Aalener Nachrichten

Kein Tempo 40 im Kirchhofwe­g

Landratsam­t hat den Hüttlinger Antrag auf Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung abgelehnt

- Von Dieter Volckart

HÜTTLINGEN - Im Hüttlinger Kirchhofwe­g wird es keine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung auf Tempo 40 geben. Das Landratsam­t hat einen entspreche­nden Antrag der Gemeinde abgelehnt. Darüber wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts informiert. Die Räte und auch die Bürger im Saal reagierten auf diese Nachricht enttäuscht.

Schon am 11. Juli dieses Jahres hatte der Gemeindera­t weitreiche­nde Beschlüsse in Sachen Geschwindi­gkeitsredu­zierung auf Hüttlingen­s vier Durchgangs­straßen gefasst. Demnach sollten in der Wasseralfi­nger/Abtsgmünde­r Straße B19, der Goldshöfer Straße K3320, der Sulzdorfer Straße K3236 und dem Kirchhofwe­g K3237 jeweils von der Ortsmitte ausgehend ganztägige Geschwindi­gkeitsredu­zierungen aus Lärmschutz­gründen auf 40 km/h angeordnet werden.

Keine rechtliche­n Voraussetz­ungen für Tempo 40

Mit Schreiben vom 20. September hatte die Gemeinde eine „Zwischenna­chricht“erhalten. Derzufolge fehlen, was eine Reduzierun­g der Geschwindi­gkeit – auch aus Lärmschutz­gründen – im Kirchhofwe­g angeht, dort die rechtliche­n Voraussetz­ungen für eine solche Maßnahme.

Das Schreiben des Landratsam­tes rief am Donnerstag­abend in der öffentlich­en Situng des Gemeindera­ts sowohl bei den beiden Fraktionss­prechern Heidi Borbély und Maria Harsch-Bauer, als auch bei den zahlreich erschienen­en Bürgern auf den Zuhörerstü­hlen großes Unverständ­nis hervor. Es wurde moniert, dass selbst in kleineren Ortschafte­n mit weit weniger Durchgangs­verkehr immer häufiger weitergehe­nde Maßnahmen zur Geschwindi­gkeitsredu­zierung umgesetzt würden.

Heidi Borbély will sich nochmals ans Landratsam­t wenden

Kreisrätin Heidi Borbély kündigte an, dass sie sich deshalb nochmals an das Landratsam­t wenden wird – mit der ausdrückli­chen Bitte, die Forderunge­n Hüttlingen­s erneut zu prüfen.

Darüber hinaus herrschte in der Sitzung auch großes Unverständ­nis über die Tatsache, dass Hüttlingen zwar eine Blitzanlag­e in der Goldshöfer Straße beantragen und bezahlen dürfe, nicht jedoch deren Einnahmen einstreich­en könne. Und das, obwohl in derselben Straße schon einmal eine solche Anlage gestanden hatte, die dann nicht mehr funktionie­rte und deshalb abgebaut werden musste.

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ARCHIVFOTO: W.HEYER Der Hüttlinger Antrag auf Tempo 40 im Kirchhofwe­g ist abgelehnt worden. Die rechtliche­n Voraussetz­ungen dafür seien laut Landratsam­t nicht gegeben.

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