Auch die Schweiz schottet sich ab
Wegen der Corona-Krise hat die G Schweiz am Montag den Notstand ausgerufen. Der Bundesrat entschied zudem, dass an weiteren Grenzen des Landes Kontrollen vorgenommen werden. Nun sollen auch die Grenzen nach Deutschland, Österreich und Frankreich kontrolliert werden.
Die Einreise soll nur noch G Schweizer Staatsbürgern, Menschen mit Aufenthaltsbewilligung sowie für Reisen aus beruflichen Gründen erlaubt sein. Auch der Transit- und der Warenverkehr sollen erlaubt bleiben.
Für Reisende von Deutschland G nach Österreich gilt, dass 2015 die Grenzkontrollen teilweise wieder aufgenommen wurden. Derzeit ist mit mehr und schärferen Kontrollen zu rechnen. Deutsche werden nicht abgewiesen.
Nach der Wiedereinführung der G Grenzkontrollen in Deutschland gilt: Deutsche können jederzeit nach Deutschland einreisen.
Der grenzüberschreitende Warenverkehr G sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben auch nach Einführung der Grenzkontrollen gewährleistet.
Reisende ohne triftigen Reisegrund G dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr nach Deutschland einreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten.
Laut Aussage der Bundespolizei G dürfen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft nur dann nach Deutschland einreisen, wenn sie nachweisen können, dass sie als Grenzgänger arbeiten (Nachweis: Dienstausweis, Kopie Arbeitsvertrag, schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers). Oder sie müssen einen Dienstleistungsauftrag o.ä. haben (Nachweis: Auftragsbestätigung).
Auch wer nachweisen kann, dass G er einen Angehörigen pflegen muss, kann reisen.
Die umfassenden Kontrollen G können zu langen Staus an den Grenzübergängen führen. (mö)