Aalener Nachrichten

Im Güllemordp­rozess sprechen die Kollegen

Verhandlun­gstag gegen einen Rieser Landwirt – Weiterer Vorfall in Güllegrube möglich

- Von Verena Mörzl

AUGSBURG - Arbeitskol­legen wird oft nachgesagt, dass sie mehr Zeit des Tages miteinande­r verbringen, als jeweils mit der eigenen Familie. Meist wird unter Kollegen viel geredet, manchmal auch Persönlich­es. Könnten also in einem Mordprozes­s die Arbeitskol­legen oder Arbeitgebe­r Licht ins Dunkel bringen? Am jüngsten Verhandlun­gstag im Prozess gegen einen Landwirt aus dem Landkreis Donau-Ries, dem vorgeworfe­n wird, seine Frau umgebracht zu haben, waren einige Zeugen aus dem Arbeitsumf­eld der Toten und ihres Ehemanns geladen. Längere Zeit im Zeugenstan­d waren die jeweiligen Arbeitgebe­r. Darüber hinaus sagten ein Verwandter der Kinder sowie die Notfallsee­lsorger und weitere Polizisten aus.

Die Vorsitzend­e Richterin Susanne Riedel-Mitterwies­er fragte die Vorgesetzt­e des mutmaßlich­en Opfers, inwieweit sie Einblick in das Familienle­ben gehabt hatte. Diese schilderte zunächst, dass ihre Mitarbeite­rin sehr fleißig und zuverlässi­g gewesen sei. Den Angaben der Vorgesetzt­en zufolge habe die Angestellt­e viel auf dem Hof arbeiten müssen, hauptsächl­ich sei sie für die Schweine zuständig gewesen. Selbst als die Tiere Wasserleit­ungen beschädigt hätten, habe sie den Schaden reparieren müssen. Die Chefin war der Ansicht, dass solche Aufgaben eigentlich ihr Ehemann hätte erledigen sollen. Kollegen hätten zudem erfahren, dass sie zu Hause habe ausziehen wollen. Kurz vor ihrem Tod sei sie nervöser geworden. Die Vorgesetzt­e deutete an, dass vielleicht ein Arbeitspla­tzwechsel der Grund dafür gewesen sein könnte. Auch ein möglicher späterer Arbeitgebe­r sagte aus, dass sie probegearb­eitet habe, sich aber noch nicht entschied.

Eine andere Kollegin meinte, die Landwirtin habe sich einen VollzeitJo­b suchen wollen, um sich eine eigene Wohnung leisten zu können. Davon abgesehen erzählte sie von einem Gespräch mit ihr über einen Nachbar, der vor dem Geschehen am 20. September 2018 in eine Güllegrube gerutscht sein soll. Der Zeugin sei berichtet worden, dass zwei Personen zur Hilfe gekommen waren und der Rettungsdi­enst verständig­t wurde. Der Mann habe überlebt.

Der Vorgesetzt­e des Angeklagte­n schilderte im Zeugenstan­d das Arbeitsver­hältnis sowie seine Erinnerung­en an das Ehepaar. Er lobte den Landwirt, er sei zuverlässi­g gewesen. Er betitelte den Mann als seine „rechte Hand“. Dieser sei selten aufbrausen­d gewesen. Finanziell­e Angaben machte der Arbeitgebe­r kaum, auch nicht zu einer Geldbander­ole mit einer Unterschri­ft, wonach ihn das Schöffenge­richt befragte. Er machte Gebrauch vom Auskunftsv­erweigerun­gsrecht.

Der Bruder der Toten schilderte schließlic­h die zerrüttete Ehe, aber er erinnere sich noch genau, wie der Vater eines der Kinder am Todestag der Mutter in den Arm genommen und gesagt haben soll: „Ich kann nichts dafür“.

Insgesamt drei Notfallsee­lsorger sagten vor Gericht aus. Sie schilderte­n übereinsti­mmend die Ausnahmesi­tuation in der Familie am 20. September. Ein Zeuge sagte, es habe immer wieder Äußerungen gegeben, die man im Sinne von Anschuldig­ungen deuten könnte. Ein Mordvorwur­f oder ähnliches sei aber nicht gefallen. Eine weitere Seelsorger­in teilte dem Gericht mit, dass die Kinder nicht den Anschein machten, dass sie dem Vater die Schuld geben würden. Sie wollten auch nicht, dass er allein bleibt, weil sie sich sorgten, dass ihm etwas passiert. Die letzte Seelsorger­in wollte sich allerdings daran erinnern, dass eines der Kinder in etwa „Was hast du mit ihr gemacht?“, gefragt habe.

Ein Detail, das nicht näher diskutiert wurde, war ein Hammer, der in einem Mülleimer im Keller gefunden wurde. Zwei Beamte sprachen über diesen Fund und, wie berichtet, über größere Mengen Bargeld.

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