Ulmer bekommt keinen Jagdschein wegen Kontakten zum Salafismus
ULM (krom) - Weil ein 42-Jähriger aus Ulm Verbindungen in islamistische und salafistische Kreise haben soll, bekommt er weiterhin keinen Jagdschein von der Stadt Ulm ausgehändigt. Zu diesem Entschluss kam der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim nach einer Berufsverhandlung im Ulmer Rathaus.
Der Mann hatte seine Jagdprüfung bestanden und wollte sich bei der Stadt den Jagdschein abholen. Die Stadt Ulm ließ das aber nicht zu. Der Mann habe Kontakte zu islamistischen und salafistischen Kreisen. Der verantwortungsbewusste Umgang mit einer Waffe könne nicht gewährleistet werden, so die Begründung. Dagegen klagte der Mann 2017 zuerst beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Dort bekam die Stadt recht. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein. Die entsprechende Verhandlung fand am Dienstag im Ulmer Rathaus statt. Die Berufung werde zurückgewiesen, erklärte Manfred Frank, Sprecher des VGH, am Donnerstag.
Der Senat folge weitestgehend der Argumentation der Stadt Ulm. Es lägen demnach ausreichend Hinweise vor, die eine Verbindung in salafistische Kreise belegen würden. Dazu gehöre auch ein Video aus einer Stuttgarter Moschee, das den Kläger zusammen mit einem berüchtigten Akteur der deutschen Salafistenszene zeigen soll. Dieser habe ein „Loblied“auf den Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden gesungen. „Salopp gesagt: Wer bin Laden hochleben lässt, dem sollte man besser keine Waffe in die Hand geben“, so Frank.