Gebührenstreit mit Flixbus geht in die nächste Instanz
MÜNCHEN (dpa) – Darf Flixbus von seinen Kunden Gebühren für die Paypal-Zahlungen verlangen? Diese Frage wird nun voraussichtlich der Bundesgerichtshof (BGH) klären müssen. Zwar hat das Oberlandesgericht München (OLG) es am Donnerstag für rechtmäßig erklärt, wenn Unternehmen im OnlineHandel von ihren Endkunden Gebühren für diese beiden PaypalZahlungen und Sofortüberweisungen verlangen. Auf Wunsch der unterlegenen Wettbewerbszentrale ließen die Richter aber die Revision zu, um eine höchstrichterliche Klärung in Karlsruhe zu ermöglichen. „Dem wollen wir nicht im Weg stehen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller. Im konkreten Fall geklagt hat die Wettbewerbszentrale gegen Flixbus.
Die EU will das Zahlungswesen in Europa schneller und billiger machen. Mittlerweile dürfen Unternehmen daher für vier Arten von Zahlungen keine Gebühren mehr verlangen – Sepa-Basislastschriften, Sepa-Firmenlastschriften, SepaÜberweisungen und Zahlungskarten. Sepa steht für Single Euro Payments Area, einheitlicher EuroZahlungsraum. Nach Einschätzung des 29. Senats fallen weder Paypal noch Sofortüberweisung unter das Gebührenverbot für diese vier Arten von Online-Zahlungen.
Die Wettbewerbszentrale sieht das anders und hatte Flixbus verklagt, weil das Fernbusunternehmen weiter Gebühren von Kunden verlangte, die Paypal oder Sofortüberweisungen als Zahlungsart nutzten. In der ersten Instanz vor dem Münchner Landgericht hatte Flixbus verloren, doch das OLG hat nun die Entscheidung kassiert.
Weder Paypal noch Sofortüberweisung sind im entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannt, erläuterte der Vorsitzende Richter Müller.