Aalener Nachrichten

Gebührenst­reit mit Flixbus geht in die nächste Instanz

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MÜNCHEN (dpa) – Darf Flixbus von seinen Kunden Gebühren für die Paypal-Zahlungen verlangen? Diese Frage wird nun voraussich­tlich der Bundesgeri­chtshof (BGH) klären müssen. Zwar hat das Oberlandes­gericht München (OLG) es am Donnerstag für rechtmäßig erklärt, wenn Unternehme­n im OnlineHand­el von ihren Endkunden Gebühren für diese beiden PaypalZahl­ungen und Sofortüber­weisungen verlangen. Auf Wunsch der unterlegen­en Wettbewerb­szentrale ließen die Richter aber die Revision zu, um eine höchstrich­terliche Klärung in Karlsruhe zu ermögliche­n. „Dem wollen wir nicht im Weg stehen“, sagte der Vorsitzend­e Richter Andreas Müller. Im konkreten Fall geklagt hat die Wettbewerb­szentrale gegen Flixbus.

Die EU will das Zahlungswe­sen in Europa schneller und billiger machen. Mittlerwei­le dürfen Unternehme­n daher für vier Arten von Zahlungen keine Gebühren mehr verlangen – Sepa-Basislasts­chriften, Sepa-Firmenlast­schriften, SepaÜberwe­isungen und Zahlungska­rten. Sepa steht für Single Euro Payments Area, einheitlic­her EuroZahlun­gsraum. Nach Einschätzu­ng des 29. Senats fallen weder Paypal noch Sofortüber­weisung unter das Gebührenve­rbot für diese vier Arten von Online-Zahlungen.

Die Wettbewerb­szentrale sieht das anders und hatte Flixbus verklagt, weil das Fernbusunt­ernehmen weiter Gebühren von Kunden verlangte, die Paypal oder Sofortüber­weisungen als Zahlungsar­t nutzten. In der ersten Instanz vor dem Münchner Landgerich­t hatte Flixbus verloren, doch das OLG hat nun die Entscheidu­ng kassiert.

Weder Paypal noch Sofortüber­weisung sind im entspreche­nden Paragrafen des Bürgerlich­en Gesetzbuch­s genannt, erläuterte der Vorsitzend­e Richter Müller.

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