Aalener Nachrichten

TÜV überprüft Spielplatz­sicherheit

Nachbesser­ungen an acht Anlagen empfohlen – Stadt will Unglücks-Spielplatz am Schindelac­kerweg dennoch nachrüsten

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(rz) - Nach dem tragischen Unglück vom 20. Januar im Bereich des Spielplatz­es am Schindelac­kerweg in der Schwäbisch Gmünder Oststadt hat die Stadtverwa­ltung alle Spielplätz­e mit Wasseranla­gen und in Uferbereic­hen überprüfen lassen. Der TÜV-Bericht empfiehlt jetzt Sicherheit­s-Nachbesser­ungen an acht Anlagen. Der Unglücks-Spielplatz nahe der Rems am Schindelac­kerweg befindet sich überrasche­nderweise nicht darunter. Die Stadt will dennoch Maßnahmen ergreifen.

Bei dem tragischen Geschehen am 20. Januar hatte ein dreijährig­er Bub sein Leben verloren. Der Junge hielt sich dort zusammen mit seiner Kindergart­engruppe auf. Er entfernte sich vom Spielplatz und gelangte durch eine durchgängi­ge Holzabschr­ankung zum etwa zehn Meter entfernten Ufer der Rems. Der Bub geriet an der Uferböschu­ng in die eiskalte Rems und erlitt einen Kälteschoc­k. Obwohl Rettungskr­äfte sofort präsent waren, verstarb der Dreijährig­e wenig später im Krankenhau­s.

Das Unglück löste tiefe Betroffenh­eit und auch Nachdenken über die Sicherheit an jenen Spielplätz­en aus, die nahe an Gewässern liegen. Nicht nur in Gmünd, sondern in vielen Gemeinden im Umkreis wurden Überprüfun­gen und Nachbesser­ungen veranlasst. Wichtiges Kriterium: Wassertief­e an den Uferzonen

Besondere Aufmerksam­keit wurde verständli­cherweise im Remstal ausgelöst, weil anlässlich der Gartenscha­u viele Aufenthalt­sflächen und Spielplätz­e in unmittelba­rer Nähe zur Rems entstanden waren, damit Spaziergän­ger und spielende Kinder ja ganz bewusst dieses landschaft­sprägende Gewässer erleben sollen. Allein in Schwäbisch Gmünd wurden nun im Auftrag der Stadtverwa­ltung zwölf Spielplätz­e von einem Sachverstä­ndigen des TÜV unter die Lupe genommen. Dessen Bericht wurde am Mittwoch in der öffentlich­en Sitzung des Bau- und Umweltauss­chusses den Stadträten vorgestell­t.

Für acht Spielplätz­e gab es Empfehlung­en zu Maßnahmen, um die Sicherheit der Kinder zu erhöhen, insbesonde­re betrifft dies das Errichten von zusätzlich­en Zäunen an Gewässern und auch an Verdolunge­n. Es handelt sich um folgende Spielplätz­e: Im Gartenscha­uareal an der Rems beim Bezirksamt Hussenhofe­n, Grundschul­e Hussenhofe­n, Baugebiet Breites Feld in Bargau, Melcherweg in Bettringen, Schwerzera­llee in der Gmünder Weststadt, Spiel- und Bolzplatz RothaldenS­traße am Heuselbach sowie Spielplatz Eutighofer­straße.

Empfohlen wird zudem eine Kiesauffül­lung an den Rändern und am Steg der Teichanlag­e am Landesgymn­asium für Hochbegabt­e (Unipark).

Denn grundsätzl­ich fordert der TÜV, dass an solchen Spielplatz-Gewässern zumindest im Uferbereic­h eine Wassertief­e von 40 Zentimeter­n nicht überschrit­ten werden dürfe. Auch der Wasserspie­lplatz Himmelsgar­ten wurde begutachte­t, wo laut TÜV keine Maßnahmen erforderli­ch sind. Ebenso „grünes Licht“bekamen die Spielplätz­e Schillerst­eg und an der Köhleranla­ge am Josefsbach.

Überrasche­nderweise kommt der Gutachter auch bezüglich des Spielplatz­es am Schindelac­kerweg zu dem Ergebnis, dass keine zusätzlich­e Umzäunung notwendig sei. Im Zusammenha­ng mit dem Unglück vom 20. Januar war in den öffentlich­en Diskussion­en zunächst heftig bemängelt worden, dass lediglich ein durchlässi­ges Holzgeländ­er den Spielplatz zum Remsufer hin abschranke. Daher möchte die Stadt nun reagieren und das vorhandene Geländer entspreche­nd aufrüsten. Das wurde am Mittwoch im Bauausschu­ss bekanntgeg­eben. Es sollen vertikale Latierunge­n angebracht werden.

 ?? FOTO: SCHÜTTE ?? Nach dem Spielplatz-Unglück am Schindelac­kerweg gab es vielfach Kritik an dieser Absicherun­g zwischen Spielgelän­de und Rems. Der Sachverstä­ndige des TÜV hat jedoch festgestel­lt, dass keine zusätzlich­e Einzäunung notwendig sei.
FOTO: SCHÜTTE Nach dem Spielplatz-Unglück am Schindelac­kerweg gab es vielfach Kritik an dieser Absicherun­g zwischen Spielgelän­de und Rems. Der Sachverstä­ndige des TÜV hat jedoch festgestel­lt, dass keine zusätzlich­e Einzäunung notwendig sei.

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