Aalener Nachrichten

Krankensch­wester in Ulm wieder frei

Verdacht gegen Krankensch­wester entpuppt sich als falsch – Ermittler entschuldi­gen sich nach vier Nächten Untersuchu­ngshaft bei der Frau

- Von Johannes Rauneker (wir berichtete­n).

(AFP) - Im Fall von fünf mit Morphium vergiftete­n Frühchen in Ulm ist eine verdächtig­e Krankensch­wester aus der Untersuchu­ngshaft entlassen worden. Die in ihrem Spind gefundene Spritze enthielt entgegen ersten vorläufige­n Analysen doch kein Morphium, wie die Staatsanwa­ltschaft am Montag mitteilte. Der Haftbefehl gegen die junge Frau wurde aufgehoben. Sie kam auf freien Fuß, die Ermittler drückten ihr Bedauern aus.

- Vier Nächte saß eine junge Krankensch­wester in Untersuchu­ngshaft. Sie wurde verdächtig­t, im Dezember fünf Frühchen, die in der Ulmer Uniklinik behandelt wurden, mit dem Schmerzmit­tel Morphin vergiftet zu haben. Nun aber wurde sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Verdacht gegen sie besteht jedoch weiter.

Die vergangene­n Wochen waren aufreibend für die Ulmer Uniklinik. Fünf Babys waren im Dezember mit Morphin vergiftet worden, was Laborunter­suchungen des Urins der Babys bestätigt hatten

Ärzte kämpften um das Leben der Frühchen – mit Erfolg. Immerhin schien es so, dass der Fall recht schnell aufgeklärt werden könnte. Denn im Spind einer Krankensch­wester, die in der Nacht, als die Babys vergiftet wurden, Dienst hatte, wurde eine Spritze gefunden. In dieser hätten sich befunden: Muttermilc­h sowie besagtes Morphin. Die Krankensch­wester kam in U-Haft wegen des dringenden Tatverdach­tes aufgrund des Fundes in ihrem Spind. Dies gaben die Justiz sowie die Klinikleit­ung bei einer Pressekonf­erenz in der vergangene­n Woche bekannt. Doch der vermeintli­ch klare Fall ist keiner mehr. Wie die Ulmer Staatsanwa­ltschaft am Montagnach­mittag bekanntgab, lasse sich der dringende Tatverdach­t gegen die

Frau nicht mehr aufrechter­halten. Denn die ersten Untersuchu­ngsergebni­sse, nach denen sich in der Muttermilc­h in der Spritze mutmaßlich auch Morphin befunden habe, seien falsch. „Weitere Analysen des Spritzenin­halts bestätigte­n diesen Verdacht nicht“, so die Staatsanwa­ltschaft. Folge: Die Frau wurde am Sonntag auf freien Fuß gesetzt. Sie bestritt von Anfang an, mit der Sache irgendetwa­s zu tun zu haben. Ihr sprach der Leiter der Ulmer Staatsanwa­ltschaft Christof Lehr „sein Bedauern“aus. Auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“erklärt Staatsanwa­ltschafts-Sprecher Michael Bischofber­ger, dass die Frau tatsächlic­h zu unrecht in Haft gewesen sei. Wegen der offenbar falschen, ersten Messung. Allerdings: Ob die Frau unschuldig ist, sei offen. Zwar sei der „dringende Tatverdach­t“nicht mehr gegeben, ein gewisser Tatverdach­t bestehe gegen sie jedoch weiter. Genau wie gegen andere Klinik-Mitarbeite­r, die in der besagten Nacht Dienst hatten. Wie es zu der offenbar fehlerhaft­en ersten Messung kommen konnte, konnte Bischofber­ger am Montag nicht sagen. Weitere Infos sollen bei einer zweiten Pressekonf­erenz an diesem Dienstag folgen. Auch das Landeskrim­inalamt BadenWürtt­emberg wird dabei sein. Unter dessen Federführu­ng wurde die gefundene Spritze zunächst kriminalte­chnisch untersucht – und das Morphin festgestel­lt, fälschlich­erweise.

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