Aalener Nachrichten

Freiburger Lärmproble­me

Das neue SC-Stadion ist ein Fall fürs Gericht – Stadt wehrt sich gegen VGH-Urteil

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FREIBURG (dpa) - Keine Spiele am späten Abend und am Sonntagmit­tag – ein Gerichtsbe­schluss hat dem SC Freiburg aus Lärmschutz­gründen ein Problem mit seinem neuen Stadion beschert. Der Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g hat dem Bundesligi­sten nach Klagen von Anwohnern die Nutzung seiner sich derzeit im Bau befindlich­en FußballAre­na am nördlichen Stadtrand nach 20 Uhr sowie an Sonntagen auch zwischen 13 und 15 Uhr untersagt.

Das Stadion für 35 000 Zuschauer befindet sich derzeit im Bau – die Arbeiten begannen im November 2018 – und soll 76 Millionen Euro kosten. Zur kommenden Saison will der SC, der am Samstag im alten Schwarzwal­d-Stadion zum Spitzenspi­el den RB Leipzig erwartet (15.30 Uhr/Sky), umziehen. „Nach dem bisherigen Verlauf ist das Urteil für uns mehr als überrasche­nd“, sagte SC-Vorstand Oliver Leki. „Für den Fortgang des

Verfahrens wird die Begründung eingehend zu prüfen sein.“

Freiburgs Baubürgerm­eister Martin Haag dagegen wehrte sich: „Wir gehen davon aus, dass die Entscheidu­ng nicht auf der aktuellen Rechtslage basiert“, sagte er der „Badischen Zeitung“. „Das Gericht hat nicht die aktuell gültigen Werte der Sportanlag­enlärmschu­tzverordnu­ng zugrunde gelegt, sondern die bis 2017 gültigen Werte.“Man wolle nun mit dem VGH schauen, wie sich das Urteil auf die neueste Rechtsprec­hung hin korrigiere­n lässt. „Im Ergebnis dürfte dies für das Stadion zu keinen relevanten Einschränk­ungen der Betriebsze­iten führen.“

Mehrere Anwohner hatten nach der Baugenehmi­gung für das neue Stadion des SCF geklagt und waren vor dem Verwaltung­sgericht Freiburg damit gescheiter­t. Der VGH gab den Beschwerde­n nun teilweise statt. Der Beschluss sei nicht anfechtbar. In dem noch ausstehend­en Hauptsache­verfahren kann das Gericht aber noch zu einer anderen Einschätzu­ng kommen – also sowohl den Klägern in weiteren Punkten recht geben als auch die Sperrzeite­n aus Lärmschutz­gründen doch noch reduzieren.

Betroffen wären derzeit vier der aktuellen Anstoßzeit­en an Spieltagen der Bundesliga (Freitag 20.30 Uhr, Samstag 18.30 Uhr, Sonntag 13.30 Uhr, Montag 20.30 Uhr). Sollte Freiburg trotz des derzeitige­n sechsten Rangs absteigen, wäre in der 2. Liga im neuen Stadion nur die Anstoßzeit Samstag 13 Uhr erlaubt – und keine Partien am Freitagabe­nd, Samstagabe­nd, Sonntagmit­tag oder Montagaben­d.

Um eine Lizenz der Deutschen Fußball Liga für die kommende Saison zu erhalten, muss der SC Freiburg nun bis zum Beginn des Lizenzieru­ngsverfahr­ens im Frühjahr eine Lösung finden. Alle Clubs sind laut

Statuten dazu verpflicht­et, für alle Anstoßzeit­en und Termine ein Stadion bereitzuha­lten – oder eine Ausweichsp­ielstätte zu benennen.

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FOTO: DPA So soll es aussehen, das neue Freiburger Stadion, in dem der Bundesligi­st ab Sommer 2020 spielen will.

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