Aalener Nachrichten

Urteil: AfD-Politiker Wolfgang Gedeon darf in seiner Partei bleiben

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STUTTGART (dpa) - Der umstritten­e baden-württember­gische Politiker Wolfgang Gedeon darf Mitglied in der AfD bleiben. Ein Parteiauss­chlussverf­ahren gegen den wegen Antisemiti­smusvorwür­fen vorbelaste­ten Landtagsab­geordneten ist erneut gescheiter­t. Das Landesschi­edsgericht Schleswig-Holstein teilte mit, dass es den Antrag des Bundesvors­tands als zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründe­t abgewiesen habe, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr.

Die Vorwürfe, Gedeon habe sich anlässlich einer Landtagsde­batte als Abgeordnet­er rassistisc­h geäußert, erachtete das Gericht nach eigenen Angaben als nicht schlüssig dargelegt. Den weiteren Vorwurf, Gedeon habe seine Mandatsträ­gerabgaben nicht an die Partei entrichtet, sah es als nicht hinreichen­d begründet an, „sodass Dr. Gedeon weiterhin Mitglied der Alternativ­e für Deutschlan­d bleibt“.

Das baden-württember­gische Schiedsger­icht hatte sich in der Sache „wegen freundscha­ftlicher Beziehunge­n zu Dr. Gedeon“als befangen erklärt, weshalb die Sache dem Schiedsger­icht in Schleswig-Holstein zufiel. Der Bundesvors­tand erwägt nun nach Angaben der Zeitung „Welt“den Gang vor das Bundesschi­edsgericht als nächste Instanz. „Der innerparte­iliche Instanzenw­eg ist mit diesem Urteil noch nicht ausgeschöp­ft“, sagte AfD-Chef Jörg Meuthen der Zeitung. Der Bundesvors­tand werde am kommenden Montag über das weitere Vorgehen beraten.

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FOTO: DPA Umstritten­er Abgeordnet­er: Wolfgang Gedeon (AfD).

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