Freisprüche nach Todesfällen in Seniorenresidenz
(dp) - Freisprüche im Prozess um die rätselhaften Todesfälle in der Seniorenresidenz Gleusdorf: Der ehemaligen Heimleiterin, dem Pflegedienstleiter und einem Arzt sei keine Schuld nachzuweisen, urteilte das Landgericht Bamberg am Freitag. „Der Rechtsstaat lebt nicht davon, dass er auf Biegen und Brechen verurteilt“, sagte der Richter. In dem Altenheim im unterfränkischen Landkreis Haßberge starben von 2011 bis 2016 mehrere Bewohner unter dubiosen Umständen. In mehr als 50 Fällen wurde ermittelt, fünf Fälle umfasste am Ende die Anklage. Die drei Heimmitarbeiter standen unter anderem wegen Totschlag durch Unterlassen in einem Fall, versuchter Totschlag durch Unterlassen in zwei Fällen und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor Gericht.
Hauptanklagepunkt war der Tod eines Heimbewohners nach einem Sturz aus seinem Bett: Er hätte ein Hämatom im Gesicht gehabt, hohes Fieber bekommen und kaum mehr getrunken. Die Pflegekräfte hätten aber ohne Erlaubnis keinen Arzt rufen dürfen. „Dafür hat es keinen Beweis gegeben“, sagte der Vorsitzende Richter. Auch die anderen Anklagepunkte waren aus Sicht des Gerichts nicht zutreffend: Demnach starb ein anderer Bewohner nicht durch eine Insulinspritze, ein weiterer Heimbewohner mit Wunden an den Händen bekam Schmerzmittel und die Schreie einer dementen Bewohnerin seien kein eindeutiger Hinweis auf eine Fehlbehandlung gewesen.
„Von den Tatvorwürfen bleibt nichts übrig“, erklärte der Vorsitzende Richter. In einem eigenen Verfahren wird nun geklärt, wie hoch die Entschädigung ausfällt.