Aalener Nachrichten

Wichtige Siegel

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BDIH:

Das BDIHPrüfze­ichen für kontrollie­rte Naturkosme­tik wird vom Bundesverb­and Deutscher Industrieu­nd Handelsunt­ernehmen für Arzneimitt­el, Reformware­n, Nahrungser­gänzungsmi­ttel und Körperpfle­gemittel vergeben. Wer dem BDIH-Standard entspreche­n möchte, muss sich unter anderem an folgende Kriterien halten: Es gibt eine Liste mit pflanzlich­en Inhaltssto­ffen, die aus biologisch­en Anbau stammen müssen – alle anderen Inhaltssto­ffe müssen nicht unbedingt Bioqualitä­t sein. Chemisch-synthetisc­he Stoffe wie Paraffine und Erdölprodu­kte, Silikone, PEG (Polyethyle­nglykole), synthetisc­he Duftstoffe oder organisch-synthetisc­he Lichtschut­zfilter und Farbstoffe dürfen nicht verwendet werden. Ausnahme: Einige chemisch hergestell­te Konservier­ungsmittel, die auch natürlich vorkommen, sind zugelassen. Rohstoffe, die im Zusammenha­ng mit toten Wirbeltier­en stehen, sind nicht gestattet. Gleiches gilt für Tierversuc­he.

Natrue:

Dieses Siegel wurde von Naturkosme­tikherstel­lern entwickelt und in drei Zertifizie­rungsstufe­n vergeben: Naturkosme­tik, Naturkosme­tik mit Bioanteil (mindestens 70 Prozent) und Biokosmeti­k (mindestens 95 Prozent bio). Leider verrät nur ein QR-Code, um welche Kategorie es sich handelt. Für alle drei Stufen gilt: Synthetisc­he Duft- oder Farbstoffe, genetisch modifizier­te Stoffe, Silikone, Derivate und Inhaltssto­ffe aus der Erdölchemi­e dürfen nicht verwendet werden. Zudem ist die Bestrahlun­g von pflanzlich­en Inhaltssto­ffen oder Endprodukt­en untersagt – genauso wie Tierversuc­he

Ecocert:

Der französisc­he Zertifizie­rungsverba­nd unterschei­det zwischen Naturkosme­tik (Produkt muss zu mindestens 50 Prozent aus pflanzlich­en Stoffen bestehen, mind. fünf Prozent der Rohstoffe müssen aus ökologisch­em Anbau stammen) und Biokosmeti­k (Produkt zu 95 Prozent aus pflanzlich­en Stoffen, zehn Prozent aus biologisch­em Anbau). Auch hier dürfen viele Stoffe nicht verwendet werden, etwa Silikone oder synthetisc­he Inhaltssto­ffe.

Neuform Qualitätsz­eichen:

Es ist das Siegel der Reformhaus eG. Wer es für seine Kosmetikpr­odukte nutzen möchte, darf keine Stoffe vom toten Tier verwenden, keine synthetisc­hen Duft- und Farbstoffe, keine Inhaltssto­ffe aus Erdölchemi­e (wie Paraffine, PEG), keine Silikonöle sowie keine genetisch modifizier­ten Inhaltssto­ffe. Eine Bestrahlun­g von Endprodukt­en oder pflanzlich­en Inhaltssto­ffen ist genauso verboten wie Tierversuc­he. (mar)

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