Effekt wird von vielen ignoriert
Zu „Bußgeld bei falschen Abrechnungen“(16.12.):
Die umstrittenen Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes sind ein weiteres Beispiel dafür, wie vermeintliche Kostenreduktionsmaßnahmen im Gesundheitswesen letztendlich zu Kostenerhöhungen führen. Wenn Kliniken aus Angst vor Sanktionen zum Beispiel ihre Patienten am Ende früher als medizinisch sinnvoll entlassen, führt das zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands und damit zu weiteren Folgekosten. Dieser Effekt ist lange belegt, wird aber von vielen Akteuren leider immer noch ignoriert. Doch wer die Gesundheitskosten tatsächlich in den Griff bekommen will, muss zuallererst das Patientenwohl – und in diesem Sinne die Qualität der Gesundheitsvorsorge, der Diagnostik und der Therapeutik – in den Mittelpunkt stellen.
Michael Ecker, Ravensburg
Nicht mehr als eine Randnotiz?
Zur Meldung „Frau wird niedergestochen und stirbt im Krankenhaus“und dem Artikel „Tödliche Attacke auf Feuerwehrmann schockiert Augsburg“(beide 9.12.):
Am 6.12. und am 8.12. werden zwei Menschen Opfer von brutaler Gewalt. In Augsburg wird ein 49-jähriger Mann von einem Fausthieb gegen den Kopf tödlich getroffen, in Stuttgart eine 77-jährige Frau mit einem Messer erstochen. In beiden Fällen liegt kein persönliches Motiv vor, Täter und Opfer kannten sich nicht – die Umstände sind zwar verschieden, die Taten wären aber dennoch vergleichbar. Im Echo der Öffentlichkeit und der Medien sind sie das jedoch leider nicht. Der Fall Augsburg schlägt hohe Wellen, weil das Opfer ein Feuerwehrmann ist, der aber wohlgemerkt nicht im Einsatz sein Leben lassen musste, sondern rein privat unterwegs gewesen war. Von der erstochenen Frau in Stuttgart hingegen erfährt man nur durch zwei Kurznachrichten. Hat diese arme Frau keine Angehörigen, keine Kinder und Enkel, die um sie weinen und vielleicht nicht verstehen, dass diese Gewalttat nicht mehr als eine Randnotiz wert ist?
Walter Kibler, Weingarten
Eine düstere Prognose
Zu „VdK fordert Rentensystem nach Vorbild Österreichs“(12.12.):
Verena Bentele hat recht mit ihrer Forderung. Die Motivation der Ökonomen der Deutschen Bundesbank, das Renteneintrittsalter weiter anzupassen, ist durchaus nachvollziehbar. Die demografische Entwicklung, die Ungleichgewicht unseres Sozialsystems und die zweckentfremdete Verschwendung von Geldern aus unseren Sozialkassen haben zu dieser aktuell düsteren Prognose geführt. Die Reformbereitschaft, Beamte und Politiker zur Einzahlung in unser Rentensystem zu verpflichten, scheitert in fast historischer Regelmäßigkeit. Der Selbstschutz unserer Politiker und Beamten scheint diesbezüglich grenzenlos zu sein. Viele Arbeitnehmer, die ihren Beitrag in die Rentenkasse leisten und beispielhaft
Berufsgruppierungen angehören, die körperlich hart arbeiten müssen, werden gar nicht in der Lage sein, bis 70 zu arbeiten. Ist es das erklärte Ziel unseres Sozialsystems, das Renteneintrittsalter unmittelbar mit dem Ableben des Versicherten zu verknüpfen? Interessant ist auch die Salamitaktik in der Außenkommunikation. Vor einigen Jahren haben noch hochdotierte Politiker voller Überzeugung behauptet, „Die Renten sind sicher“, unmittelbar danach wurde das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre angepasst, und aktuell sollen wir eine Anpassung auf 70 Jahre über uns ergehen lassen. Gerhard Hepp, Hettingen
Nur gegen Autofahrer aktiv
Zu „Ein Flickenteppich aus Fahrverboten“(18.12.):
Interessant der Artikel zur Deutschen
Umwelthilfe. Nur leider macht dieser Verein komischerweise nur was gegen Autofahrer. Die sollten doch mal hingehen und gegen die Uralt-Dieselloks der Bundesbahn oder gegen die alten Diesel der Flussschiffe und erst recht gegen die ach so tollen Kreuzfahrtschiffe und Frachtschiffe in unseren Häfen was tun. Und da gäbe es viel zu tun. Da hört man von diesem komischen Verein aber nichts.
Peter Schüller, Biberach
Leider nicht für alle Straftaten
Zum Artikel „Vatikan schafft ,päpstliches Geheimnis’ bei Missbrauch ab“(17.12.):
Wie perfide die katholischen Bischöfe und Kardinäle die Schutzmaßnahme des sogenannten „secretum pontificium“(das Päpstliche Geheimnis) ausgelegt haben, zeigt sich jetzt erst in vollem Ausmaß, indem Papst Franziskus diese Verordnung leider nur eingeschränkt hat, sodass diese kircheninterne Verordnung nun für die zahlreichen Missbrauchsfälle der Priester nicht mehr angewandt werden kann. Seit Jahrhunderten konnten und können die obersten Würdenträger in der katholischen Kirche alle Verbrechen und Vergehen ihrer Priester verbergen und verschleiern, um das „Ansehen“ihrer Kirche zu wahren. Doch leider wurde diese Verordnung bezüglich der strafbaren Handlungen nur für die „Missbrauchsfälle“aufgehoben und nicht auch für alle anderen Straftaten der Priester.
Wo bleibt hier die vielgepriesene „christliche Nächstenliebe“dieser Kleriker, wenn es um die geschädigten Opfer geht?
Bernhard Veil, Gammelshausen
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