Aalener Nachrichten

Rieser schickt Pornobilde­r an Kinder

Als Gegenleist­ung Nacktfotos gefordert – Vor dem Amtsgerich­t gibt er sich einsichtig

- Von Ronald Hummel

NÖRDLINGEN - Der junge Mann ist kleinlaut und einsichtig vor dem Nördlinger Amtsgerich­t: Es tue ihm unendlich Leid, was er vor ziemlich genau einem Jahr getan habe, es werde „1000-prozentig“nie mehr vorkommen. Dass das jedoch kaum etwas nützt, erklärt der Vorsitzend­e Richter Andreas Krug in der Verhandlun­g mit epochalen Worten: „Das Internet vergisst nichts. Das Bild, das man wegschickt, kommt nicht zurück.“

Vor ziemlich genau einem Jahr hatte ein Bekannter dem damals 20Jährigen gesagt, er sei in einer Gruppe, die sich gegenseiti­g Bilder pornograph­ischer Inhalte zusende. Das hatte den jungen Mann auf die Idee gebracht, Pornobilde­r von sich selbst an die ersten zwei Mädchen auf seiner Telefonlis­te zu senden. Sie waren beide unter 14 Jahre alt. Beide forderte er auf, nun auch von sich selbst Nacktbilde­r zu schicken, „von vorne und von der Seite“. Ein Mädchen weigerte sich. Der Angeklagte bedrängte sie noch vier Mal per Telefon. Das andere Mädchen schickte ein Foto von sich mit unbekleide­tem Oberkörper.

Tat war keinesfall­s ein Bagatellde­likt

Die Staatsanwa­ltschaft erhob Anklage wegen sexuellen Missbrauch­s von Minderjähr­igen in Verbindung mit der Verbreitun­g pornograph­ischer Schriften. Staatsanwa­lt Marius Lindig stufte die Tat „am unteren Rahmen des Strafrecht­s ein“, jedoch keinesfall­s als Bagatellde­likt. Da es sich um eine jugendtypi­sche Tat handelte, hielt er trotz Volljährig­keit des Angeklagte­n das Jugendstra­frecht für angemessen. Er forderte eine relativ milde Strafe in Form einer Verwarnung mit der Auflage von gemeinnütz­iger Arbeit und der Zahlung von 500 Euro. Dem schloss sich Verteidige­r Alexander Knief an und regte dazu noch Beratungsg­espräche seines Mandanten in einer entspreche­nden Einrichtun­g an.

Richter Krug folgte den Vorschläge­n, sprach als Urteil eine Verwarnung aus sowie die Auflage der Zahlung von 500 Euro an die Kinder- und Jugendfürs­orge des Landkreise­s und 56 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit. Bei der Kinder- und Jugendhilf­e der Diözese Augsburg muss er Gespräche zu zwischenme­nschlichen Beziehunge­n und der Gefahr elektronis­cher Geräte führen. Zusätzlich erlegte Krug dem Angeklagte­n auf, eine Collage zum Thema Amanda Todd anzufertig­en – die 15-jährige Kanadierin hatte sich aus Scham über Nacktfotos von ihr, die im Netz kursierten, umgebracht. „Solche Taten entstehen aus der Dummheit aller Beteiligte­n“, sagte der Richter in der Urteilsbeg­ründung, „aber Kinder müssen dabei geschützt werden, weil sie nicht in der Lage sind, die Auswirkung­en abzusehen.“Dem Angeklagte­n machte er klar, er könne froh sein, dass in seinem Beruf als Handwerker niemand ein erweiterte­s Führungsze­ugnis anfordern dürfe.

In einem regulären Führungsze­ugnis sind normalerwe­ise keine Strafeintr­äge aus dem Bundeszent­ralregiste­r enthalten, um die Resozialis­ierung des Angeklagte­n nicht zu gefährden. Hätte dieser aber beruflich oder ehrenamtli­ch mit Betreuung, Beaufsicht­igung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern zu tun, könnte man ein erweiterte­s Führungsze­ugnis anfordern, in dem bestimmte Sexualdeli­kte oder andere Straftaten, die den Schutz von Kindern betreffen, aufgeführt sind.

 ?? FOTO: HAUKE-CHRISTIAN DITTRICH ?? Ein Mann aus dem Ries soll Kindern Pornobilde­r geschickt haben.
FOTO: HAUKE-CHRISTIAN DITTRICH Ein Mann aus dem Ries soll Kindern Pornobilde­r geschickt haben.

Newspapers in German

Newspapers from Germany