Höchststrafe für den Sontheimer Mörder
Ellwanger Landgericht verhängt lebenslänglich wegen zweifachen Mordes mit anschließender Sicherungsverwahrung
(dpa) - Im Prozess um drei Morde in Sontheim an der Brenz ist der Hauptangeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen verhängte am Montag wegen zweifachen Mordes eine lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist nicht absehbar, ob der 55-Jährige jemals wieder auf freien Fuß kommt.
- Einen Tag vor Heiligabend hat das Schwurgericht am Landgericht Ellwangen den 55-jährigen Sontheimer Orthopädiemechaniker des zweifachen Mordes schuldig gesprochen. Die Kammer stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Der Verurteilte nahm den Schuldspruch teilnahmslos entgegen.
„Nach außen bieder, nach innen böse.“So umriss Richter Gerhard Ilg die Persönlichkeit des 55-jährigen Familienvaters aus Sontheim, der seine beiden Söhne in sein unheilvolles Tun mit hineingezogen hatte. Sie wurden am Freitag zu neun und 15 Jahren Haft verurteilt. Der Vater hatte einen Schwächeanfall erlitten, deshalb konnte sein Urteil nicht verkündet werden. In seiner einstündigen Urteilsbegründung umriss Gerhard
Ilg noch einmal die Tatumstände des Mordes am Lebensgefährten der Tochter des 55-Jährigen, der sich am 31. Oktober 2014 in Sontheim ereignete. Arg- und wehrlos sei der junge Mann mit einem Seil erdrosselt, der Leichnam eingefroren und später zersägt worden.
Opfer musste wegen eines Mietstreits sterben
Die Leichenteile wurden in Fässern einbetoniert und nach Sizilien, der Heimat der Familie, gebracht. Die Fahrt im Frühjahr 2015 ist nachgewiesen. Gefunden hat man im Wald bei Enna bisher nichts. Doch es gibt übereinstimmende Geständnisse des Vaters und der Söhne. Die Dämme brachen, als der ältere Sohn bei der Polizei auspackte. Er brachte den Ball ins Rollen.
Dieser heimtückische Mord allein, betonte Ilg, hätte nicht ausgereicht, um die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Doch der Mord an dem 59-jährigen Sontheimer Garagenbesitzer und Grundstückseigentümer am 11. Mai 2019 kommt hinzu und wiegt schwer. Er musste sterben, weil man sich über die Miete für eine zweite Garage nicht einig wurde. Das Opfer wurde mit Ohrfeigen zu Boden gestreckt, mit einem Seil gewürgt, um ihm Unterschriften abzupressen, und musste über eine Stunde an einen Stuhl gefesselt verharren, während Vater und Sohn die Gefriertruhe herbeischafften.
Niemand weiß, ob der 59-Jährige bereits ohnmächtig war, als seine Mörder ihm Plastiktüten über den Kopf zogen und ihn erstickten. Dann wurde auch diese Leiche mit einer elektrischen Kettensäge zerstückelt. Im Garten fand die Polizei Kopf, Hände und Füße. Selbst der erfahrene forensische Psychiater Peter Winckler und die Rechtsmedizinerin
waren erschüttert von der grausamen Tat. Ilg sprach von Verrohung. Leid tue dem Verurteilten nur, für seine Familie nicht mehr als Ernährer sorgen zu können.
Mafia-Hintergrund konnte nicht geklärt werden
Ob es einen Mafia-Hintergrund gibt, konnte nicht geklärt werden. Manches spricht dafür, so zum Beispiel drei schießtauglich umgebaute Waffen und fremde Ausweispapiere, die man im Haus der Familie fand. Glücklicherweise machten die Täter Fehler.
Dazu gehört der in schlechtem Deutsch abgefasste Brief an den Arbeitgeber des Garagenbesitzers, der dessen Auswanderung nach Thailand belegen sollte. Dazu gehört auch das mehrfache Geldabheben am Automaten mit der EC-Karte des Toten. Die Videoüberwachung identifizierte den 33-jährigen Sohn.
Die Sicherungsverwahrung erklärte Ilg als Präventivmaßnahme zum Schutz der Allgemeinheit und um einer eventuellen Revision zuvorzukommen. Sollte der Bundesgerichtshof das Urteil in eine zeitliche Freiheitsstrafe umwandeln, könne keine Sicherungsverwahrung mehr angeordnet werden.
Therapeutisch sei der Mörder aus Sontheim derzeit nicht zu erreichen. Vielleicht, so Gerhard Ilg, werde das ganz am Ende der Sicherungsverwahrung möglich sein. Es wäre falsch, ihn einfach wegzusperren und nichts zu tun. Erst wenn von diesem „biederen und bösen“Mann keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgehe, könne man ihn in ein Leben in Freiheit entlassen. Eines Tages, vielleicht.
Das Verfahren gegen den Vater wegen des Mordes am Ehemann der Tochter war abgetrennt worden, es soll im Januar fortgesetzt werden.