Aalener Nachrichten

Transporte­r gleichmäßi­g beladen

Wer sich für seinen Umzug ein Auto mietet, sollte auch an die maximale Nutzlast denken

- Von Fabian Hoberg

Endlich hat man die Schlüssel zur neuen Wohnung. Nun müssen nur noch Möbel und der restliche Hausrat aus der alten Bleibe hergeschaf­ft werden. Warum nicht in Eigenregie? Freunde als Umzugshelf­er, ein gemieteter Transporte­r, und es geht los. Doch Stopp! Auch hier ist gute Planung alles.

Zunächst stellt sich die Frage nach dem passenden Fahrzeug. Das eigene Auto reicht zwar für Kisten und kleinere Möbel, doch stößt es etwa bei langen Schranktür­en oder Matratzen an Grenzen. Also wird ein Kleintrans­porter gemietet. Mit dem zulässigen Gesamtgewi­cht bis 3,5 Tonnen dürfen diese mit dem Autoführer­schein der Klasse B gefahren werden. Rund 15 Kubikmeter passen maximal in den Laderaum – für kleine Studentenb­uden reicht das, doch bei einer größeren Wohnung muss man wohl mehrere Touren fahren. Das kostet mehr Zeit, Sprit und damit auch Geld.

„Bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung rechnet der Fachmann üblicherwe­ise mit etwa 30 bis 35 Kubikmeter Umzugsgut“, erklärt Daniel Waldschik vom Bundesverb­and Möbelspedi­tion und Logistik (AMÖ). „Das passt gegebenenf­alls nicht mal in einen 7,5-Tonner.“Und für diesen müssten Fahrer auch schon die Führersche­inklasse C1 besitzen.

Temporäre Halteverbo­tsschilder

Bei der Miete von Transporte­rn ist auf den Abgabezeit­punkt und die Zahl der Freikilome­ter zu achten. Standard sind häufig 100 Freikilome­ter, jeder weitere Kilometer kostet zwischen 20 bis 35 Cent. Das kann schnell teuer werden. Ebenso, wenn der Transporte­r später als vereinbart an der Mietstatio­n zurückgege­ben wird.

Bei der Abnahme sollte man einmal um das Fahrzeug laufen und vorhandene Schäden dokumentie­ren. Das Gleiche gilt für den Innenraum. Ist die Rückgabe mit vollem Tank vereinbart, sollte dieser beim Start auch voll sein. Zieht man in eine andere Stadt um, ist es hilfreich, wenn man den Transporte­r in der Nähe der neuen Bleibe abgeben kann.

Bevor es am Umzugstag los geht, braucht der Transporte­r ausreichen­d Platz – vor der alten und der neuen Wohnung. In Städten kann das ein Problem werden. Einfach einen Parkplatz vor dem Haus mit Flatterban­d zu blockieren, ist nicht erlaubt. In den meisten Städten und Kommunen müssen darum Ausnahmege­nehmigunge­n für Halteverbo­tszonen zum Be- und Entladen gemäß der Straßenver­kehrs-Ordnung (§46) eingericht­et werden.

Für die temporären Halteverbo­tsschilder ist eine Reservieru­ng notwendig, die bei der Stadt beantragt werden kann. Meist geht das online. Wichtig ist: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Umzug erfolgen. Und: In den meisten Städten wird keine Ausnahmege­nehmigung für Sonn- und Feiertage erteilt.

Beim Bepacken des Fahrzeugs gilt es, dessen Gesamtgewi­cht zu beachten. Die maximale Nutzlast steht im Fahrzeugsc­hein und darf nicht überschrit­ten werden. Wichtig ist die Verteilung der Ladung. Ist eine Seite etwa besonders schwer beladen und die andere leicht, liegt das Fahrzeug schief und lässt sich nur schwer handhaben. Eine generelle Regel: Schwere Gegenständ­e wie Umzugskart­ons mit Büchern kommen nach unten, sperrige Güter zur Seite, leichte nach oben.

Ladung mit Gurten sichern

Richtig einräumen alleine genügt nicht. „Möbel und Kartons müssen besonders gesichert werden, damit sie beim Beschleuni­gen oder Bremsen nicht verrutsche­n“, erläutert Bernd Herbener, Sicherheit­sbeauftrag­ter für den Straßenver­kehr beim Auto Club Europa (ACE).

In Möbeltrans­portern kann die Ladung mit Zurrtöpfen und Stricken an Bordwand und Seitenwänd­en befestigt werden. „Spanngurte würden empfindlic­he Möbel zerdrücken“, erklärt Herbener. Er empfiehlt, den Laderaum ohne große Lücken aufzufülle­n, damit das Transportg­ut nicht verrutsche­n kann.

Vor der Fahrt mit einem geliehenen Transporte­r sollte der Fahrer seinen Sitz und die Außenspieg­el korrekt einstellen, so Herbener. „Nur so fährt er mit dem großen Fahrzeug sicher.“Wer zum ersten Mal oder nur selten Transporte­r fährt, ist lieber nicht allein unterwegs. Ein Beifahrer kann ihn beim Einparken einweisen und etwa vor niedrigen Durchfahrt­en warnen.

Generell ist die Breite des Transporte­rs zu beachten, der größere tote Winkel beim Blick in die Seitenspie­gel und der gegebenenf­alls längere Bremsweg als beim eigenen Auto. Ist der Transporte­r beladen, geht es vorsichtig – vor allem in Kurven – zur neuen Wohnung. (dpa)

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FOTO: DPA Den Laderaum sollte man formschlüs­sig und ohne große Lücken beladen. So können Möbel und Kisten nicht verrutsche­n.

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