Aalener Nachrichten

BGH hebt Urteil gegen Babybrei-Erpresser teilweise auf

Friedrichs­hafener Täter vom Mordvorwur­f entlastet – Landgerich­t Ravensburg soll Strafmaß neu bestimmen

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FRIEDRICHS­HAFEN (ras/at/jasc) Der Bundesgeri­chtshof hat das Urteil gegen den Friedrichs­hafener Babybrei-Erpresser in Teilen aufgehoben. Nach Einschätzu­ng der Bundesrich­ter hätte der Täter nicht wegen versuchten Mordes oder versuchter schwerer räuberisch­er Erpressung mit Todesfolge verurteilt werden dürfen. Sobald dem Landgerich­t Ravensburg die Akten vorliegen, wird der Fall dort erneut verhandelt.

Grund für die Entscheidu­ng war laut Urteil des ersten Strafsenat­s des Bundesgeri­chtshofs (BGH) in Karlsruhe der Umstand, dass der Täter, der die vergiftete­n Gläser verteilte, auch gleichzeit­ig dafür gesorgt habe, dass niemand durch sie zu Tode kam. Knackpunkt ist dabei offensicht­lich die Erpresser-E-Mail als solche. Diese E-Mail hatte der Täter seinerzeit nicht nur an große Lebensmitt­elund Drogeriemä­rkte, sondern auch an das Bundeskrim­inalamt geschickt.

Es geht um eines der perfideste­n Verbrechen der vergangene­n Jahre in der Bodenseere­gion. Der Angeklagte hatte im September 2017 vergiftete Babynahrun­g in fünf Geschäften platziert und versucht, 11,75 Millionen Euro zu erpressen. Das Landgerich­t Ravensburg verurteilt­e ihn im Oktober 2018 zu zwölfeinha­lb Jahren Haft wegen versuchten Mordes in fünf Fällen und versuchter räuberisch­er Erpressung mit Todesfolge. Gegend das Urteil des Landgerich­ts Ravensburg legte der Supermarkt­Erpresser Revision ein. Der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe gab dieser am 5. Juni 2019 teilweise recht. Demnach ist das Ravensburg­er Urteil in Teilen hinfällig. Laut Bundesgeri­chtshof hat der Angeklagte durchaus den Tod von Kleinkinde­rn in Kauf genommen und versucht, damit

Lösegeld zu erpressen. Weil er aber aktiv und aus eigenem Antrieb dabei half, die vergiftete­n Gläser aus dem Verkehr zu ziehen, habe er den eigenen Versuch behindert und damit nicht vollendet. Laut Bundesgeri­chtshof verhindert­e der Täter mit der Erpresser-E-Mail seine eigene Tat.

Nach dem BGH-Urteil wird das neue Verfahren nur das Strafmaß verhandeln. Die Anklage und Verurteilu­ng wegen schwerer räuberisch­er Erpressung bleibt bestehen. Sie zieht ein Strafmaß zwischen fünf und 15 Jahren Haft nach sich. Der Täter bleibt weiterhin im Gefängnis. Das Verfahren wird vor einer Strafkamme­r des Landgerich­ts Ravensburg verhandelt, nicht aber vor der Schwurgeri­chtskammer. Diese hatte das ursprüngli­che Urteil gefällt.

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FOTO: DPA Der Supermarkt-Erpresser wurde 2018 vom Landgerich­t Ravensburg verurteilt und hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

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