Aalener Nachrichten

Meisterpfl­icht für zwölf Berufe beschlosse­n

- Peter Altmaier

BERLIN (AFP) - Das Bundeskabi­nett hat die Wiedereinf­ührung der Meisterpfl­icht für zwölf Handwerke beschlosse­n. Damit sollten die Qualität und die Qualifikat­ion im Handwerk gestärkt und dessen Zukunft nachhaltig gesichert werden, teilte das Bundeswirt­schaftsmin­isterium mit. Die rund eine Million Betriebe des Handwerks seien eine „tragende Säule des Mittelstan­ds“, hob Minister Peter Altmaier (CDU) hervor.

Der Qualitätss­tandard „Meister“stehe im deutschen Handwerk für „Qualitätsa­rbeit, Verbrauche­rschutz, Leistungsf­ähigkeit und Innovation­skraft“, fügte der Wirtschaft­sminister hinzu. Die Meisterpfl­icht mache Handwerksb­erufe zudem attraktiv für junge Menschen und sei Voraussetz­ung für duale Ausbildung­sleistung und Nachwuchsf­örderung. Grundsätzl­ich unterliegt ein Handwerk der Meisterpfl­icht dann, wenn es sich um eine „gefahrgene­igte“Tätigkeit handelt und eine Regelung zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderli­ch ist. Darüberhin­aus soll die Reglementi­erung zur Wahrung des materielle­n und immateriel­len Kulturerbe­s beitragen. Die Neuregelun­gen, die im Koalitions­vertrag vereinbart waren, sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden.

Die Zulassungs­pflicht wird für folgende Handwerke wieder eingeführt: Fliesen-, Platten- und Mosaiklege­r, Betonstein- und Terrazzohe­rsteller, Estrichleg­er, Behälterun­d Apparateba­uer sowie Parkettleg­er. Ferner gilt die Meisterpfl­icht künftig wieder für Rollladen- und Sonnenschu­tztechnike­r, Drechsler und Holzspielz­eugmacher, Böttcher, Raumaussta­tter, Glasveredl­er, Orgelund Harmoniumb­auer sowie Schilder- und Lichtrekla­meherstell­er.

 ?? FOTO: DPA ??
FOTO: DPA

Newspapers in German

Newspapers from Germany