Aalener Nachrichten

Lebenslang­e Haft für Auftragsmö­rder

Angeklagte­r erschoss 24-Jährigen in Freiburg im Dienste eines Anwalts

- Von Jürgen Ruf

(dpa) - Nach dem Urteil des Freiburger Landgerich­ts geht es ganz schnell. Ein Vertreter der Nebenklage stürmt im Gerichtssa­al auf den Verurteile­n zu und attackiert ihn. Von den Zuschauerr­ängen werden Gegenständ­e in Richtung Anklageban­k geworfen. Beamte gehen dazwischen und räumen den Saal. Finale eines ungewöhnli­chen Strafproze­sses: Er endete am Mittwoch für den Angeklagte­n mit einer Verurteilu­ng wegen Mordes zu einer lebenslang­en Haftstrafe. Der Mann ist laut dem Gericht ein Auftragsmö­rder.

Der 33 Jahre alte Deutsche habe sich des Mordes schuldig gemacht, sagte die Vorsitzend­e Richterin Eva Kleine-Cosack zur Urteilsbeg­ründung. Er habe einen 24 Jahre alten Mann mit zwei Schüssen in den Kopf getötet und dafür als Lohn 50 000 Euro erhalten.

Gehandelt habe er im Auftrag eines 39 Jahre alten Freiburger Rechtsanwa­lts. Dieser habe von dem 24-Jährigen, der Opfer des Mordes wurde, mehr als 100 000 Euro aufbewahrt und den Mord aus Geldgier in Auftrag gegeben, weil er das Geld behalten wollte. Die Tat ereignete sich vergangene­n Juli in einem Gewerbegeb­iet in Freiburg.

Der Jurist hatte sich im vergangene­n November im Gefängnis in seiner Zelle das Leben genommen. Der von ihm beauftragt­e Mörder stand daher alleine vor Gericht. Er hatte zum Prozessauf­takt Anfang März Erinnerung­slücken geltend gemacht und angegeben, aus Notwehr geschossen zu haben. Er sei von dem Rechtsanwa­lt instrument­alisiert und

Der Verteidige­r hatte für eine Verurteilu­ng nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags plädiert. Nach der Festnahme des nun Verurteilt­en hatte die Polizei bei ihm den Angaben zufolge knapp 39 000 Euro gefunden. Dieses Geld werde nun eingezogen, entschied das Gericht am Mittwoch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die am Prozess Beteiligte­n können Revision einlegen. Ob sie dieses Rechtsmitt­el nutzen werden, wollten sie am Mittwoch nicht sagen. Die Familie des Ermordeten war Nebenkläge­r in dem Prozess.

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