Aalener Nachrichten

Höchststra­fe für den Sontheimer Mörder

Ellwanger Landgerich­t verhängt lebensläng­lich wegen zweifachen Mordes mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung

- Von Petra Rapp-Neumann

(dpa) - Im Prozess um drei Morde in Sontheim an der Brenz ist der Hauptangek­lagte zur Höchststra­fe verurteilt worden. Das Landgerich­t Ellwangen verhängte am Montag wegen zweifachen Mordes eine lebenslang­e Haft mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist nicht absehbar, ob der 55-Jährige jemals wieder auf freien Fuß kommt.

- Einen Tag vor Heiligaben­d hat das Schwurgeri­cht am Landgerich­t Ellwangen den 55-jährigen Sontheimer Orthopädie­mechaniker des zweifachen Mordes schuldig gesprochen. Die Kammer stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungs­verwahrung an. Der Verurteilt­e nahm den Schuldspru­ch teilnahmsl­os entgegen.

„Nach außen bieder, nach innen böse.“So umriss Richter Gerhard Ilg die Persönlich­keit des 55-jährigen Familienva­ters aus Sontheim, der seine beiden Söhne in sein unheilvoll­es Tun mit hineingezo­gen hatte. Sie wurden am Freitag zu neun und 15 Jahren Haft verurteilt. Der Vater hatte einen Schwächean­fall erlitten, deshalb konnte sein Urteil nicht verkündet werden. In seiner einstündig­en Urteilsbeg­ründung umriss Gerhard

Ilg noch einmal die Tatumständ­e des Mordes am Lebensgefä­hrten der Tochter des 55-Jährigen, der sich am 31. Oktober 2014 in Sontheim ereignete. Arg- und wehrlos sei der junge Mann mit einem Seil erdrosselt, der Leichnam eingefrore­n und später zersägt worden.

Opfer musste wegen eines Mietstreit­s sterben

Die Leichentei­le wurden in Fässern einbetonie­rt und nach Sizilien, der Heimat der Familie, gebracht. Die Fahrt im Frühjahr 2015 ist nachgewies­en. Gefunden hat man im Wald bei Enna bisher nichts. Doch es gibt übereinsti­mmende Geständnis­se des Vaters und der Söhne. Die Dämme brachen, als der ältere Sohn bei der Polizei auspackte. Er brachte den Ball ins Rollen.

Dieser heimtückis­che Mord allein, betonte Ilg, hätte nicht ausgereich­t, um die besondere Schwere der Schuld festzustel­len. Doch der Mord an dem 59-jährigen Sontheimer Garagenbes­itzer und Grundstück­seigentüme­r am 11. Mai 2019 kommt hinzu und wiegt schwer. Er musste sterben, weil man sich über die Miete für eine zweite Garage nicht einig wurde. Das Opfer wurde mit Ohrfeigen zu Boden gestreckt, mit einem Seil gewürgt, um ihm Unterschri­ften abzupresse­n, und musste über eine Stunde an einen Stuhl gefesselt verharren, während Vater und Sohn die Gefriertru­he herbeischa­fften.

Niemand weiß, ob der 59-Jährige bereits ohnmächtig war, als seine Mörder ihm Plastiktüt­en über den Kopf zogen und ihn erstickten. Dann wurde auch diese Leiche mit einer elektrisch­en Kettensäge zerstückel­t. Im Garten fand die Polizei Kopf, Hände und Füße. Selbst der erfahrene forensisch­e Psychiater Peter Winckler und die Rechtsmedi­zinerin

waren erschütter­t von der grausamen Tat. Ilg sprach von Verrohung. Leid tue dem Verurteilt­en nur, für seine Familie nicht mehr als Ernährer sorgen zu können.

Mafia-Hintergrun­d konnte nicht geklärt werden

Ob es einen Mafia-Hintergrun­d gibt, konnte nicht geklärt werden. Manches spricht dafür, so zum Beispiel drei schießtaug­lich umgebaute Waffen und fremde Ausweispap­iere, die man im Haus der Familie fand. Glückliche­rweise machten die Täter Fehler.

Dazu gehört der in schlechtem Deutsch abgefasste Brief an den Arbeitgebe­r des Garagenbes­itzers, der dessen Auswanderu­ng nach Thailand belegen sollte. Dazu gehört auch das mehrfache Geldabhebe­n am Automaten mit der EC-Karte des Toten. Die Videoüberw­achung identifizi­erte den 33-jährigen Sohn.

Die Sicherungs­verwahrung erklärte Ilg als Präventivm­aßnahme zum Schutz der Allgemeinh­eit und um einer eventuelle­n Revision zuvorzukom­men. Sollte der Bundesgeri­chtshof das Urteil in eine zeitliche Freiheitss­trafe umwandeln, könne keine Sicherungs­verwahrung mehr angeordnet werden.

Therapeuti­sch sei der Mörder aus Sontheim derzeit nicht zu erreichen. Vielleicht, so Gerhard Ilg, werde das ganz am Ende der Sicherungs­verwahrung möglich sein. Es wäre falsch, ihn einfach wegzusperr­en und nichts zu tun. Erst wenn von diesem „biederen und bösen“Mann keine Gefahr mehr für die Allgemeinh­eit ausgehe, könne man ihn in ein Leben in Freiheit entlassen. Eines Tages, vielleicht.

Das Verfahren gegen den Vater wegen des Mordes am Ehemann der Tochter war abgetrennt worden, es soll im Januar fortgesetz­t werden.

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