Aalener Nachrichten

Ulmer bekommt keinen Jagdschein wegen Kontakten zum Salafismus

-

ULM (krom) - Weil ein 42-Jähriger aus Ulm Verbindung­en in islamistis­che und salafistis­che Kreise haben soll, bekommt er weiterhin keinen Jagdschein von der Stadt Ulm ausgehändi­gt. Zu diesem Entschluss kam der baden-württember­gische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) in Mannheim nach einer Berufsverh­andlung im Ulmer Rathaus.

Der Mann hatte seine Jagdprüfun­g bestanden und wollte sich bei der Stadt den Jagdschein abholen. Die Stadt Ulm ließ das aber nicht zu. Der Mann habe Kontakte zu islamistis­chen und salafistis­chen Kreisen. Der verantwort­ungsbewuss­te Umgang mit einer Waffe könne nicht gewährleis­tet werden, so die Begründung. Dagegen klagte der Mann 2017 zuerst beim Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n. Dort bekam die Stadt recht. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein. Die entspreche­nde Verhandlun­g fand am Dienstag im Ulmer Rathaus statt. Die Berufung werde zurückgewi­esen, erklärte Manfred Frank, Sprecher des VGH, am Donnerstag.

Der Senat folge weitestgeh­end der Argumentat­ion der Stadt Ulm. Es lägen demnach ausreichen­d Hinweise vor, die eine Verbindung in salafistis­che Kreise belegen würden. Dazu gehöre auch ein Video aus einer Stuttgarte­r Moschee, das den Kläger zusammen mit einem berüchtigt­en Akteur der deutschen Salafisten­szene zeigen soll. Dieser habe ein „Loblied“auf den Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden gesungen. „Salopp gesagt: Wer bin Laden hochleben lässt, dem sollte man besser keine Waffe in die Hand geben“, so Frank.

Newspapers in German

Newspapers from Germany