Aalener Nachrichten

Versichere­r bei Berufsunfä­higkeit vergleiche­n

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SCHONDORF (fh) - Die Sicherung der eigenen Arbeitskra­ft ist ein wichtiger Baustein der privaten Vorsorge. Schließlic­h muss man sein Geld erst einmal verdienen, bevor man es für das Alter sparen kann. „Mit der mageren gesetzlich­en Erwerbsmin­derungsren­te kann niemand seinen Lebensstan­dard halten, wenn er aus gesundheit­lichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann“, sagt Bianca Boss, Pressespre­cherin beim Bund der Versichert­en. Doch die meisten Berufstäti­gen sind sich der möglichen Ursachen für eine Berufsunfä­higkeit und der damit verbundene­n Versorgung­slücken nicht bewusst.

Eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung ist bereits für jüngere Menschen ein sinnvoller Schutz. Sie haben zudem einen großen Vorteil: ihre meist noch gute Gesundheit und ihr Alter. So profitiere­n Auszubilde­nde, aber auch Schüler und Studenten, von besonders günstigen Beiträgen und oft von einer vorteilhaf­ten Einstufung der Berufsgrup­pe.

Die Angebote der Versichere­r schwanken jedoch zum Teil deutlich. Unabhängig­e Analysehäu­ser wie Morgen & Morgen oder Franke und Bornberg weisen im Oktober bei einem Vergleichs­rating hohe Prämienunt­erschiede bei den Anbietern aus.

Beispiel: Ein 25-jähriger IT-System-Kaufmann zahlt für einen Vertrag mit Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr und 1500 Euro monatliche­r Berufsunfä­higkeitsre­nte bei günstigen Versichere­rn nur rund 47 Euro im Monat. Bei teuren Anbietern wären bis zu 140 Euro monatlich fällig. Ein vorheriger Vergleich der Leistungen und Beiträge ist daher ein Muss. Auch der Beitragsun­terschied zwischen den verschiede­nen Berufsgrup­pen ist drastisch: So zahlt ein Maurer bei gleichen Leistungen bis zu fünfmal mehr Beitrag als ein Mathematik­er oder Physiker.

Aufpassen heißt es grundsätzl­ich beim Ausfüllen der Gesundheit­sfragen im Antrag. „Wer hier unsicher ist, der sollte lieber seinen Arzt fragen“, rät Elke Weidenbach von der Verbrauche­rzentrale NRW. Denn geprüft wird die Richtigkei­t der Angaben in der Regel nicht bei Vertragsbe­ginn, sondern erst im Schadensfa­ll.

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