Urteil: AfD-Politiker Wolfgang Gedeon darf in seiner Partei bleiben
STUTTGART (dpa) - Der umstrittene baden-württembergische Politiker Wolfgang Gedeon darf Mitglied in der AfD bleiben. Ein Parteiausschlussverfahren gegen den wegen Antisemitismusvorwürfen vorbelasteten Landtagsabgeordneten ist erneut gescheitert. Das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein teilte mit, dass es den Antrag des Bundesvorstands als zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet abgewiesen habe, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr.
Die Vorwürfe, Gedeon habe sich anlässlich einer Landtagsdebatte als Abgeordneter rassistisch geäußert, erachtete das Gericht nach eigenen Angaben als nicht schlüssig dargelegt. Den weiteren Vorwurf, Gedeon habe seine Mandatsträgerabgaben nicht an die Partei entrichtet, sah es als nicht hinreichend begründet an, „sodass Dr. Gedeon weiterhin Mitglied der Alternative für Deutschland bleibt“.
Das baden-württembergische Schiedsgericht hatte sich in der Sache „wegen freundschaftlicher Beziehungen zu Dr. Gedeon“als befangen erklärt, weshalb die Sache dem Schiedsgericht in Schleswig-Holstein zufiel. Der Bundesvorstand erwägt nun nach Angaben der Zeitung „Welt“den Gang vor das Bundesschiedsgericht als nächste Instanz. „Der innerparteiliche Instanzenweg ist mit diesem Urteil noch nicht ausgeschöpft“, sagte AfD-Chef Jörg Meuthen der Zeitung. Der Bundesvorstand werde am kommenden Montag über das weitere Vorgehen beraten.