Wenn Bankkunden Fehler machen
Missgeschicke passieren schnell – Betroffene Verbraucher sollten umgehend reagieren
SCHONDORF - Aufgrund von ITProblemen haben Commerzbank und Comdirect Anfang Juni keine Überweisungen und Daueraufträge ausführen können. Weil betroffenen Kunden Mahngebühren wegen ausbleibender Zahlungen drohten, übernahm die Commerzbank kurzerhand alle Kosten. Sind die Banken genauso großzügig, wenn Bankkunden Fehler machen?
Bargeld-Erstattung:
Vergisst man beim Bargeldabheben, die Scheine aus dem Automaten zu entnehmen, bestehen gute Chancen auf Erstattung. Erfolgt die nächste Abhebung erst nach einiger Zeit, ziehen Geldautomaten das nicht entnommene Geld nach 20 bis 30 Sekunden wieder ein. „Da der Vorgang protokolliert und die Bargeldmenge regelmäßig mit den Buchungen abgeglichen wird, kann dem Kunden das Geld wieder gutgeschrieben werden“, informieren die Sparkassen. Doch nicht jede Bank zeigt sich so kulant. Commerzbank und Postbank verzichten auf automatische Rückbuchungen. Dort müssen Kunden den Verlust bei der zuständigen Filiale anzeigen und auf Erstattung pochen. Schwierig wird es, wenn eine andere Person unmittelbar danach das Geld aus dem Automaten nimmt und verschwindet. Dann kann die Identität allenfalls mithilfe der Überwachungskamera und eines Buchungsvorgangs ermittelt werden. Dazu muss der Dieb nach dem Geldklau selbst am Automaten abheben oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Filiale kommen. Tut er dies nicht, hilft nur eine Anzeige gegen unbekannt. Gut zu wissen: Gibt der Automat wegen eines Defekts kein Geld aus, sollten Betroffene Datum, Uhrzeit und Geldbetrag notieren und ihre Bank kontaktieren. Die Erstattung sollte unproblematisch sein.
Überweisungsfehler:
Dank der ausgetüftelten 22-stelligen IBANNummer werden Zahlendreher heute meist schnell erkannt und die Überweisungen gar nicht erst ausgeführt. Gibt es trotzdem einen Irrläufer, müssen Bankkunden um ihr Geld bangen, denn es besteht kein Anspruch auf Erstattung des fehlgeleiteten Betrags. „Kontaktieren Sie umgehend ihre Bank“, rät daher Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. Manchmal sind Minuten entscheidend, denn die Annahmefristen, bis zu denen Überweisungen noch am selben Tag ausgeführt werden, sind sehr unterschiedlich. Bei der ING ist die Stichzeit 14 Uhr, bei Comdirect 18 Uhr und bei der Targobank 20.15 Uhr.
Hat das Geld die Hausbank verlassen, gibt es kein Zurück mehr. Jetzt muss man seine Bank beauftragen, den Empfänger ausfindig zu machen. Das kostet zwischen neun und 15 Euro, bei einigen Banken mehr als das Doppelte. Ist der Empfänger identifiziert, wird er gebeten, den Betrag zurückzuschicken. Weigert er sich, bleibt nur der juristische Weg. Immerhin: Vor Gericht bestehen gute Chancen das Geld zurückzubekommen.
Ungedeckte Lastschrift:
Viele Verbraucher zücken an der Kasse ihre Girokarte und begleichen den Einkauf mit ihrer Unterschrift. Ist das Girokonto aber überzogen und der Dispo ausgereizt, verweigert die Bank die Abbuchung und gibt die Lastschrift zurück. Folge: Der Händler bleibt auf seiner Forderung sitzen. Nach einiger Zeit startet der Händler dann einen zweiten Versuch. Dabei verfahren die großen Handelshäuser recht unterschiedlich, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen herausfand: Der Lebensmittelhändler Rewe legt zum Beispiel die neue Lastschrift auf den Anfang des Monats, weil dann in der Regel neues Geld auf dem Konto ist. Gelingt auch dieser Versuch nicht, schickt der Händler eine Mahnung. Diese kann laut Verbraucherzentrale bis zu 40 Euro kosten. Wird zusätzlich ein Inkassobüro beauftragt, sind schnell mehrere Hundert Euro fällig. Da Verbraucher ihren Fehler selbst ausbügeln müssen, sollten sie vor der Unterschrift unter eine Lastschrift immer den Kontostand im Blick haben.