Freiburger Lärmprobleme
Das neue SC-Stadion ist ein Fall fürs Gericht – Stadt wehrt sich gegen VGH-Urteil
FREIBURG (dpa) - Keine Spiele am späten Abend und am Sonntagmittag – ein Gerichtsbeschluss hat dem SC Freiburg aus Lärmschutzgründen ein Problem mit seinem neuen Stadion beschert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dem Bundesligisten nach Klagen von Anwohnern die Nutzung seiner sich derzeit im Bau befindlichen FußballArena am nördlichen Stadtrand nach 20 Uhr sowie an Sonntagen auch zwischen 13 und 15 Uhr untersagt.
Das Stadion für 35 000 Zuschauer befindet sich derzeit im Bau – die Arbeiten begannen im November 2018 – und soll 76 Millionen Euro kosten. Zur kommenden Saison will der SC, der am Samstag im alten Schwarzwald-Stadion zum Spitzenspiel den RB Leipzig erwartet (15.30 Uhr/Sky), umziehen. „Nach dem bisherigen Verlauf ist das Urteil für uns mehr als überraschend“, sagte SC-Vorstand Oliver Leki. „Für den Fortgang des
Verfahrens wird die Begründung eingehend zu prüfen sein.“
Freiburgs Baubürgermeister Martin Haag dagegen wehrte sich: „Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung nicht auf der aktuellen Rechtslage basiert“, sagte er der „Badischen Zeitung“. „Das Gericht hat nicht die aktuell gültigen Werte der Sportanlagenlärmschutzverordnung zugrunde gelegt, sondern die bis 2017 gültigen Werte.“Man wolle nun mit dem VGH schauen, wie sich das Urteil auf die neueste Rechtsprechung hin korrigieren lässt. „Im Ergebnis dürfte dies für das Stadion zu keinen relevanten Einschränkungen der Betriebszeiten führen.“
Mehrere Anwohner hatten nach der Baugenehmigung für das neue Stadion des SCF geklagt und waren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg damit gescheitert. Der VGH gab den Beschwerden nun teilweise statt. Der Beschluss sei nicht anfechtbar. In dem noch ausstehenden Hauptsacheverfahren kann das Gericht aber noch zu einer anderen Einschätzung kommen – also sowohl den Klägern in weiteren Punkten recht geben als auch die Sperrzeiten aus Lärmschutzgründen doch noch reduzieren.
Betroffen wären derzeit vier der aktuellen Anstoßzeiten an Spieltagen der Bundesliga (Freitag 20.30 Uhr, Samstag 18.30 Uhr, Sonntag 13.30 Uhr, Montag 20.30 Uhr). Sollte Freiburg trotz des derzeitigen sechsten Rangs absteigen, wäre in der 2. Liga im neuen Stadion nur die Anstoßzeit Samstag 13 Uhr erlaubt – und keine Partien am Freitagabend, Samstagabend, Sonntagmittag oder Montagabend.
Um eine Lizenz der Deutschen Fußball Liga für die kommende Saison zu erhalten, muss der SC Freiburg nun bis zum Beginn des Lizenzierungsverfahrens im Frühjahr eine Lösung finden. Alle Clubs sind laut
Statuten dazu verpflichtet, für alle Anstoßzeiten und Termine ein Stadion bereitzuhalten – oder eine Ausweichspielstätte zu benennen.