Hilfswerk sieht bei Kinderrechten Nachholbedarf
BadenWürttemberg bei Ländervergleich im Mittelfeld – Niedrige Ausgaben für Kindertagesbetreuung
BERLIN (lsw) BadenWürttemberg hat nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerks Nachholbedarf bei der Umsetzung der UNKinderrechtskonvention. Es gebe beispielsweise beim Anteil der öffentlichen Ausgaben für Jugendarbeit am Gesamthaushalt und bei der Herabsetzung des Wahlalters auf Landesebene noch viel Luft nach oben, sagte der Präsident des Vereins, Thomas Krüger, am Mittwoch. Auch der Anteil der Ausgaben für die Kindertagesbetreuung liege – gemessen an der Wirtschaftsleistung des Landes – nur bei 0,65 Prozent. Dies sei im Ländervergleich der zweitniedrigste Wert.
Der Verein kritisierte zudem einen relativ hohen Anteil von Schülern, die Förderschulen besuchen sowie die Tatsache, dass die Schulpflicht für asylsuchende Kinder erst nach sechs Monaten beginne. Lob gab es dagegen bei der Umsetzung des Rechts auf Beteiligung: Besonders gut seien dessen gesetzliche Verankerung in der Gemeindeordnung sowie der alle zwei Jahre stattfindende Jugendlandtag.
In der Pilotstudie „KinderrechtIndex“lag der Schwerpunkt auf fünf Rechten: Das Recht auf Beteiligung, auf Gesundheit, auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Bildung und auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung. Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, RheinlandPfalz und SchleswigHolstein hätten in dem Ländervergleich überdurchschnittlich abgeschnitten, hieß es beim Kinderhilfswerk weiter. Der Südwesten liege ebenso wie Bayern, Berlin, Bremen, MecklenburgVorpommern, NordrheinWestfalen und Thüringen im Durchschnitt. Hamburg, Hessen, Saarland und SachsenAnhalt seien dagegen insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet worden.
In der UNKinderrechtskonvention hatten sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen vor 30 Jahren verpflichtet, Kindern bestimmte grundlegende Rechte zu garantieren. Die Staaten sagen darin außerdem zu, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist.