Aalener Nachrichten

Mutmaßlich­es IS-Mitglied aus Konstanz vor Gericht

Eine 21-Jährige soll Frauen in Syrien versklavt haben

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DÜSSELDORF (lsw) - Hinter einem Aktenordne­r versteckte die zierliche Sarah O. ihr Gesicht, während Justizbeam­te sie in den Gerichtssa­al des Oberlandes­gerichts führten. Nur die hüftlangen Haare der mutmaßlich­en Anhängerin der Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS) waren zu sehen. Die Bundesanwa­ltschaft wirft der 21-Jährigen vor, zusammen mit ihrem Ehemann Ismail S. in Syrien zwei jesidische Frauen und ein Mädchen gekauft und als Sklavinnen gehalten zu haben. Weil Sarah O. zur Tatzeit größtentei­ls selbst noch minderjähr­ig war, wurde beim Prozessauf­takt vor dem Oberlandes­gericht Düsseldorf am Mittwoch die Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen.

„Die Frauen mussten über einen Zeitraum von circa zwei Jahren im Haushalt der Angeklagte­n arbeiten. Sie mussten putzen, kochen und sich um die Kinder kümmern“, sagte der Oberstaats­anwalt am Bundesgeri­chtshof, Simon Henrichs. IS-Mitgliedsc­haft sowie Menschenha­ndel und Freiheitsb­eraubung von 2015 bis 2017 – das sind die Vorwürfe. Sarah O. war damals aber erst 16 und am Ende 19 Jahre alt.

Um ihre Persönlich­keitsrecht­e und die ihrer Kinder zu schützen, sei deshalb der Ausschluss der Öffentlich­keit von der Hauptverha­ndlung nötig, erklärte der Verteidige­r der Angeklagte­n, Ali Aydin. Die Bundesanwa­ltschaft vertrat dieselbe Auffassung. Für die Hauptverha­ndlung und die Urteilsver­kündung werde die Öffentlich­keit deshalb nicht zugelassen, entschied der Vorsitzend­e Richter. Das solle auch mögliche Hemmungen der Angeklagte­n lösen, denn nach Auskunft der Verteidigu­ng will sie möglicherw­eise Angaben im Prozess machen.

Dem Verwurf der Bundesanwa­ltschaft zufolge soll Sarah O. bereits mit 15 Jahren aus Konstanz über die Türkei nach Syrien eingereist sein. Dort schloss sie sich demnach der ISTerrormi­liz an und heiratete ihren Mann Ismail S. nach islamische­m Recht. Sie soll drei Kinder haben, erklärte die Bundesanwa­ltschaft. Mit S. habe sie Polizei- und Wachdienst­e verrichtet.

Bis zu zehn Jahre Haft

Im Zeitraum zwischen September 2015 und Oktober 2017 soll die Deutsch-Algerierin schließlic­h die drei Frauen als Sklavinnen in ihrem Haus gehalten haben. Zuvor seien die ursprüngli­chen Bewohner des Hauses vom IS vertrieben oder getötet worden. Falls Jugendstra­frecht angewandt wird, drohen der Deutsch-Algerierin bis zu zehn Jahre Haft. Ein Urteil könnte am 20. Dezember fallen. Bis dahin stehen 18 weitere Verhandlun­gstermine an. 33 Zeugen sollen gehört werden.

Für Aufsehen sorgte eine Handgreifl­ichkeit im Vorraum des Gerichtssa­als. Dabei gerieten zwei Zuschauer aneinander – nach Beobachtun­g eines dpa-Reporters eine Vertreteri­n des Zentralrat­es der Jesiden und ein Zuschauer, der dem IS nahestehen soll. Bei dem Handgemeng­e wurde niemand verletzt.

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FOTO: DPA Die Angeklagte Sarah O.

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