BGH hebt Urteil gegen Babybrei-Erpresser teilweise auf
Friedrichshafener Täter vom Mordvorwurf entlastet – Landgericht Ravensburg soll Strafmaß neu bestimmen
FRIEDRICHSHAFEN (ras/at/jasc) Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Friedrichshafener Babybrei-Erpresser in Teilen aufgehoben. Nach Einschätzung der Bundesrichter hätte der Täter nicht wegen versuchten Mordes oder versuchter schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge verurteilt werden dürfen. Sobald dem Landgericht Ravensburg die Akten vorliegen, wird der Fall dort erneut verhandelt.
Grund für die Entscheidung war laut Urteil des ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe der Umstand, dass der Täter, der die vergifteten Gläser verteilte, auch gleichzeitig dafür gesorgt habe, dass niemand durch sie zu Tode kam. Knackpunkt ist dabei offensichtlich die Erpresser-E-Mail als solche. Diese E-Mail hatte der Täter seinerzeit nicht nur an große Lebensmittelund Drogeriemärkte, sondern auch an das Bundeskriminalamt geschickt.
Es geht um eines der perfidesten Verbrechen der vergangenen Jahre in der Bodenseeregion. Der Angeklagte hatte im September 2017 vergiftete Babynahrung in fünf Geschäften platziert und versucht, 11,75 Millionen Euro zu erpressen. Das Landgericht Ravensburg verurteilte ihn im Oktober 2018 zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen versuchten Mordes in fünf Fällen und versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge. Gegend das Urteil des Landgerichts Ravensburg legte der SupermarktErpresser Revision ein. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab dieser am 5. Juni 2019 teilweise recht. Demnach ist das Ravensburger Urteil in Teilen hinfällig. Laut Bundesgerichtshof hat der Angeklagte durchaus den Tod von Kleinkindern in Kauf genommen und versucht, damit
Lösegeld zu erpressen. Weil er aber aktiv und aus eigenem Antrieb dabei half, die vergifteten Gläser aus dem Verkehr zu ziehen, habe er den eigenen Versuch behindert und damit nicht vollendet. Laut Bundesgerichtshof verhinderte der Täter mit der Erpresser-E-Mail seine eigene Tat.
Nach dem BGH-Urteil wird das neue Verfahren nur das Strafmaß verhandeln. Die Anklage und Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung bleibt bestehen. Sie zieht ein Strafmaß zwischen fünf und 15 Jahren Haft nach sich. Der Täter bleibt weiterhin im Gefängnis. Das Verfahren wird vor einer Strafkammer des Landgerichts Ravensburg verhandelt, nicht aber vor der Schwurgerichtskammer. Diese hatte das ursprüngliche Urteil gefällt.