Klage gegen Check 24
Versicherungsmakler gehen gegen Vergleichsportal vor
KASSEL/MÜNCHEN (dpa) - Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und das Internetportal Check 24 stehen sich im Herbst erneut vor Gericht gegenüber. Am 29. Oktober werde vor dem Landgericht München eine Klage des BVK gegen das Vergleichsportal verhandelt, teilte der Verband am Freitag vor seiner Jahreshauptversammlung mit. Dabei geht es um die sogenannten Jubiläumsdeals, bei denen Check 24 Kunden Prämien beim Versicherungsabschluss versprochen hatte. Die Makler sehen darin einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot.
„Dieses Provisionsabgabeverbot verbietet bereits das Versprechen von Sondervergütungen jeder Art“, sagte BVK-Präsident Michael Heinz. Check 24 versuche die Regelung zu umgehen, indem das Münchner Unternehmen viele Töchter gründe, über die Prämien erstattet würden. Solche Angebote besäßen eine „große Verführungskraft“und seien nicht zum Vorteil des Verbrauchers, weil sie zum Abschluss unnötiger Versicherungen führen könnten.
Check 24 hält die Aktion für legal. „Bei den Jubiläumsdeals ging es weder um eine Reduzierung der von dem Versicherungsnehmer versicherungsvertraglich geschuldeten Versicherungsbeiträge noch um eine Weitergabe der von dem Versicherungsvermittler vereinnahmten Provisionen“, sagte Christoph Röttele, Sprecher der Geschäftsführung.