Aalener Nachrichten

Ex-KSK-Soldat mit Kontakt zu rechten Netzwerken muss Geldstrafe zahlen

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(dpa) - Ein wegen Kontakt zu rechten Netzwerken ins öffentlich­e Schlaglich­t geratener Unteroffiz­ier ist nach seiner Beschwerde gegen einen Strafbefeh­l erneut vor Gericht verurteilt worden. Nach Angaben des Amtsgerich­ts Böblingen verhängte die Kammer am Montag eine Geldstrafe von 1800 Euro, zu zahlen in 120 Tagessätze­n zu je 15 Euro. Andre S., einst im Kommando Spezialkrä­fte (KSK) im Einsatz, war zunächst im vergangene­n September in Böblingen wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstof­fgesetz verurteilt worden. Gegen diese Entscheidu­ng hatte er Beschwerde eingelegt. Der Angeklagte ist nun vorbestraf­t. Im ersten Prozess habe die verhängte Geldstrafe allerdings höher gelegen.

Bei Durchsuchu­ngen hatten Ermittler bei Andre S. Patronen, Nebel- und Signalgran­aten sichergest­ellt sowie eine Kiste, in der sich Zünder von Handgranat­en befanden. Dem Mann wurde „vorsätzlic­her unerlaubte­r Besitz von Munition in Tateinheit mit vorsätzlic­hem unerlaubte­n Umgang mit explosions­gefährlich­en Stoffen in zwei tateinheit­lichen Fällen“vorgeworfe­n.

Der frühere Unteroffiz­ier S. – Spitzname „Hannibal“– war in den Blick von Behörden geraten, nachdem der terrorverd­ächtige Offizier Franco A. wegen einer auf dem Flughafen Wien versteckte­n Waffe 2017 aufgefloge­n war. Es gab eine Durchsuchu­ng beim KSK und in Privathäus­ern, um Kontaktleu­te und einen sogenannte­n Dunstkreis zu überprüfen. Dabei ging es auch um Chatgruppe­n. In diesen tauschten sich rechte Prepper aus, die sich auf den Zusammenbr­uch der staatliche­n Ordnung vorbereite­n. Es gibt Überschnei­dungen mit Reichsbürg­ern und Rechtsextr­emisten.

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