Wichtige Siegel
BDIH:
Das BDIHPrüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik wird vom Bundesverband Deutscher Industrieund Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel vergeben. Wer dem BDIH-Standard entsprechen möchte, muss sich unter anderem an folgende Kriterien halten: Es gibt eine Liste mit pflanzlichen Inhaltsstoffen, die aus biologischen Anbau stammen müssen – alle anderen Inhaltsstoffe müssen nicht unbedingt Bioqualität sein. Chemisch-synthetische Stoffe wie Paraffine und Erdölprodukte, Silikone, PEG (Polyethylenglykole), synthetische Duftstoffe oder organisch-synthetische Lichtschutzfilter und Farbstoffe dürfen nicht verwendet werden. Ausnahme: Einige chemisch hergestellte Konservierungsmittel, die auch natürlich vorkommen, sind zugelassen. Rohstoffe, die im Zusammenhang mit toten Wirbeltieren stehen, sind nicht gestattet. Gleiches gilt für Tierversuche.
Natrue:
Dieses Siegel wurde von Naturkosmetikherstellern entwickelt und in drei Zertifizierungsstufen vergeben: Naturkosmetik, Naturkosmetik mit Bioanteil (mindestens 70 Prozent) und Biokosmetik (mindestens 95 Prozent bio). Leider verrät nur ein QR-Code, um welche Kategorie es sich handelt. Für alle drei Stufen gilt: Synthetische Duft- oder Farbstoffe, genetisch modifizierte Stoffe, Silikone, Derivate und Inhaltsstoffe aus der Erdölchemie dürfen nicht verwendet werden. Zudem ist die Bestrahlung von pflanzlichen Inhaltsstoffen oder Endprodukten untersagt – genauso wie Tierversuche
Ecocert:
Der französische Zertifizierungsverband unterscheidet zwischen Naturkosmetik (Produkt muss zu mindestens 50 Prozent aus pflanzlichen Stoffen bestehen, mind. fünf Prozent der Rohstoffe müssen aus ökologischem Anbau stammen) und Biokosmetik (Produkt zu 95 Prozent aus pflanzlichen Stoffen, zehn Prozent aus biologischem Anbau). Auch hier dürfen viele Stoffe nicht verwendet werden, etwa Silikone oder synthetische Inhaltsstoffe.
Neuform Qualitätszeichen:
Es ist das Siegel der Reformhaus eG. Wer es für seine Kosmetikprodukte nutzen möchte, darf keine Stoffe vom toten Tier verwenden, keine synthetischen Duft- und Farbstoffe, keine Inhaltsstoffe aus Erdölchemie (wie Paraffine, PEG), keine Silikonöle sowie keine genetisch modifizierten Inhaltsstoffe. Eine Bestrahlung von Endprodukten oder pflanzlichen Inhaltsstoffen ist genauso verboten wie Tierversuche. (mar)