Stadt senkt die Abwassergebühren
Gemeinderat billigt Gebührensenkung einstimmig – Diskussion um Vergabekriterien für Stromkonzession
ELLWANGEN - Die Abwassergebühren werden in Ellwangen im kommenden Jahr sinken. Der Gemeinderat hat die Gebührenkalkulation des städtischen AbwasserbeseitigungsBetriebs einstimmig gebilligt. Danach beträgt 2020 die Schmutzwassergebühr 1,48 Euro pro Kubikmeter (bisher 1,77 Euro), die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt 32 Cent pro Quadratmeter (bisher 35 Cent).
Seit 2010 werden die Kosten für die Abwasserbeseitigung getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser berechnet. Eine Prüfung der Berechnung für die Jahre 2011 bis 2016 durch die Gemeindeprüfungsanstalt machte eine Nachkalkulation notwendig. Diese Neuberechnung wurde für die Jahre 2010 bis 2018 vorgenommen und ergab, dass der städtische Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beim Schmutzwasser eine Überdeckung von über 1,2 Millionen Euro erzielt hatte. Beim Niederschlagswasser betrug die Überdeckung knapp 260 000 Euro.
Laut dem baden-württembergischen Kommunalabgabengesetz müssen diese Überdeckungen in den kommenden fünf Jahren ausgeglichen werden. Das bedeutet für den kommunalen Eigenbetrieb in den nächsten Jahren einen geplanten
Verlust von rund 320 000 Euro pro Jahr, der durch Gebührensenkungen erzielt werden soll. Hans-Peter Krämer (Freie Bürger) freute sich, dass die Gebühren im nächsten Jahr sinken werden. Krämer monierte jedoch, dass die Änderung zunächst nur für das kommende Jahr gelten soll und der Rat dann wieder neuen Gebühren zustimmen müsse.
Tiefbauamtsleiter Marco Pilenza erwiderte, dass der Betrieb die Gebühren zunächst jährlich kalkuliere, bis eine gewisse Konstanz erreicht sei. Danach rechne man mit einem zweijährigen Rhythmus. Laut der
Stadtverwaltung dürften die Abwassergebühren ab 2024 wieder steigen.
Stromkonzession: Frage nach Sonderkündigungsrecht
Außerdem befasste sich der Gemeinderat mit den Bewertungskriterien für die Neuvergabe der Stromkonzession in Ellwangen. Derzeit betreibt die EnBW ODR das Endverbrauchernetz der Stadt. Der Vertrag endet im Juli 2021 und muss neu ausgeschrieben werden. Die CDU-Fraktion beantragte, bei den Auswahlkriterien die „kundenfreundliche Versorgung“stärker zu gewichten und eine durchgängig besetzte Störungsstelle in den Katalog aufzunehmen. Auch die Informationssicherheit solle Eingang finden.
Die Beratungsfirma WRG Solutions, die das Auswahlverfahren begleitet, hatte keine Einwände. Walter Schlotter (Freie Bürger) erkundigte sich, ob ein Sonderkündigungsrecht bestehe, wenn der künftige Betreiber des Netzes von einem ausländischen Unternehmen aufgekauft werde. Wolfgang Baur vom städtischen Bauamt erläuterte, dass jeder Interessent offenlegen müsse, wie er zu einem solchen Fall stehe. SPD-Fraktionschef Herbert Hieber sagte, das von Schlotter angesprochene Thema sei sehr wichtig und solle Eingang finden. Baur antwortete, man müsse darauf achten, dass der Kriterienkatalog ausgewogen bleibe. Man könne nicht an einer Stelle Bewertungspunkte hinzufügen und an einer anderen Stelle wegnehmen.
Grünen-Fraktionschef Berthold Weiß stimmte der Sicht der CDU zu, dass der Aspekt der Kundenfreundlichkeit stärker berücksichtigt werden müsse. Grünen-Stadtrat Johannes Boecker sagte, man könne in den Konzessionsvertrag eine Sonderkündigungsklausel aufnehmen lassen: „Da brennt nichts an.“Das Gremium billigte das Verfahren und den Kriterienkatalog einstimmig.