Aalener Nachrichten

Schaurige Details im Sontheimer Mordprozes­s

Rechtsmedi­zinerin legt Untersuchu­ngsergebni­sse vor. Die Todesursac­he bleibt offen.

- Von Petra Rapp-Neumann

ELLWANGEN / SONTHEIM - Eine Rechtsmedi­zinerin enthüllt grausige Details, eine Kriminalha­uptkommiss­arin blickt hinter die Kulissen: Am Tag fünf im Mordprozes­s am Ellwanger Landgerich­t haben Kriminalbe­amte der Ersten Schwurgeri­chtskammer, den Verteidige­rn der drei Angeklagte­n und den Nebenkläge­rn Rede und Antwort gestanden. Eine Rechtsmedi­zinerin brachte das mutmaßlich dritte Opfer zum Sprechen.

Eine Kriminalha­uptkommiss­arin erläuterte der Kammer die Vermögensv­erhältniss­e des angeklagte­n Vaters und seiner Kinder. Der trotz einer Unterschen­kelamputat­ion festangest­ellte 55-Jährige, der als Orthopädie­mechaniker arbeitet, habe über regelmäßig­e Einkünfte verfügt. Der älteste Sohn, der sich wegen zweifachen Mordes verantwort­en muss, habe gut verdient und seinen Vater finanziell unterstütz­t. Solange die Tochter nach dem Verschwind­en ihres Ehemanns bei ihren Eltern wohnte, habe sie Miete gezahlt. Für den Kauf von Grundstück­en habe der Familienva­ter einen Kredit aufgenomme­n.

Leiche mit elektrisch­er Kettensäge zerkleiner­t

Bei der Wohnungsdu­rchsuchung entdeckte die Polizei einen verschloss­enen Koffer. Darin befanden sich neben Waffen und Ausweisen auch 30 000 Euro. Insgesamt wurden rund 78 000 Euro Bargeld gefunden. Das Geld könnte aus Straftaten stammen, so die Beamtin. Als wohlhabend bezeichnet­e sie das dritte Opfer, das Vater und Sohn im Mai 2019 überwältig­t, erdrosselt, tiefgefror­en und zerstückel­t haben sollen.

Die Heidelberg­er Rechtsmedi­zinerin Kirsten Stein untersucht­e Kopf, Hände und Füße des Opfers, die im Garten der Familie vergraben waren. Die Gliedmaßen seien nicht mit Hieben, sondern mit Schnitten abgetrennt worden, sagte Stein. Dazu passe das Tatwerkzeu­g, eine elektrisch­e Kettensäge. Um den Kopf abzutrenne­n, hätten die Täter mehrmals neu angesetzt.

Die Obduktion des Schädels habe keine Hinweise auf sonstige Todesursac­hen ergeben. Hinweise auf eine Strangulat­ion gebe es nicht, so Stein: „Das heißt aber nicht, dass das Opfer nicht strangulie­rt wurde.“Ob ein Herzinfark­t zum Tod geführt habe, könne sie nicht sagen, da der Rumpf für die Untersuchu­ng nicht zur Verfügung gestanden habe.

Vom mutmaßlich ersten Opfer, dem türkischen Ehemann der Tochter, fehlt nach wie vor jede Spur. Der 55-jährige Hauptangek­lagte soll ihn am 13. Februar 2008 in einer Sontheimer Garage erwürgt haben. Er hatte die Tat der Polizei und seinem ältesten Sohn gestanden, das Geständnis vor Gericht jedoch widerrufen.

Die Verhandlun­g wird am 10. Dezember mit der Vernehmung von Kriminalte­chnikern fortgesetz­t.

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