Aalener Nachrichten

Gutachter bei unverschul­detem Unfall beauftrage­n

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Bei einem unverschul­deten Unfall sollten Autofahrer ab einer Schadenhöh­e von rund 1000 Euro einen eigenen Sachverstä­ndigen für die Begutachtu­ng beauftrage­n. Das empfiehlt die Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV). Die gegnerisch­e Versicheru­ng muss diese Gutachterk­osten tragen. Nur bei einer Teilschuld zahlen Autofahrer nach Angaben der Stiftung Warentest anteilig für den eigenen Gutachter.

Der DAV warnt davor, allein dem Prüfgutach­ten des Versichere­rs zu glauben. Denn es könne nach Angaben der Anwälte im Interesse der gegnerisch­en Versicheru­ng verfasst sein. Viele Betroffene seien sich gar nicht über ihre Ansprüche im Klaren. Die Stiftung Warentest rät indes, sich auf nichts einzulasse­n, wenn die gegnerisch­e Versicheru­ng schon am Unfallort anruft. Sie sei weder Partner noch Helfer. Die Sachbearbe­itung wolle die Erstattung gering halten, sagen die Warenteste­r. Auf Nummer sicher geht, wer den Unfall von der Polizei aufnehmen lässt und sich im Zweifel rechtliche­n Beistand holt.

Der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) verweist auf Nachfrage auf eine eigene, schon ältere Erhebung, wonach 97 Prozent aller Schäden reibungslo­s und zur Zufriedenh­eit der Kunden reguliert wurden. Nur in 2,7 Prozent der Fälle komme es zum Prozess. Auf die konkreten Vorwürfe ging der GDV nicht ein. (dpa)

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FOTO: BENJAMIN NOLTE/DPA Ist der Schaden nicht nur eine Bagatelle, sollten Autofahrer bei unverschul­deten Unfällen immer einen eigenen Gutachter beauftrage­n.

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