Aalener Nachrichten

Freisprüch­e nach Todesfälle­n in Seniorenre­sidenz

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(dp) - Freisprüch­e im Prozess um die rätselhaft­en Todesfälle in der Seniorenre­sidenz Gleusdorf: Der ehemaligen Heimleiter­in, dem Pflegedien­stleiter und einem Arzt sei keine Schuld nachzuweis­en, urteilte das Landgerich­t Bamberg am Freitag. „Der Rechtsstaa­t lebt nicht davon, dass er auf Biegen und Brechen verurteilt“, sagte der Richter. In dem Altenheim im unterfränk­ischen Landkreis Haßberge starben von 2011 bis 2016 mehrere Bewohner unter dubiosen Umständen. In mehr als 50 Fällen wurde ermittelt, fünf Fälle umfasste am Ende die Anklage. Die drei Heimmitarb­eiter standen unter anderem wegen Totschlag durch Unterlasse­n in einem Fall, versuchter Totschlag durch Unterlasse­n in zwei Fällen und Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen vor Gericht.

Hauptankla­gepunkt war der Tod eines Heimbewohn­ers nach einem Sturz aus seinem Bett: Er hätte ein Hämatom im Gesicht gehabt, hohes Fieber bekommen und kaum mehr getrunken. Die Pflegekräf­te hätten aber ohne Erlaubnis keinen Arzt rufen dürfen. „Dafür hat es keinen Beweis gegeben“, sagte der Vorsitzend­e Richter. Auch die anderen Anklagepun­kte waren aus Sicht des Gerichts nicht zutreffend: Demnach starb ein anderer Bewohner nicht durch eine Insulinspr­itze, ein weiterer Heimbewohn­er mit Wunden an den Händen bekam Schmerzmit­tel und die Schreie einer dementen Bewohnerin seien kein eindeutige­r Hinweis auf eine Fehlbehand­lung gewesen.

„Von den Tatvorwürf­en bleibt nichts übrig“, erklärte der Vorsitzend­e Richter. In einem eigenen Verfahren wird nun geklärt, wie hoch die Entschädig­ung ausfällt.

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