Neue Bürgerbeauftragte Beate Böhlen will das Amt bekannter machen
STUTTGART (lsw) - Bei Problemen mit der Verwaltung können sich die Bürger künftig an die Grünen-Politikerin Beate Böhlen wenden. Der Landtag hat die 52-Jährige am Mittwoch in Stuttgart im zweiten Anlauf gewählt. Sie tritt das Amt am 1. November an und löst Volker Schindler ab, der sich schon Ende August aus persönlichen Gründen zurückgezogen hatte. Im ersten Wahlgang vor der Sommerpause war Böhlen durchgefallen – es hatte in der grün-schwarzen Koalition deswegen heftig geknirscht. Jetzt erhielt Böhlen bei der geheimen Wahl 84 von 135 Stimmen. Es gab 47 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.
Die CDU hatte kritisiert, dass Böhlen ursprünglich weiter in Baden-Baden im Gemeinderat bleiben wollte. Im September erklärte Böhlen dann, Landtags- wie Gemeinderatsmandat niederlegen zu wollen – schweren Herzens. „Das ist das weinende Auge“, sagte sie. Rechtlich sei es nicht nötig gewesen, das Mandat aufzugeben, aber die CDU habe dies als Notwendigkeit gesehen. „Da überlasse ich die Kommentierung dem Betrachter.“
Böhlen sagte, sie wolle das Amt der Bürgerbeauftragten bekannter machen – die Menschen sollten sich ohne Hemmungen an sie wenden, wenn sie Fragen oder Anregungen zum Handeln der Verwaltung hätten. „Das Schöne ist, dass man als Bürgerbeauftragte tatsächlich viel Zeit hat, sich intensiv mit den Bürgerinnen und Bürgern zu beschäftigen.“
Böhlen ist seit 25 Jahren in der Politik. Sie leitete acht Jahre lang den Petitionsausschuss des Landtags. Als Bürgerbeauftragte ist sie für acht Jahre gewählt. Auf das Amt eines Bürgerbeauftragten hatte sich 2016 die damalige grün-rote Regierung verständigt. Die Grünen hatten angesichts der Gewalt im Zusammenhang mit dem Bahnprojekt Stuttgart 21 eigentlich einen Beauftragten für die Polizei gefordert, was die SPD aber ablehnte. Der Bürgerbeauftragte war der Kompromiss. Der erste Bürgerbeauftragte Schindler war seit dem 1. Februar 2017 im Amt.
Jeder Bürger hat das Recht, sich schriftlich, elektronisch oder mündlich direkt an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Er soll bei Konflikten oder Problemen zwischen Verwaltung und Bürgern vermitteln. Dafür kann er Landesregierung und Behörden um Auskünfte und Akteneinsicht ersuchen. Sie sind zur Amtshilfe verpflichtet.
Böhlens Vorgänger hatte im Mai eine Zwischenbilanz seiner Arbeit gezogen. Demnach gingen im Jahr 2018 bei ihm fast 500 Eingaben und Beschwerden von Bürgern ein. Das seien rund 50 Prozent mehr als im Jahr davor gewesen. Schindler führte die Entwicklung auch darauf zurück, dass das neue Amt erst im Land bekannt werden musste.