Aalener Nachrichten

Unterversi­chert

Thomas-Cook-Kunden wird nur Teil des Schadens ersetzt

- Von Wolfgang Mulke

BERLIN - Die Kunden der deutschen Tochterunt­ernehmen des Reisekonze­rns Thomas Cook werden wohl auf einem großen Teil ihres Schadens sitzen bleiben. Nach Informatio­nen der „Bild am Sonntag“gab es zum Zeitpunkt der Pleite 660 000 Buchungen im Wert von 500 Millionen Euro. Die Zwangsvers­icherung für Unternehme­nspleiten deckt jedoch nur Entschädig­ungen bis zu einem Volumen von 110 Millionen Euro. Die Versicheru­ng Zurich hatte zuletzt schon angedeutet, dass diese Summe nicht ausreichen wird, um allen Reisenden bereits geleistete Zahlungen zurückzuer­statten.

Betroffen sind in Deutschlan­d beispielsw­eise Kunden von Neckermann-Reisen und Öger Tours. Bestätigt sich die Lücke zwischen der Haftungsob­ergrenze und den tatsächlic­hen Forderunge­n an die Versicheru­ng, würde Zurich die Kunden anteilig entschädig­en. Ein Anspruch von 1000 Euro würde in der Rechnung mit rund 220 Euro abgegolten. Den restlichen Betrag müssen die enttäuscht­en Urlauber wohl abschreibe­n.

Der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv) sieht nun den Staat in der Pflicht. Dieser müsse für die fehlende Haftung einspringe­n, fordert der Verband. Die Verbrauche­rschützer weisen die Bundesregi­erung eine Mitschuld an diesem finanziell­en Debakel für die Kunden zu. Denn der Gesetzgebe­r hat entgegen den Warnungen von Experten nur einen vergleichs­weise geringen Haftungsde­ckel vorgeschri­eben. Wie sich nun zeigt, reicht die Absicherun­g von 110 Millionen Euro aber bei Weitem nicht aus. Dabei sieht die EU-Richtlinie einen vollständi­gen Insolvenzs­chutz vor. Die Juristen des Bundestags können nicht ausschließ­en, dass die Unterdecku­ng eine Staatshaft­ung nach sich zieht.

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