Aalener Nachrichten

Ex-Präsident der Musikhochs­chule muss hinter Gitter

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KARLSRUHE (dpa) - Wegen sexueller Nötigung muss der frühere Präsident der Münchner Musikhochs­chule ins Gefängnis. Damit bestätigte der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Mittwoch das Urteil des Landgerich­ts München. Eine Vergewalti­gung, die eine weitere Frau ihm vorwirft, sah das Gericht allerdings nicht als erwiesen an.

Siegfried Mauser hatte nach Feststellu­ng des BGH eine Sängerin in den Jahren 2007, 2009 und 2013 in seinem Büro zu sexuellen Handlungen gezwungen. Das Landgerich­t hatte ihn deshalb im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dieses Urteil wird nun rechtskräf­tig.

In einem weiteren Fall wurde hingegen der Freispruch für Mauser bestätigt. Eine weitere Frau, die sich 2004 auf eine Assistente­nstelle beworben hatte, warf Mauser Vergewalti­gung vor. Die Revision der Bundesanwa­ltschaft gegen den Freispruch vom Vergewalti­gungsvorwu­rf blieb erfolglos. Nach dem zum Tatzeitpun­kt geltenden alten Sexualstra­frecht hätte sich das Opfer ausreichen­d wehren müssen. Das war damals Voraussetz­ung für eine Verurteilu­ng wegen Vergewalti­gung.

Mauser führte von 2003 bis 2014 die Münchner Musikhochs­chule. Er hatte bei der mündlichen BGH-Verhandlun­g beteuert, er verabscheu­e Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht. Die Hochschule entschuldi­gte sich am Mittwoch für das Leid, das der Ex-Rektor den Frauen zugefügt hat. „So etwas darf sich an unserer Hochschule nicht wiederhole­n“, betonte der jetzige Präsident Bernd Redmann.

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