Aalener Nachrichten

41 Parteien werben um Wähler

Wahlsystem, Kommission, Rat der EU: Die wichtigste­n Fakten zum Urnengang

- Von Christoph Dierking und Agenturen

RAVENSBURG - Europaweit sind mehr als 400 Millionen Wahlberech­tigte aufgerufen, über die Zusammense­tzung des Europaparl­aments abzustimme­n. Die „Schwäbisch­e Zeitung“beantworte­t die wichtigste­n Fragen zur Wahl.

Was wird gewählt?

Die EU-Bürgerinne­n und Bürger wählen die nationalen Abgeordnet­en des Europaparl­aments. Die Anzahl der Abgeordnet­en, die ein Land entsendet, richtet sich nach seiner Bevölkerun­gszahl. Auf Deutschlan­d entfallen 96 Sitze, 41 Parteien schicken Kandidaten ins Rennen. Insgesamt besteht das Europaparl­ament aus 751 Abgeordnet­en. Es befindet sich in Straßburg, tagt aber auch in Brüssel. Seit dem Inkrafttre­ten des Vertrags von Lissabon 2009 hat es mehr Macht bekommen – ausgenomme­n ist die Außenpolit­ik. An der Gesetzgebu­ng in der EU sind auch der Rat der Europäisch­en Union und die Europäisch­e Kommission beteiligt. Ein Initiativr­echt für Gesetze hat das Europaparl­ament nicht.

Was sind der Rat der Europäisch­en Union und die Europäisch­e Kommission?

Im Rat der Europäisch­en Union (Ministerra­t) sind die Regierunge­n der Mitgliedst­aaten vertreten. Er hat keine festen Mitglieder – für die Sitzungen entsenden die EU-Staaten die Minister, die für das anstehende Thema zuständig sind: Wenn also Finanzen auf der Tagesordnu­ng stehen, treffen sich die Finanzmini­ster. Nicht zu verwechsel­n ist der Rat der Europäisch­en Union mit dem Europäisch­en Rat, der auch als „EU-Gipfel“bekannt ist. In ihm treffen sich die Staats- und Regierungs­chefs der EU-Staaten, die Sitzungen werden vom Ratspräsid­enten geleitet, derzeit ist das der Pole Donald Tusk.

In der Europäisch­en Kommission ist jeder Mitgliedst­aat mit einem Kommissar, der jeweils für einen Fachbereic­h zuständig ist, vertreten. Das Europäisch­e Parlament muss der Ernennung der Kommissare zustimmen und wählt den Kommission­spräsident­en. Zudem kann es die Kommission, die über das Initiativr­echt für Gesetze verfügt, durch ein Misstrauen­svotum zum Rücktritt zwingen. Über die vorgeschla­genen Gesetze beraten Parlament und Rat zunächst getrennt. Anschließe­nd ringen Unterhändl­er gemeinsam mit der Kommission um die endgültige Fassung. Bevor diese in Kraft tritt, müssen Parlament und Rat zustimmen. Das heißt: Ohne die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordnet­en und der Mitgliedst­aaten kommt kein europäisch­es Gesetz zustande.

Sehr grob gesagt ist die Europäisch­e Kommission so etwas wie die Regierung der EU. Kommission­spräsident ist Jean-Claude Juncker – der konservati­ve Luxemburge­r scheidet im Oktober aus dem Amt. Als mögliche Nachfolger werden der sozialdemo­kratische Spitzenkan­didat, Frans Timmermans aus den Niederland­en, gehandelt, und Manfred Weber (CSU), Spitzenkan­didat der Konservati­ven. Auch Margrethe Vestager halten viele für geeignet: Als Wettbewerb­s-Kommissari­n hat die Liberale aus Dänemark Milliarden­strafen gegen US-Konzerne verhängt.

Wie wird gewählt?

Die Wähler dürfen – anders als bei der Bundestags­wahl – nur ein Kreuzchen machen und entscheide­n sich für die Liste einer Partei. CDU und CSU haben Landeslist­en, die anderen Parteien Bundeslist­en aufgestell­t. Wer auf den Listen weiter oben steht, hat bessere Chancen auf den Einzug ins Parlament.

Das EU-Parlament wird alle fünf Jahre gewählt. In vier Ländern haben die Menschen ihre Kreuzchen bis Freitag schon gesetzt. Deutschlan­d und die meisten Länder folgen am Sonntag.

41 Parteien treten an, der Stimmzette­l ist knapp einen Meter lang. 15 der 28 EU-Staaten haben Sperrklaus­eln zwischen 1,8 und fünf Prozent. In Deutschlan­d gibt es anders als bei der Bundestags­wahl keine Mindesthür­de. Deshalb konnten 2014 sieben deutsche Kleinparte­ien mit nur einem Abgeordnet­en in das Europaparl­ament einziehen, darunter Freie Wähler, Piraten und die Tierschutz­partei. Für einen Sitz reichten damals 0,6 Prozent der Stimmen.

Wer darf wählen?

In den 28 EU-Staaten sind mehr als 400 Millionen Menschen wahlberech­tigt. In Deutschlan­d liegt das Mindestalt­er für die Stimmabgab­e bei 18 Jahren, wie in fast allen EUStaaten. Ausnahmen sind Griechenla­nd (17 Jahre) sowie Österreich und Malta (16 Jahre).

Wann liegen die Ergebnisse vor?

Alle Wahlbehörd­en der EU-Staaten müssen mit der Veröffentl­ichung von Ergebnisse­n warten, bis in allen Ländern die Wahllokale geschlosse­n haben. Dies ist um 23 Uhr am 26. Mai der Fall. Erste Prognosen werden aber voraussich­tlich noch vor 19 Uhr veröffentl­icht.

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