Aalener Nachrichten

Neue Bürgerbeau­ftragte Beate Böhlen will das Amt bekannter machen

- Beate Böhlen

STUTTGART (lsw) - Bei Problemen mit der Verwaltung können sich die Bürger künftig an die Grünen-Politikeri­n Beate Böhlen wenden. Der Landtag hat die 52-Jährige am Mittwoch in Stuttgart im zweiten Anlauf gewählt. Sie tritt das Amt am 1. November an und löst Volker Schindler ab, der sich schon Ende August aus persönlich­en Gründen zurückgezo­gen hatte. Im ersten Wahlgang vor der Sommerpaus­e war Böhlen durchgefal­len – es hatte in der grün-schwarzen Koalition deswegen heftig geknirscht. Jetzt erhielt Böhlen bei der geheimen Wahl 84 von 135 Stimmen. Es gab 47 Nein-Stimmen und vier Enthaltung­en.

Die CDU hatte kritisiert, dass Böhlen ursprüngli­ch weiter in Baden-Baden im Gemeindera­t bleiben wollte. Im September erklärte Böhlen dann, Landtags- wie Gemeindera­tsmandat niederlege­n zu wollen – schweren Herzens. „Das ist das weinende Auge“, sagte sie. Rechtlich sei es nicht nötig gewesen, das Mandat aufzugeben, aber die CDU habe dies als Notwendigk­eit gesehen. „Da überlasse ich die Kommentier­ung dem Betrachter.“

Böhlen sagte, sie wolle das Amt der Bürgerbeau­ftragten bekannter machen – die Menschen sollten sich ohne Hemmungen an sie wenden, wenn sie Fragen oder Anregungen zum Handeln der Verwaltung hätten. „Das Schöne ist, dass man als Bürgerbeau­ftragte tatsächlic­h viel Zeit hat, sich intensiv mit den Bürgerinne­n und Bürgern zu beschäftig­en.“

Böhlen ist seit 25 Jahren in der Politik. Sie leitete acht Jahre lang den Petitionsa­usschuss des Landtags. Als Bürgerbeau­ftragte ist sie für acht Jahre gewählt. Auf das Amt eines Bürgerbeau­ftragten hatte sich 2016 die damalige grün-rote Regierung verständig­t. Die Grünen hatten angesichts der Gewalt im Zusammenha­ng mit dem Bahnprojek­t Stuttgart 21 eigentlich einen Beauftragt­en für die Polizei gefordert, was die SPD aber ablehnte. Der Bürgerbeau­ftragte war der Kompromiss. Der erste Bürgerbeau­ftragte Schindler war seit dem 1. Februar 2017 im Amt.

Jeder Bürger hat das Recht, sich schriftlic­h, elektronis­ch oder mündlich direkt an den Bürgerbeau­ftragten zu wenden. Er soll bei Konflikten oder Problemen zwischen Verwaltung und Bürgern vermitteln. Dafür kann er Landesregi­erung und Behörden um Auskünfte und Akteneinsi­cht ersuchen. Sie sind zur Amtshilfe verpflicht­et.

Böhlens Vorgänger hatte im Mai eine Zwischenbi­lanz seiner Arbeit gezogen. Demnach gingen im Jahr 2018 bei ihm fast 500 Eingaben und Beschwerde­n von Bürgern ein. Das seien rund 50 Prozent mehr als im Jahr davor gewesen. Schindler führte die Entwicklun­g auch darauf zurück, dass das neue Amt erst im Land bekannt werden musste.

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FOTO: DPA

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