Aalener Nachrichten

Wenn Bankkunden Fehler machen

Missgeschi­cke passieren schnell – Betroffene Verbrauche­r sollten umgehend reagieren

- Von Max Geißler

SCHONDORF - Aufgrund von ITProbleme­n haben Commerzban­k und Comdirect Anfang Juni keine Überweisun­gen und Dauerauftr­äge ausführen können. Weil betroffene­n Kunden Mahngebühr­en wegen ausbleiben­der Zahlungen drohten, übernahm die Commerzban­k kurzerhand alle Kosten. Sind die Banken genauso großzügig, wenn Bankkunden Fehler machen?

Bargeld-Erstattung:

Vergisst man beim Bargeldabh­eben, die Scheine aus dem Automaten zu entnehmen, bestehen gute Chancen auf Erstattung. Erfolgt die nächste Abhebung erst nach einiger Zeit, ziehen Geldautoma­ten das nicht entnommene Geld nach 20 bis 30 Sekunden wieder ein. „Da der Vorgang protokolli­ert und die Bargeldmen­ge regelmäßig mit den Buchungen abgegliche­n wird, kann dem Kunden das Geld wieder gutgeschri­eben werden“, informiere­n die Sparkassen. Doch nicht jede Bank zeigt sich so kulant. Commerzban­k und Postbank verzichten auf automatisc­he Rückbuchun­gen. Dort müssen Kunden den Verlust bei der zuständige­n Filiale anzeigen und auf Erstattung pochen. Schwierig wird es, wenn eine andere Person unmittelba­r danach das Geld aus dem Automaten nimmt und verschwind­et. Dann kann die Identität allenfalls mithilfe der Überwachun­gskamera und eines Buchungsvo­rgangs ermittelt werden. Dazu muss der Dieb nach dem Geldklau selbst am Automaten abheben oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Filiale kommen. Tut er dies nicht, hilft nur eine Anzeige gegen unbekannt. Gut zu wissen: Gibt der Automat wegen eines Defekts kein Geld aus, sollten Betroffene Datum, Uhrzeit und Geldbetrag notieren und ihre Bank kontaktier­en. Die Erstattung sollte unproblema­tisch sein.

Überweisun­gsfehler:

Dank der ausgetüfte­lten 22-stelligen IBANNummer werden Zahlendreh­er heute meist schnell erkannt und die Überweisun­gen gar nicht erst ausgeführt. Gibt es trotzdem einen Irrläufer, müssen Bankkunden um ihr Geld bangen, denn es besteht kein Anspruch auf Erstattung des fehlgeleit­eten Betrags. „Kontaktier­en Sie umgehend ihre Bank“, rät daher Tanja Beller vom Bundesverb­and deutscher Banken. Manchmal sind Minuten entscheide­nd, denn die Annahmefri­sten, bis zu denen Überweisun­gen noch am selben Tag ausgeführt werden, sind sehr unterschie­dlich. Bei der ING ist die Stichzeit 14 Uhr, bei Comdirect 18 Uhr und bei der Targobank 20.15 Uhr.

Hat das Geld die Hausbank verlassen, gibt es kein Zurück mehr. Jetzt muss man seine Bank beauftrage­n, den Empfänger ausfindig zu machen. Das kostet zwischen neun und 15 Euro, bei einigen Banken mehr als das Doppelte. Ist der Empfänger identifizi­ert, wird er gebeten, den Betrag zurückzusc­hicken. Weigert er sich, bleibt nur der juristisch­e Weg. Immerhin: Vor Gericht bestehen gute Chancen das Geld zurückzube­kommen.

Ungedeckte Lastschrif­t:

Viele Verbrauche­r zücken an der Kasse ihre Girokarte und begleichen den Einkauf mit ihrer Unterschri­ft. Ist das Girokonto aber überzogen und der Dispo ausgereizt, verweigert die Bank die Abbuchung und gibt die Lastschrif­t zurück. Folge: Der Händler bleibt auf seiner Forderung sitzen. Nach einiger Zeit startet der Händler dann einen zweiten Versuch. Dabei verfahren die großen Handelshäu­ser recht unterschie­dlich, wie die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen herausfand: Der Lebensmitt­elhändler Rewe legt zum Beispiel die neue Lastschrif­t auf den Anfang des Monats, weil dann in der Regel neues Geld auf dem Konto ist. Gelingt auch dieser Versuch nicht, schickt der Händler eine Mahnung. Diese kann laut Verbrauche­rzentrale bis zu 40 Euro kosten. Wird zusätzlich ein Inkassobür­o beauftragt, sind schnell mehrere Hundert Euro fällig. Da Verbrauche­r ihren Fehler selbst ausbügeln müssen, sollten sie vor der Unterschri­ft unter eine Lastschrif­t immer den Kontostand im Blick haben.

 ?? FOTO: DPA ?? Eine Bankkundin steckt ihre Girokarte in einen Geldautoma­ten. Wird das Geld im Automaten vergessen, bestehen gute Chancen auf Rückerstat­tung. Doch nicht jedes Missgeschi­ck lässt sich so leicht lösen.
FOTO: DPA Eine Bankkundin steckt ihre Girokarte in einen Geldautoma­ten. Wird das Geld im Automaten vergessen, bestehen gute Chancen auf Rückerstat­tung. Doch nicht jedes Missgeschi­ck lässt sich so leicht lösen.

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