Im Güllemordprozess sprechen die Kollegen
Verhandlungstag gegen einen Rieser Landwirt – Weiterer Vorfall in Güllegrube möglich
AUGSBURG - Arbeitskollegen wird oft nachgesagt, dass sie mehr Zeit des Tages miteinander verbringen, als jeweils mit der eigenen Familie. Meist wird unter Kollegen viel geredet, manchmal auch Persönliches. Könnten also in einem Mordprozess die Arbeitskollegen oder Arbeitgeber Licht ins Dunkel bringen? Am jüngsten Verhandlungstag im Prozess gegen einen Landwirt aus dem Landkreis Donau-Ries, dem vorgeworfen wird, seine Frau umgebracht zu haben, waren einige Zeugen aus dem Arbeitsumfeld der Toten und ihres Ehemanns geladen. Längere Zeit im Zeugenstand waren die jeweiligen Arbeitgeber. Darüber hinaus sagten ein Verwandter der Kinder sowie die Notfallseelsorger und weitere Polizisten aus.
Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser fragte die Vorgesetzte des mutmaßlichen Opfers, inwieweit sie Einblick in das Familienleben gehabt hatte. Diese schilderte zunächst, dass ihre Mitarbeiterin sehr fleißig und zuverlässig gewesen sei. Den Angaben der Vorgesetzten zufolge habe die Angestellte viel auf dem Hof arbeiten müssen, hauptsächlich sei sie für die Schweine zuständig gewesen. Selbst als die Tiere Wasserleitungen beschädigt hätten, habe sie den Schaden reparieren müssen. Die Chefin war der Ansicht, dass solche Aufgaben eigentlich ihr Ehemann hätte erledigen sollen. Kollegen hätten zudem erfahren, dass sie zu Hause habe ausziehen wollen. Kurz vor ihrem Tod sei sie nervöser geworden. Die Vorgesetzte deutete an, dass vielleicht ein Arbeitsplatzwechsel der Grund dafür gewesen sein könnte. Auch ein möglicher späterer Arbeitgeber sagte aus, dass sie probegearbeitet habe, sich aber noch nicht entschied.
Eine andere Kollegin meinte, die Landwirtin habe sich einen VollzeitJob suchen wollen, um sich eine eigene Wohnung leisten zu können. Davon abgesehen erzählte sie von einem Gespräch mit ihr über einen Nachbar, der vor dem Geschehen am 20. September 2018 in eine Güllegrube gerutscht sein soll. Der Zeugin sei berichtet worden, dass zwei Personen zur Hilfe gekommen waren und der Rettungsdienst verständigt wurde. Der Mann habe überlebt.
Der Vorgesetzte des Angeklagten schilderte im Zeugenstand das Arbeitsverhältnis sowie seine Erinnerungen an das Ehepaar. Er lobte den Landwirt, er sei zuverlässig gewesen. Er betitelte den Mann als seine „rechte Hand“. Dieser sei selten aufbrausend gewesen. Finanzielle Angaben machte der Arbeitgeber kaum, auch nicht zu einer Geldbanderole mit einer Unterschrift, wonach ihn das Schöffengericht befragte. Er machte Gebrauch vom Auskunftsverweigerungsrecht.
Der Bruder der Toten schilderte schließlich die zerrüttete Ehe, aber er erinnere sich noch genau, wie der Vater eines der Kinder am Todestag der Mutter in den Arm genommen und gesagt haben soll: „Ich kann nichts dafür“.
Insgesamt drei Notfallseelsorger sagten vor Gericht aus. Sie schilderten übereinstimmend die Ausnahmesituation in der Familie am 20. September. Ein Zeuge sagte, es habe immer wieder Äußerungen gegeben, die man im Sinne von Anschuldigungen deuten könnte. Ein Mordvorwurf oder ähnliches sei aber nicht gefallen. Eine weitere Seelsorgerin teilte dem Gericht mit, dass die Kinder nicht den Anschein machten, dass sie dem Vater die Schuld geben würden. Sie wollten auch nicht, dass er allein bleibt, weil sie sich sorgten, dass ihm etwas passiert. Die letzte Seelsorgerin wollte sich allerdings daran erinnern, dass eines der Kinder in etwa „Was hast du mit ihr gemacht?“, gefragt habe.
Ein Detail, das nicht näher diskutiert wurde, war ein Hammer, der in einem Mülleimer im Keller gefunden wurde. Zwei Beamte sprachen über diesen Fund und, wie berichtet, über größere Mengen Bargeld.