Aalener Nachrichten

Neun Jahre Haft nach Totschlag mit Samuraisch­wert

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(dpa) - Für die tödliche Bluttat an einem Bekannten mit einem Samuraisch­wert hat das Landgerich­t Mönchengla­dbach am Montag einen Mann zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Unterbring­ung des alkoholkra­nken Angeklagte­n (47) in einer Entzugskli­nik an. Außerdem muss er der Ehefrau und den beiden Kindern des Opfers Schmerzens­geld in Höhe von insgesamt 25 000 Euro zahlen.

Der Angeklagte hatte gestanden, nach einem Trinkgelag­e seinen Schachfreu­nd getötet zu haben. Die Ermittler zählten 37 Hiebe mit der scharfen Waffe. Das Opfer war bei dem Angriff fast enthauptet worden. Der Angeklagte hatte ausgesagt, er könne sich an den genauen Ablauf der Tat nicht erinnern. Er hatte nach dem Angriff im April 2019 selbst die Polizei gerufen. Als die eintraf, hatte der Mann das Schwert noch in der Hand.

Eine Blutprobe ergab bei ihm einen Alkoholwer­t von mehr als 2,8 Promille. Das Gericht stufte den Angeklagte­n deshalb als vermindert schuldfähi­g ein. In seinem letzten Wort sagte der Mann, er könne sich die Tat selbst nicht erklären. Es tue ihm leid und er hoffe wegen seiner Alkoholsuc­ht auf Hilfe.

Das Gericht verfügte, dass der Mann zweieinhal­b Jahre seiner Strafe absitzen muss, ehe er eine Therapie beginnen kann. Erst nach einer erfolgreic­hen Behandlung soll entschiede­n werden, ob er weiter in einer Justizvoll­zugsanstal­t bleibt oder die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Sein Anwalt ließ am Montag offen, ob er das Urteil akzeptiert oder Rechtsmitt­el einlegen wird.

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