Unterversichert
Thomas-Cook-Kunden wird nur Teil des Schadens ersetzt
BERLIN - Die Kunden der deutschen Tochterunternehmen des Reisekonzerns Thomas Cook werden wohl auf einem großen Teil ihres Schadens sitzen bleiben. Nach Informationen der „Bild am Sonntag“gab es zum Zeitpunkt der Pleite 660 000 Buchungen im Wert von 500 Millionen Euro. Die Zwangsversicherung für Unternehmenspleiten deckt jedoch nur Entschädigungen bis zu einem Volumen von 110 Millionen Euro. Die Versicherung Zurich hatte zuletzt schon angedeutet, dass diese Summe nicht ausreichen wird, um allen Reisenden bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
Betroffen sind in Deutschland beispielsweise Kunden von Neckermann-Reisen und Öger Tours. Bestätigt sich die Lücke zwischen der Haftungsobergrenze und den tatsächlichen Forderungen an die Versicherung, würde Zurich die Kunden anteilig entschädigen. Ein Anspruch von 1000 Euro würde in der Rechnung mit rund 220 Euro abgegolten. Den restlichen Betrag müssen die enttäuschten Urlauber wohl abschreiben.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht nun den Staat in der Pflicht. Dieser müsse für die fehlende Haftung einspringen, fordert der Verband. Die Verbraucherschützer weisen die Bundesregierung eine Mitschuld an diesem finanziellen Debakel für die Kunden zu. Denn der Gesetzgeber hat entgegen den Warnungen von Experten nur einen vergleichsweise geringen Haftungsdeckel vorgeschrieben. Wie sich nun zeigt, reicht die Absicherung von 110 Millionen Euro aber bei Weitem nicht aus. Dabei sieht die EU-Richtlinie einen vollständigen Insolvenzschutz vor. Die Juristen des Bundestags können nicht ausschließen, dass die Unterdeckung eine Staatshaftung nach sich zieht.