41 Parteien werben um Wähler
Wahlsystem, Kommission, Rat der EU: Die wichtigsten Fakten zum Urnengang
RAVENSBURG - Europaweit sind mehr als 400 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, über die Zusammensetzung des Europaparlaments abzustimmen. Die „Schwäbische Zeitung“beantwortet die wichtigsten Fragen zur Wahl.
Was wird gewählt?
Die EU-Bürgerinnen und Bürger wählen die nationalen Abgeordneten des Europaparlaments. Die Anzahl der Abgeordneten, die ein Land entsendet, richtet sich nach seiner Bevölkerungszahl. Auf Deutschland entfallen 96 Sitze, 41 Parteien schicken Kandidaten ins Rennen. Insgesamt besteht das Europaparlament aus 751 Abgeordneten. Es befindet sich in Straßburg, tagt aber auch in Brüssel. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 hat es mehr Macht bekommen – ausgenommen ist die Außenpolitik. An der Gesetzgebung in der EU sind auch der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission beteiligt. Ein Initiativrecht für Gesetze hat das Europaparlament nicht.
Was sind der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission?
Im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten. Er hat keine festen Mitglieder – für die Sitzungen entsenden die EU-Staaten die Minister, die für das anstehende Thema zuständig sind: Wenn also Finanzen auf der Tagesordnung stehen, treffen sich die Finanzminister. Nicht zu verwechseln ist der Rat der Europäischen Union mit dem Europäischen Rat, der auch als „EU-Gipfel“bekannt ist. In ihm treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten, die Sitzungen werden vom Ratspräsidenten geleitet, derzeit ist das der Pole Donald Tusk.
In der Europäischen Kommission ist jeder Mitgliedstaat mit einem Kommissar, der jeweils für einen Fachbereich zuständig ist, vertreten. Das Europäische Parlament muss der Ernennung der Kommissare zustimmen und wählt den Kommissionspräsidenten. Zudem kann es die Kommission, die über das Initiativrecht für Gesetze verfügt, durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. Über die vorgeschlagenen Gesetze beraten Parlament und Rat zunächst getrennt. Anschließend ringen Unterhändler gemeinsam mit der Kommission um die endgültige Fassung. Bevor diese in Kraft tritt, müssen Parlament und Rat zustimmen. Das heißt: Ohne die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten und der Mitgliedstaaten kommt kein europäisches Gesetz zustande.
Sehr grob gesagt ist die Europäische Kommission so etwas wie die Regierung der EU. Kommissionspräsident ist Jean-Claude Juncker – der konservative Luxemburger scheidet im Oktober aus dem Amt. Als mögliche Nachfolger werden der sozialdemokratische Spitzenkandidat, Frans Timmermans aus den Niederlanden, gehandelt, und Manfred Weber (CSU), Spitzenkandidat der Konservativen. Auch Margrethe Vestager halten viele für geeignet: Als Wettbewerbs-Kommissarin hat die Liberale aus Dänemark Milliardenstrafen gegen US-Konzerne verhängt.
Wie wird gewählt?
Die Wähler dürfen – anders als bei der Bundestagswahl – nur ein Kreuzchen machen und entscheiden sich für die Liste einer Partei. CDU und CSU haben Landeslisten, die anderen Parteien Bundeslisten aufgestellt. Wer auf den Listen weiter oben steht, hat bessere Chancen auf den Einzug ins Parlament.
Das EU-Parlament wird alle fünf Jahre gewählt. In vier Ländern haben die Menschen ihre Kreuzchen bis Freitag schon gesetzt. Deutschland und die meisten Länder folgen am Sonntag.
41 Parteien treten an, der Stimmzettel ist knapp einen Meter lang. 15 der 28 EU-Staaten haben Sperrklauseln zwischen 1,8 und fünf Prozent. In Deutschland gibt es anders als bei der Bundestagswahl keine Mindesthürde. Deshalb konnten 2014 sieben deutsche Kleinparteien mit nur einem Abgeordneten in das Europaparlament einziehen, darunter Freie Wähler, Piraten und die Tierschutzpartei. Für einen Sitz reichten damals 0,6 Prozent der Stimmen.
Wer darf wählen?
In den 28 EU-Staaten sind mehr als 400 Millionen Menschen wahlberechtigt. In Deutschland liegt das Mindestalter für die Stimmabgabe bei 18 Jahren, wie in fast allen EUStaaten. Ausnahmen sind Griechenland (17 Jahre) sowie Österreich und Malta (16 Jahre).
Wann liegen die Ergebnisse vor?
Alle Wahlbehörden der EU-Staaten müssen mit der Veröffentlichung von Ergebnissen warten, bis in allen Ländern die Wahllokale geschlossen haben. Dies ist um 23 Uhr am 26. Mai der Fall. Erste Prognosen werden aber voraussichtlich noch vor 19 Uhr veröffentlicht.