Kein Tempo 40 im Kirchhofweg
Landratsamt hat den Hüttlinger Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung abgelehnt
HÜTTLINGEN - Im Hüttlinger Kirchhofweg wird es keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 40 geben. Das Landratsamt hat einen entsprechenden Antrag der Gemeinde abgelehnt. Darüber wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats informiert. Die Räte und auch die Bürger im Saal reagierten auf diese Nachricht enttäuscht.
Schon am 11. Juli dieses Jahres hatte der Gemeinderat weitreichende Beschlüsse in Sachen Geschwindigkeitsreduzierung auf Hüttlingens vier Durchgangsstraßen gefasst. Demnach sollten in der Wasseralfinger/Abtsgmünder Straße B19, der Goldshöfer Straße K3320, der Sulzdorfer Straße K3236 und dem Kirchhofweg K3237 jeweils von der Ortsmitte ausgehend ganztägige Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen auf 40 km/h angeordnet werden.
Keine rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 40
Mit Schreiben vom 20. September hatte die Gemeinde eine „Zwischennachricht“erhalten. Derzufolge fehlen, was eine Reduzierung der Geschwindigkeit – auch aus Lärmschutzgründen – im Kirchhofweg angeht, dort die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme.
Das Schreiben des Landratsamtes rief am Donnerstagabend in der öffentlichen Situng des Gemeinderats sowohl bei den beiden Fraktionssprechern Heidi Borbély und Maria Harsch-Bauer, als auch bei den zahlreich erschienenen Bürgern auf den Zuhörerstühlen großes Unverständnis hervor. Es wurde moniert, dass selbst in kleineren Ortschaften mit weit weniger Durchgangsverkehr immer häufiger weitergehende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt würden.
Heidi Borbély will sich nochmals ans Landratsamt wenden
Kreisrätin Heidi Borbély kündigte an, dass sie sich deshalb nochmals an das Landratsamt wenden wird – mit der ausdrücklichen Bitte, die Forderungen Hüttlingens erneut zu prüfen.
Darüber hinaus herrschte in der Sitzung auch großes Unverständnis über die Tatsache, dass Hüttlingen zwar eine Blitzanlage in der Goldshöfer Straße beantragen und bezahlen dürfe, nicht jedoch deren Einnahmen einstreichen könne. Und das, obwohl in derselben Straße schon einmal eine solche Anlage gestanden hatte, die dann nicht mehr funktionierte und deshalb abgebaut werden musste.