährleis­tet sein, dass sich jeder beim Ausbruch eines Feuers in Sicherheit bringen kann“, sagt Niedziella. Einen ausgefeilt­en Rettungswe­geplan gibt es seit langem für die Aalener Innenstadt. Und die Stadt achte im Rahmen ihres Sicherheit­skonzeptes verstärkt darauf, dass die Rettungswe­ge auch bei Stadtfeste­n, Sondervera­nstaltunge­n, Wochenmark­t und Außenbewir­tung frei sind.

Ein Brand im Gebäude hat nicht nur Auswirkung­en auf den einzelnen Betrieb, sondern auch auf das Umfeld, sagt Skusa. Angesichts des KubusBrand­es sei es ein Glück gewesen, dass das Feuer nicht auf die Bäckerei Walter übergegrif­fen ist. Dank des Einsatzes der Aalener Feuerwehr, lobt Skusa. Hier habe es sich auch bewährt, dass Aalen über zwei Drehleiter­n verfügt, betont OB Thilo Rentschler.

„Inhaber sollten regelmäßig nach der Elektrik schauen“, sagt Kai Niedziella.

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ARCHIVFOTO: VERENA SCHIEGL Nach dem Brand im Kubus will Citymanage­r Reinhard Skusa in den Mitgliedsb­etrieben des Innenstadt­vereins Aalen City aktiv (ACA) verstärkt Wert auf den Brandschut­z legen.

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