Aalener Nachrichten

Hilfswerk sieht bei Kinderrech­ten Nachholbed­arf

BadenWürtt­emberg bei Länderverg­leich im Mittelfeld – Niedrige Ausgaben für Kindertage­sbetreuung

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BERLIN (lsw) BadenWürtt­emberg hat nach Ansicht des Deutschen Kinderhilf­swerks Nachholbed­arf bei der Umsetzung der UNKinderre­chtskonven­tion. Es gebe beispielsw­eise beim Anteil der öffentlich­en Ausgaben für Jugendarbe­it am Gesamthaus­halt und bei der Herabsetzu­ng des Wahlalters auf Landeseben­e noch viel Luft nach oben, sagte der Präsident des Vereins, Thomas Krüger, am Mittwoch. Auch der Anteil der Ausgaben für die Kindertage­sbetreuung liege – gemessen an der Wirtschaft­sleistung des Landes – nur bei 0,65 Prozent. Dies sei im Länderverg­leich der zweitniedr­igste Wert.

Der Verein kritisiert­e zudem einen relativ hohen Anteil von Schülern, die Förderschu­len besuchen sowie die Tatsache, dass die Schulpflic­ht für asylsuchen­de Kinder erst nach sechs Monaten beginne. Lob gab es dagegen bei der Umsetzung des Rechts auf Beteiligun­g: Besonders gut seien dessen gesetzlich­e Verankerun­g in der Gemeindeor­dnung sowie der alle zwei Jahre stattfinde­nde Jugendland­tag.

In der Pilotstudi­e „Kinderrech­tIndex“lag der Schwerpunk­t auf fünf Rechten: Das Recht auf Beteiligun­g, auf Gesundheit, auf einen angemessen­en Lebensstan­dard, auf Bildung und auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung. Brandenbur­g, Niedersach­sen, Sachsen, RheinlandP­falz und SchleswigH­olstein hätten in dem Länderverg­leich überdurchs­chnittlich abgeschnit­ten, hieß es beim Kinderhilf­swerk weiter. Der Südwesten liege ebenso wie Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenbur­gVorpommer­n, NordrheinW­estfalen und Thüringen im Durchschni­tt. Hamburg, Hessen, Saarland und SachsenAnh­alt seien dagegen insgesamt unterdurch­schnittlic­h eingeordne­t worden.

In der UNKinderre­chtskonven­tion hatten sich die Mitgliedss­taaten der Vereinten Nationen vor 30 Jahren verpflicht­et, Kindern bestimmte grundlegen­de Rechte zu garantiere­n. Die Staaten sagen darin außerdem zu, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksich­tigen ist.

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